Zugunfall in Bayreuth - so ist der Stand der Ermittlungen
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Prozess um Zugunglück mit 57 Toten in Griechenland gestartet
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Gutachter suchen Ursache nach Zugunfall in Bayreuth
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Zugkollision im Hauptbahnhof Bayreuth - mehrere Verletzte
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Zahl der Toten des Zugunglücks in Spanien steigt auf 46
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Spanien: Bruch einer Schiene möglicher Grund für Zugunglück
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Spanische Lokführer wollen nach Zugunglück landesweit streiken
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Zugunglück in Spanien: Offenbar ein deutscher Staatsbürger unter den Todesopfern
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Nach Zugunglück: Geschwindigkeit zwischen Madrid und Barcelona gedrosselt
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Bahnchefin Palla drückt Opfern nach Zugunglück in Spanien Mitgefühl aus
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Zugunglück in Spanien: Behörden befürchten bis zu 43 Tote
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Spanien trauert nach Zugkatastrophe – Experten rätseln über Ursache
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Zugunglück nahe Machu Picchu - ein Toter und mehrere Verletzte
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Untersuchungsbericht Aktenzeichen: BEU-uu2024-03/002-3323 Stand: 01.12.2025 Erstveröffentlichung: 04.12.2025 Version 1.0 Gefährliches Ereignis im Eisenbahnbetrieb Ereignisart: Zugkollision Datum: 07.03.2024 Zeit: 09:21 Uhr Betriebsstelle: Bf Mannheim Rbf Gleis: Ablaufberg A Kilometer: 4,171
Untersuchungsbericht Zugkollision, 07.03.2024, Bf Mannheim Rbf 1 Zusammenfassung Das erste Kapitel enthält eine Kurzbeschreibung des Ereignisses sowie Informa onen zu den Folgen, Ursachen sowie zu im Einzelfall ausgesprochenen Sicherheitsempfehlungen. 1.1 Kurzbeschreibung des Ereignisses Am 07.03.2024 gegen 09:21 Uhr fuhr DGS 43373 bei der Einfahrt in den Bahnhof (Bf) Mannheim Rbf ohne Zus mmung am Halt zeigenden Lichtsperrsignal (Ls) 602II in der Einfahrgruppe K vorbei. Anschließend kollidierte die Zugfahrt auf dem Ablau erg A mit der dort stehenden Rangierlok A . 1.2 Folgen Die beiden Triebfahrzeugführer (Tf) wurden bei dem Ereignis jeweils leicht verletzt. An den Eisenbahnfahrzeugen und der Infrastruktur entstanden Sachschäden. 1.3 Ursachen Im Rahmen der Untersuchung des Ereignisses wurden die folgenden Handlungen, Unterlassungen, Vorkommnisse oder Umstände als sicherheitskri sche Faktoren iden fiziert. Diese werden gemäß Durchführungsverordnung 2020/572 in ursächliche oder beitragende, und systemische Faktoren unterschieden. Eine detaillierte Auswertung des Ereignisses unter Einordnung als sicherheitskri sche Faktoren wird in den folgenden Kapiteln gegeben. Seite 2 von 32
Untersuchungsbericht Zugkollision, 07.03.2024, Bf Mannheim Rbf Geschehen: Datum/Uhrzeit, sowie Handlung / Unterlassen / Umstand / Vorkommnis 07.03.2024, 09:21 Uhr Handlung: Tf DGS 43373 fuhr am Halt zeigenden Ls 602II vorbei 07.03.2024, 09:21 Uhr Umstand: Keine infrastruktursei ge Ausrüstung des Fahrwegs mit Zugbeeinflussungssystemen Ursächlicher Faktor Beitragender Faktor Systemischer Faktor Fehlende Handlungssicherheit [F1] Keine Ausrüstung mit 2.000 Hz-Gleismagnet am Zielsignal [F2] Keine Planungsvorgabe für Ausrüstung von Zielsignalen in Rbf mit PZB [S2] Tabelle 1: Zusammenfassung Einflussfaktoren 1.4 Sicherheitsempfehlungen Gemäß § 6 Eisenbahn-Unfalluntersuchungsverordnung (EUV) und Art. 26 Abs. 2 der Richtlinie (EU) 2016/798 ergeht nachfolgende Sicherheitsempfehlung Nr. 16/2025: Es wird empfohlen, Sperrsignale, welche regelmäßig für Zugfahrten als Zielsignale genutzt werden können, hinsichtlich der Ausrüstung mit 2.000 Hz Gleismagneten einer Risikobetrachtung nach Verordnung (EU) 2018/762 Anh. II Punkt 3.1.1.1. zu unterziehen. Seite 3 von 32
Untersuchungsbericht Zugkollision, 07.03.2024, Bf Mannheim Rbf 2 Die Untersuchung und ihr Kontext Die Bundesstelle für Eisenbahnunfalluntersuchung (BEU) ist für die Untersuchung von gefährlichen Ereignissen im Eisenbahnbetrieb im Sinne des Kapitels V der Richtlinie (EU) 2016/798 auf Eisenbahninfrastrukturen des Bundes und auf nicht bundeseigenen Eisenbahninfrastrukturen des übergeordneten Netzes gemäß § 2b Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) zuständig. Ziel und Zweck der eingeleiteten Untersuchungen ist es, die Ursachen des gefährlichen Ereignisses aufzuklären und hieraus Hinweise zur Verbesserung der Sicherheit abzuleiten. Untersuchungen der BEU dienen nicht dazu, ein Verschulden festzustellen oder Fragen der Ha ung oder sons ger zivilrechtlicher Ansprüche zu klären und werden unabhängig von jeder gerichtlichen Untersuchung durchgeführt. Sicherheitsempfehlungen der BEU zur Vermeidung von gefährlichen Ereignissen und Verbesserung der Eisenbahnsicherheit werden an die na onale Sicherheitsbehörde, sofern es die Art der Empfehlung erfordert an die Eisenbahnagentur der Europäischen Union und an andere Stellen oder Behörden adressiert. Im Allgemeinen sind die Sicherheitsempfehlungen auch an die unmi elbar bzw. mi elbar betroffenen sowie alle einschlägigen Eisenbahnunternehmen gerichtet. Zu schweren Unfällen leitet die BEU stets Untersuchungen gem. Ar kel 20 Abs. 1 Richtlinie (EU) 2016/798 ein. Unter einem schweren Unfall sind insbesondere Zugkollisionen oder Zugentgleisungen mit mindestens einem Todesopfer oder mindestens fünf Schwerverletzten oder mit beträchtlichem Schaden (≥ 2 Mio. Euro) sowie sons ge Unfälle mit den gleichen Folgen und mit offensichtlichen Auswirkungen auf die Regelung der Eisenbahnsicherheit oder das Sicherheitsmanagementsystem (SMS) zu verstehen. Bei allen sons gen gefährlichen Ereignissen im Eisenbahnbetrieb liegt es im Ermessen der BEU Untersuchungen einzuleiten. Bei der Entscheidung werden neben den zum Ereigniszeitpunkt verfügbaren Ressourcen weitere Kriterien gem. Ar kel 20 Abs. 2 Richtlinie (EU) 2016/798 herangezogen. Aufgrund des gegebenen Schadensausmaßes bzw. der Folgen bei dem vorliegenden gefährlichen Ereignis wurden Untersuchungen auf Grundlage des Ar kels 20 Abs. 2 c) Richtlinie (EU) 2016/798 eingeleitet. Die Unfalluntersuchungshandlungen werden strukturiert in vier definierten Kernprozessen durchgeführt, die mit der Entscheidung zur Aufnahme einer Untersuchung beginnen und mit Seite 4 von 32
Untersuchungsbericht über Zugkollision am 07.03.2024 in Mannheim Rbf
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#Zugkollision #BahnBubble #ZugBubble #BEU #Unfall #Untersuchungsbericht [id:Tre7m6UkBN]
Güterzug kollidiert mit Bauzug - Unfallermittler nennen Ursache für Unfall
#Bahnunfall #Bauzug #Entgleisung #Güterzug #Kerpen #Lokomotive #NRW #Unfall #Waggon #Zugkollision #entgleist
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Untersuchungsbericht Aktenzeichen: BEU‐uu2022‐02/003‐3323 Stand: 24.11.2025 Erstveröffentlichung: 27.11.2025 Version 1.0 Gefährliches Ereignis im Eisenbahnbetrieb Ereignisart: Zugkollision Datum: 14.02.2022 Zeit: 16:35 Uhr Betriebsstelle: Bf Ebenhausen‐Schäftlarn Gleis: 1 Kilometer: 17,76
Untersuchungsbericht Zugkollision, 14.02.2022, Bf Ebenhausen‐Schäftlarn 1 Zusammenfassung Das erste Kapitel enthält eine Kurzbeschreibung des Ereignisses sowie Informa onen zu den Folgen, Ursachen sowie zu im Einzelfall ausgesprochenen Sicherheitsempfehlungen. 1.1 Kurzbeschreibung des Ereignisses Am 14.02.2022 gegen 16:35 Uhr kollidierte der Personenzug S 6785 auf der Fahrt von Wolf‐ ratshausen nach Aying bei der Ausfahrt aus dem Bahnhof (Bf) Ebenhausen‐Schä larn mit dem in km 17,76 stehenden Personenzug S 6776. 1.2 Folgen Es wurde eine Person getötet. Zehn Personen wurden schwer verletzt und 47 Personen erlit‐ ten leichtere Verletzungen. An den Fahrzeugen und an der Infrastruktur entstand erheblicher Sachschaden in Höhe von etwa 3,3 Millionen Euro. 1.3 Ursachen Im Rahmen der Untersuchung des Ereignisses wurden die folgenden Handlungen, Unterlas‐ sungen, Vorkommnisse oder Umstände als sicherheitskri sche Faktoren iden fiziert. Diese werden gemäß Durchführungsverordnung 2020/572 in ursächliche oder beitragende, und sys‐ temische Faktoren unterschieden. Zusätzlich werden ermi elte Defizite des No allmanage‐ ments behandelt. Zur besseren Übersichtlichkeit der Faktoren und Aspekte des No allmanagements wird eine Systema k mit Kennzeichnungen in eckigen Klammern verwendet. Eine detaillierte Auswertung des Ereignisses unter Einordnung als sicherheitskri sche Fakto‐ ren wird in den folgenden Kapiteln gegeben. Seite 2 von 50
Untersuchungsbericht Zugkollision, 14.02.2022, Bf Ebenhausen‐Schäftlarn Geschehen: Datum/Uhrzeit, sowie Handlung / Unterlassen / Umstand / Vorkommnis Ursächlicher Faktor Beitragender Faktor Systemischer Faktor 14.02.2022 ca. 16:34 Missachtung der Der Triebfahrzeugführer Signalstellung [F1] (Tf) des Personenzuges S 6785 fuhr unzulässig ge‐ gen das Halt zeigende Aus‐ fahrsignal (Asig) 1P1 im Bf Ebenhausen‐Schä larn an und in weiter Folge daran vorbei. 14.02.2022 ca. 16:34 Uhr Der Tf des Personenzuges S 6785 unterlässt nach der unberech gten Vorbei‐ fahrt die zwingend vorge‐ schriebene Kommunika‐ on mit dem zuständigen Fahrdienstleiter (Fdl). 14.02.2022 ca. 16:35 Uhr Weiterfahrt nach unzulässiger Vor‐ Der Tf des Personenzuges beifahrt am S 6785 löst die Zwangs‐ bremsung der punk örmi‐ Hauptsignal [F3] gen Zugbeeinflussung (PZB) auf und setzt seine Fahrt in den bereits durch den entgegenkommenden Personenzug belegten Gleisabschni fort. Unterlassene Kom‐ Sicherheitsbe‐ munika on mit wusstsein der dem Fdl [F2] Mitarbeiter [S2] Technische Aus‐ führung der PZB Fahrzeugeinrich‐ tung [S3] Tabelle 1: Zusammenfassung Einflussfaktoren Seite 3 von 50
Untersuchungsbericht Zugkollision, 14.02.2022, Bf Ebenhausen‐Schäftlarn 1.4 Sicherheitsempfehlungen Am 22.06.2022 wurde durch die Bundesstelle für Eisenbahnunfalluntersuchung (BEU) ein ers‐ ter Zwischenbericht veröffentlicht. In diesem wurden gemäß § 6 Eisenbahn‐Unfalluntersu‐ chungsverordnung (EUV) und Ar kel 26 der Richtlinie (EU) 2016/798 nachfolgende Sicher‐ heitsempfehlungen ausgesprochen. Diese werden aufrechterhalten. Es wurde empfohlen, im Sicherheitsmanagementsystem der Eisenbahnen Prozesse zu entwickeln bzw. zu verbessern, mit denen sich die Wirksamkeit der Einhaltung der Regeln nach Eintreten einer PZB‐Zwangsbremsung effek v überprüfen lassen. Entsprechende Maßnahmen zur Bewusstseinsförderung der Mitarbeiter im Bahnbetrieb sind aus diesen Erkennt‐ nissen abzuleiten (BEU‐Sicherheitsempfehlung Nr. 03/2022). die Fahrzeugtechnik dahingehend zu erweitern, dass dem Tf nach Eintri einer PZB‐ Zwangsbremsung ein angemessener Zeitraum zum Nachdenken (Situa onsbewusst‐ sein) und Handeln (Abarbeiten der Richtlinie 408.2651) zwingend eingeräumt wird (BEU‐Sicherheitsempfehlung Nr. 04/2022). Seite 4 von 50
Untersuchungsbericht über Zugkollision am 14.02.2022 in Ebenhausen‐Schäftlarn
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#Zugkollision #BahnBubble #ZugBubble #BEU #Unfall #Untersuchungsbericht [id:lOlwcIrnX1]
Untersuchungsbericht Aktenzeichen: BEU-uu2024-11/005-3323 Stand: 12.11.2025 Erstveröffentlichung: 20.11.2025 Version 1.0 Gefährliches Ereignis im Eisenbahnbetrieb Ereignisart: Zugkollision Datum: 22.11.2024 Zeit: 01:06 Uhr Betriebsstelle: Bf Dorsfeld Gleis: 2 Kilometer: 25,8
Untersuchungsbericht Zugkollision, 22.11.2024, Bf Dorsfeld 1 Zusammenfassung Das erste Kapitel enthält eine Kurzbeschreibung des Ereignisses sowie Informa onen zu den Folgen, Ursachen sowie zu im Einzelfall ausgesprochenen Sicherheitsempfehlungen. 1.1 Kurzbeschreibung des Ereignisses Am 22.11.2024 gegen 01:06 Uhr kollidierte der Güterzug DGS 42506 auf der Fahrt von Germersheim nach Antwerpen-Zuid (Belgien) in km 25,8 in Gleis 2 des Bahnhofs (Bf) Dorsfeld mit einem Bauzug. 1.2 Folgen Eine Person wurde schwer und zwei Personen leicht verletzt. Es entstanden erhebliche Sachschäden in Höhe von ca. 4.900.000 Euro an den beteiligten Eisenbahnfahrzeugen und an der Infrastruktur. 1.3 Ursachen Im Rahmen der Untersuchung des Ereignisses wurden die folgenden Handlungen, Unterlassungen, Vorkommnisse oder Umstände als sicherheitskri sche Faktoren iden fiziert. Diese werden gemäß Durchführungsverordnung 2020/572 in ursächliche oder beitragende, und systemische Faktoren unterschieden. Zusätzlich werden ermi elte Defizite des No allmanagements behandelt. Zur besseren Übersichtlichkeit der Faktoren und Aspekte des No allmanagements wird eine Systema k mit Kennzeichnungen in eckigen Klammern verwendet. Eine detaillierte Auswertung des Ereignisses unter Einordnung als sicherheitskri sche Faktoren wird in den folgenden Kapiteln gegeben. Seite 2 von 59
Untersuchungsbericht Zugkollision, 22.11.2024, Bf Dorsfeld Geschehen: Datum/Uhrzeit, sowie Handlung / Unterlassen / Umstand / Vorkommnis Ursächlicher Faktor Beitragender Faktor Systemischer Faktor 21.11.24/23:10 Uhr Gleisbelegung nach dem Ende der Arbeiten gemäß Betriebs- und Bauanweisung unbekannt Übersicht über Gleisbelegungen [F1] - Korrekte Sicherheitsinforma on über Gleisbelegungen [S1] 21.11.24/00:52 Uhr Nach dem Ende der Arbeiten gemäß Betriebs- und Bauanweisung bleibt eine Rotausleuchtung des Gleises 2 zurück Durchführung der Abschni sprüfung durch die Fahrdienstleiterin [F2] - - 21.11.24/00:59 Uhr Treffen der Feststellung und Meldung über das „Freisein“ des Gleises 2 im Bf Dorsfeld durch den Bauüberwacher Bahn Feststellung des „Freiseins“ und Abgabe der Meldung durch den Bauüberwacher Bahn [F3] - - Tabelle 1: Zusammenfassung Einflussfaktoren 1.4 Sicherheitsempfehlungen Gemäß § 6 EUV und Art. 26 Abs. 2 der Richtlinie (EU) 2016/798 ergeht nachfolgende Sicherheitsempfehlung Nr. 15/2025: Es wird empfohlen, die Verwaltung der Informa on einer verbleibenden Besetzung von Hauptgleisen, insbesondere nach Sperrungen aufgrund schri licher Anweisungen, Baugleiszuständen, Gleissperrungen, Flügelungen von Zügen bzw. Übergang auf andere Zugfahrten hinsichtlich der Anforderungen gemäß Delegierter Verordnung (EU) Nr. 2016/762, Anhang II, Kriterium 4.4.3a) bis g) zu verbessern. Neben der Übermi lung der Informa on, dem Zeitpunkt, ggf. einzuhaltenden Wortlauten und Zuständigkeiten sind auch die Speicherung und Einbeziehung in weitere Betriebsprozesse von Relevanz. Seite 3 von 59
Untersuchungsbericht Zugkollision, 22.11.2024, Bf Dorsfeld 2 Die Untersuchung und ihr Kontext Die Bundesstelle für Eisenbahnunfalluntersuchung (BEU) ist für die Untersuchung von gefährlichen Ereignissen im Eisenbahnbetrieb im Sinne des Kapitels V der Richtlinie (EU) 2016/798 auf Eisenbahninfrastrukturen des Bundes und auf nicht bundeseigenen Eisenbahninfrastrukturen des übergeordneten Netzes gemäß § 2b Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) zuständig. Ziel und Zweck der eingeleiteten Untersuchungen ist es, die Ursachen des gefährlichen Ereignisses aufzuklären und hieraus Hinweise zur Verbesserung der Sicherheit abzuleiten. Untersuchungen der BEU dienen nicht dazu, ein Verschulden festzustellen oder Fragen der Ha ung oder sons ger zivilrechtlicher Ansprüche zu klären und werden unabhängig von jeder gerichtlichen Untersuchung durchgeführt. Sicherheitsempfehlungen der BEU zur Vermeidung von gefährlichen Ereignissen und Verbesserung der Eisenbahnsicherheit werden an die na onale Sicherheitsbehörde, sofern es die Art der Empfehlung erfordert an die Eisenbahnagentur der Europäischen Union und an andere Stellen oder Behörden adressiert. Im Allgemeinen sind die Sicherheitsempfehlungen auch an die unmi elbar bzw. mi elbar betroffenen sowie alle einschlägigen Eisenbahnunternehmen gerichtet. Zu schweren Unfällen leitet die BEU stets Untersuchungen gem. Ar kel 20 Abs. 1 Richtlinie (EU) 2016/798 ein. Unter einem schweren Unfall sind insbesondere Zugkollisionen oder Zugentgleisungen mit mindestens einem Todesopfer oder mindestens fünf Schwerverletzten oder mit beträchtlichem Schaden (≥ 2 Mio. Euro) sowie sons ge Unfälle mit den gleichen Folgen und mit offensichtlichen Auswirkungen auf die Regelung der Eisenbahnsicherheit oder das Sicherheitsmanagementsystem zu verstehen. Bei allen sons gen gefährlichen Ereignissen im Eisenbahnbetrieb liegt es im Ermessen der BEU Untersuchungen einzuleiten. Bei der Entscheidung werden neben den zum Ereigniszeitpunkt verfügbaren Ressourcen weitere Kriterien gem. Ar kel 20 Abs. 2 Richtlinie (EU) 2016/798 herangezogen. Aufgrund des gegebenen Schadensausmaßes bzw. der Folgen bei dem vorliegenden gefährlichen Ereignis wurden Untersuchungen auf Grundlage des Ar kels 20 Abs. 1 Richtlinie (EU) 2016/798 eingeleitet. Die Unfalluntersuchungshandlungen werden strukturiert in vier definierten Kernprozessen durchgeführt, die mit der Entscheidung zur Aufnahme einer Untersuchung beginnen und mit Seite 4 von 59
Untersuchungsbericht über Zugkollision am 22.11.2024 in Dorsfeld
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Dutzende Verletzte bei Zugkollision in Tschechien
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Zwischenbericht Aktenzeichen: BEU‐uu2024‐09/008‐3323 Stand: 19.11.2025 Version: 1.1 Erstveröffentlichung: 11.09.2025 Gefährliches Ereignis im Eisenbahnbetrieb Ereignisart: Zugkollision Datum: 24.09.2024 Zeit: 07:15 Uhr Betriebsstelle: Bf Rheinkamp Streckennummer: 2330 Weiche: 41
Zwischenbericht Zugkollision, 24.09.2024, Bf Rheinkamp 2 Zugkollision am 24.09.2024 im Bf Rheinkamp Dieser Zwischenbericht enthält eine Kurzbeschreibung des Ereignisses und der Ereignisfolgen. Im Weiteren wird auf den Stand der Untersuchung eingegangen. Die zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Zwischenberichtes iden fizierten Sicherheitsprobleme werden im letzten Abschni benannt. 2.1 Kurzbeschreibung des Ereignisses Am 24.09.2024 gegen 07:15 Uhr kollidierte der DPN‐G 75332 auf der Fahrt von Duisburg Hbf nach Xanten im Bf Rheinkamp auf der Weiche 41 mit einem nicht grenzzeichenfrei stehenden Triebfahrzeug. 2.2 Folgen Es wurden vier Personen schwer und zwölf Personen leicht verletzt. Es entstanden Sachschäden an den beteiligten Eisenbahnfahrzeugen und der Infrastruktur. 2.3 Untersuchungsfortgang Die Untersuchung befindet sich im Prozessschri Informa onen zu den 3 ‐Sachverhaltsfeststellung‐. Weitere Untersuchungsprozessschri en sind im Internet unter www.beu.bund.de abru ar. 2.4 Identifizierte Sicherheitsprobleme Die Untersuchungsschwerpunkte liegen derzeit bei der Bewertung der betrieblichen Handlungen der beteiligten Betriebspersonale sowie des technischen Zustandes der beteiligten Fahrzeuge. Seite 2 von 2
Zwischenbericht über Zugkollision am 24.09.2024 in Rheinkamp
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Untersuchungsbericht Aktenzeichen: BEU‐uu2020‐10/009‐3323 Stand: 13.10.2025 Erstveröffentlichung: 16.10.2025 Version 1.0 Gefährliches Ereignis im Eisenbahnbetrieb Ereignisart: Zugkollision Datum: 16.10.2020 Zeit: 10:12 Uhr Betriebsstelle: Bf Dreileben‐Drackenstedt Gleis: 4 Kilometer: 161,93
Untersuchungsbericht Zugkollision, 16.10.2020, Bf Dreileben‐Drackenstedt 1 Zusammenfassung Das erste Kapitel enthält eine Kurzbeschreibung des Ereignisses sowie Informa onen zu den Folgen, Ursachen sowie zu im Einzelfall ausgesprochenen Sicherheitsempfehlungen. 1.1 Kurzbeschreibung des Ereignisses Am 16.10.2020 gegen 10:12 Uhr kollidierte die Zugfahrt DbZ 79653 auf der Fahrt von Salzgi er‐Immendorf West nach Blankenburg (Harz) im Bahnhof (Bf) Dreileben‐Drackenstedt mit einem Gleisabschluss. Das Triebfahrzeug (Tfz) des Zuges entgleiste infolge der Kollision mit allen vier Radsätzen. Der vordere Teil des geschleppten mehrteiligen Triebzuges (Tz) des Typs „Coradia Stream“ in der Ausführung InterCity Nieuwe Genera e (ICNG) entgleiste mit sechs Radsätzen. 1.2 Folgen Eine Person wurde schwer verletzt. Das Tfz überschlug sich und verlor ca. 2000 Liter Betriebsstoffe. Es entstanden Sachschäden in geschätzter Höhe von 4.350.000 Euro. 1.3 Ursachen Im Rahmen der Untersuchung des Ereignisses wurden die folgenden Handlungen, Unterlassungen, Vorkommnisse oder Umstände als sicherheitskri sche Faktoren iden fiziert. Diese werden gemäß Durchführungsverordnung 2020/572 in ursächliche oder beitragende, und systemische Faktoren unterschieden. Zusätzlich werden ermi elte Defizite des No allmanagements behandelt. Zur besseren Übersichtlichkeit der Faktoren und Aspekte des No allmanagements wird eine Systema k mit Kennzeichnungen in eckigen Klammern verwendet. Eine detaillierte Auswertung des Ereignisses unter Einordnung als sicherheitskri sche Faktoren wird in den folgenden Kapiteln gegeben. Zur direkten Zuordnung wird den Faktoren eine Kurzbezeichnung zugewiesen. Jedem ursächlichen oder beitragenden Faktor wird der Buchstabe F und eine fortlaufende Nummerierung beigestellt, zum Beispiel: [F1]. Zugehörige systemische Faktoren erhalten bei derselben Nummer den Buchstabe S; hier können ggf. weitere Unterscheidungen mi els eines Kleinbuchstaben erforderlich werden. Beispiel: [S1a] und [S1b] zu [F1] Seite 2 von 55
Untersuchungsbericht Zugkollision, 16.10.2020, Bf Dreileben‐Drackenstedt Geschehen: Datum/Uhrzeit, sowie Handlung / Unterlassen / Umstand / Vorkommnis 16.10.2020 Mit hoher Wahrscheinlichkeit wurde unterlassen den Absperrhahn der Hauptlu behälterleitung (HBL) am Tfz zu öffnen Ursächlicher Faktor Durchgängigkeit der HBL zwischen Tfz und Tz bei Zugvorbereitung nicht vorhanden [F1] Beitragender Faktor Systemischer Faktor Unzureichende Kontrollmaßnahmen in Bezug auf die Wirksamkeit der Bremse [S1] Tabelle 1: Zusammenfassung Einflussfaktoren 1.4 Sicherheitsempfehlungen Eine Sicherheitsempfehlung wurde durch die BEU nicht ausgesprochen. Seite 3 von 55
Untersuchungsbericht Zugkollision, 16.10.2020, Bf Dreileben‐Drackenstedt 2 Die Untersuchung und ihr Kontext Die Bundesstelle für Eisenbahnunfalluntersuchung (BEU) ist für die Untersuchung von gefährlichen Ereignissen Richtlinie (EU) 2016/798 im auf Eisenbahnbetrieb im Eisenbahninfrastrukturen Sinne des des Kapitels V Bundes und der auf nichtbundeseigenen Eisenbahninfrastrukturen des übergeordneten Netzes gemäß § 2b Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) zuständig. Ziel und Zweck der eingeleiteten Untersuchungen ist es, die Ursachen des gefährlichen Ereignisses aufzuklären und hieraus Hinweise zur Verbesserung der Sicherheit abzuleiten. Untersuchungen der BEU dienen nicht dazu, ein Verschulden festzustellen oder Fragen der Ha ung oder sons ger zivilrechtlicher Ansprüche zu klären und werden unabhängig von jeder gerichtlichen Untersuchung durchgeführt. Sicherheitsempfehlungen der BEU zur Vermeidung von gefährlichen Ereignissen und Verbesserung der Eisenbahnsicherheit werden an die na onale Sicherheitsbehörde, sofern es die Art der Empfehlung erfordert an die Eisenbahnagentur der Europäischen Union und an andere Stellen oder Behörden adressiert. Im Allgemeinen sind die Sicherheitsempfehlungen auch an die unmi elbar bzw. mi elbar betroffenen sowie alle einschlägigen Eisenbahnunternehmen gerichtet. Zu schweren Unfällen leitet die BEU stets Untersuchungen gem. Ar kel 20 Abs. 1 Richtlinie (EU) 2016/798 ein. Unter einem schweren Unfall sind insbesondere Zugkollisionen oder Zugentgleisungen mit mindestens einem Todesopfer oder mindestens fünf Schwerverletzten oder mit beträchtlichem Schaden (≥ 2 Mio. Euro) sowie sons ge Unfälle mit den gleichen Folgen und mit offensichtlichen Auswirkungen auf die Regelung der Eisenbahnsicherheit oder das Sicherheitsmanagementsystem zu verstehen. Bei allen sons gen gefährlichen Ereignissen im Eisenbahnbetrieb liegt es im Ermessen der BEU Untersuchungen einzuleiten. Bei der Entscheidung werden neben den zum Ereigniszeitpunkt verfügbaren Ressourcen weitere Kriterien gem. Ar kel 20 Abs. 2 Richtlinie (EU) 2016/798 herangezogen. Aufgrund des gegebenen Schadensausmaßes bzw. der Folgen bei dem vorliegenden gefährlichen Ereignis wurden Untersuchungen auf Grundlage des Ar kels 20 Abs. 1 Richtlinie (EU) 2016/798 eingeleitet. Die Unfalluntersuchungshandlungen werden strukturiert in vier definierten Kernprozessen durchgeführt, die mit der Entscheidung zur Aufnahme einer Untersuchung beginnen und mit Seite 4 von 55
Untersuchungsbericht über Zugkollision am 16.10.2020 in Dreileben-Drackenstedt
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#Zugkollision #BahnBubble #ZugBubble #BEU #Unfall #Untersuchungsbericht [id:dxzrPf8b0Y]
Viele Verletzte bei Zugkollision in der Slowakei
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Viele Verletzte nach Zugkollision in der Slowakei
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Zwischenbericht Aktenzeichen: BEU-uu2024-09/003-3323 Stand: 02.09.2025 Version: 1.0 Erstveröffentlichung: 11.09.2025 Gefährliches Ereignis im Eisenbahnbetrieb Ereignisart: Zugkollision Datum: 11.09.2024 Zeit: 10:15 Uhr Betriebsstelle: B Lindau-Reu n Gleis: 6802 Weiche: 68W822
Zwischenbericht Zugkollision, 11.09.2024, Bft Lindau‐Reutin 2 Zugkollision am 11.09.2024 im Bft Lindau‐Reutin Dieser Zwischenbericht enthält eine Kurzbeschreibung des Ereignisses und der Ereignisfolgen. Im Weiteren wird auf den Stand der Untersuchung eingegangen. Die zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Zwischenberichtes iden fizierten Sicherheitsprobleme werden im letzten Abschni benannt. 2.1 Kurzbeschreibung des Ereignisses Am 16.09.2024 gegen 10:15 Uhr kollidierte im Bahnhofsteil (B ) Lindau-Reu n eine mit Reisenden besetzte Rangierfahrt (Rf) mit dem Leerreisezug Lr 79112 (Wolfurt (in Wo) – Lindau-Reu n) auf der Weiche 68W822. 2.2 Folgen Bei der Kollision wurden keine Personen verletzt. An den Fahrzeugen entstanden durch die Kollision ein Sachschaden in geschätzter Höhe von 4.700.000 Euro. Der betroffene B war für mehrere Stunden gesperrt. 2.3 Untersuchungsfortgang Die Untersuchung befindet sich im Prozessschri Informa onen zu den 4 -Sachverhaltsanalyse-. Weitere Untersuchungsprozessschri en sind im Internet unter www.beu.bund.de abru ar. 2.4 Identifizierte Sicherheitsprobleme Die Untersuchungsschwerpunkte liegen derzeit auf der Bewertung des betrieblichen Geschehens, insbesondere der Vorbeifahrt der Rangierfahrt am Halt signalisierenden Lichtsperrsignal 68Lw822Y. Seite 2 von 2
Zwischenbericht über Zugkollision am 11.09.2024 in Lindau-Reutin
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#Zugkollision #BahnBubble #ZugBubble #BEU #Unfall #Zwischenbericht [id:LnO8JJ9UNn]
Untersuchungsbericht Aktenzeichen: BEU-uu2022-09/004-3323 Stand: 02.09.2025 Erstveröffentlichung: 09.09.2025 Version 1.0 Gefährliches Ereignis im Eisenbahnbetrieb Ereignisart: Zugkollision Datum: 07.09.2022 Zeit: 14:34 Uhr Betriebsstelle: Bf Seelze Gleis: 815 Kilometer: 8,4
Untersuchungsbericht Zugkollision, 07.09.2022, Bf Seelze 1 Zusammenfassung Das erste Kapitel enthält eine Kurzbeschreibung des Ereignisses sowie Informa onen zu den Folgen, Ursachen sowie zu im Einzelfall ausgesprochenen Sicherheitsempfehlungen. 1.1 Kurzbeschreibung des Ereignisses Am 07.09.2022 gegen 14:34 Uhr kollidierte der Güterzug DGV 92947 auf der Fahrt von Hausach nach Padborg im Gleis 815 im B Seelze Ost des Bf Seelze mit abgestellten Güterwagen des Güterzuges EZ 51593. 1.2 Folgen Es wurde eine Person leicht verletzt. Es entstanden erhebliche Sachschäden von ca. 5.000.000 Euro an den beteiligten Eisenbahnfahrzeugen, dem Oberbau, der Leit- und Sicherungstechnik sowie erhebliche Erschwernisse im Eisenbahnbetrieb. 1.3 Ursachen Im Rahmen der Untersuchung des Ereignisses wurden die folgenden Handlungen, Unterlassungen, Vorkommnisse oder Umstände als sicherheitskri sche Faktoren iden fiziert. Diese werden gemäß Durchführungsverordnung 2020/572 in ursächliche oder beitragende, und systemische Faktoren unterschieden. Zusätzlich werden ermi elte Defizite des No allmanagements behandelt. Zur besseren Übersichtlichkeit der Faktoren und Aspekte des No allmanagements wird eine Systema k mit Kennzeichnungen in eckigen Klammern verwendet. Eine detaillierte Auswertung des Ereignisses unter Einordnung als sicherheitskri sche Faktoren wird in den folgenden Kapiteln gegeben. Seite 2 von 48
Untersuchungsbericht Zugkollision, 07.09.2022, Bf Seelze Geschehen: Datum/Uhrzeit, sowie Handlung / Unterlassen / Umstand / Vorkommnis Ursächlicher Faktor Beitragender Faktor Systemischer Faktor Fehlende Durchgängigkeit der Hauptlu leitung [F1] - - Unterbliebenes Prüfverfahren zum Unterlassen der Offenbaren von Durchführung einer Arbeitsfehlern [F2] vereinfachten Bremsprobe - Sicherheitskultur Unternehmen [S2] 07.09.2022/14:22 Uhr Unterlassenes Öffnen der Lu absperrhähne 07.09.2022/ab 14:22 Uhr Tabelle 1: Zusammenfassung Einflussfaktoren 1.4 Sicherheitsempfehlungen Es wurden keine Sicherheitsempfehlungen ausgesprochen. Seite 3 von 48
Untersuchungsbericht Zugkollision, 07.09.2022, Bf Seelze 2 Die Untersuchung und ihr Kontext Die Bundesstelle für Eisenbahnunfalluntersuchung (BEU) ist für die Untersuchung von gefährlichen Ereignissen im Eisenbahnbetrieb im Sinne des Kapitels V der Richtlinie (EU) 2016/798 auf Eisenbahninfrastrukturen des Bundes und auf nicht bundeseigenen Eisenbahninfrastrukturen des übergeordneten Netzes gemäß § 2b Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) zuständig. Ziel und Zweck der eingeleiteten Untersuchungen ist es, die Ursachen des gefährlichen Ereignisses aufzuklären und hieraus Hinweise zur Verbesserung der Sicherheit abzuleiten. Untersuchungen der BEU dienen nicht dazu, ein Verschulden festzustellen oder Fragen der Ha ung oder sons ger zivilrechtlicher Ansprüche zu klären und werden unabhängig von jeder gerichtlichen Untersuchung durchgeführt. Sicherheitsempfehlungen der BEU zur Vermeidung von gefährlichen Ereignissen und Verbesserung der Eisenbahnsicherheit werden an die na onale Sicherheitsbehörde, sofern es die Art der Empfehlung erfordert an die Eisenbahnagentur der Europäischen Union und an andere Stellen oder Behörden adressiert. Im Allgemeinen sind die Sicherheitsempfehlungen auch an die unmi elbar bzw. mi elbar betroffenen sowie alle einschlägigen Eisenbahnunternehmen gerichtet. Zu schweren Unfällen leitet die BEU stets Untersuchungen gem. Ar kel 20 Abs. 1 Richtlinie (EU) 2016/798 ein. Unter einem schweren Unfall sind insbesondere Zugkollisionen oder Zugentgleisungen mit mindestens einem Todesopfer oder mindestens fünf Schwerverletzten oder mit beträchtlichem Schaden (≥ 2 Mio. Euro) sowie sons ge Unfälle mit den gleichen Folgen und mit offensichtlichen Auswirkungen auf die Regelung der Eisenbahnsicherheit oder das Sicherheitsmanagementsystem (SMS) zu verstehen. Bei allen sons gen gefährlichen Ereignissen im Eisenbahnbetrieb liegt es im Ermessen der BEU Untersuchungen einzuleiten. Bei der Entscheidung werden neben den zum Ereigniszeitpunkt verfügbaren Ressourcen weitere Kriterien gem. Ar kel 20 Abs. 2 Richtlinie (EU) 2016/798 herangezogen. Aufgrund des gegebenen Schadensausmaßes bzw. der Folgen bei dem vorliegenden gefährlichen Ereignis wurden Untersuchungen auf Grundlage des Ar kels 20 Abs. 1 Richtlinie (EU) 2016/798 eingeleitet. Die Unfalluntersuchungshandlungen werden strukturiert in vier definierten Kernprozessen durchgeführt, die mit der Entscheidung zur Aufnahme einer Untersuchung beginnen und mit Seite 4 von 48
Untersuchungsbericht über Zugkollision am 07.09.2022 in Seelze Ost
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#Zugkollision #BahnBubble #ZugBubble #BEU #Unfall #Untersuchungsbericht [id:5YpS7pqx0K]
Zwischenbericht Aktenzeichen: BEU‐uu2024‐04/007‐3323 Stand: 14.04.2025 Version: 1.0 Erstveröffentlichung: 15.04.2025 Gefährliches Ereignis im Eisenbahnbetrieb Ereignisart: Zugkollision Datum: 16.04.2024 Zeit: 08:54 Uhr Betriebsstelle: Worms Hbf Streckennummer: 3570 Kilometer: 0,428
Zwischenbericht Zugkollision, 16.04.2024, Worms Hbf 2 Zugkollision am 16.04.2024 in Worms Hbf Dieser Zwischenbericht enthält eine Kurzbeschreibung des Ereignisses und der Ereignisfolgen. Im Weiteren wird auf den Stand der Untersuchung eingegangen. Die zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Zwischenberichtes iden fizierten Sicherheitsprobleme werden im letzten Abschni benannt. 2.1 Kurzbeschreibung des Ereignisses Am 16.04.2024 gegen 8:54 Uhr kollidierte die Rangierfahrt für RB 13660 im Bf Worms auf der Weiche W 67 seitlich mit dem auf der Fahrt von München Hbf nach Hamburg‐Altona über Worms umgeleiteten ICE 614. 2.2 Folgen Bei dem Ereignis wurden vier Personen leicht verletzt. Durch die Kollision entgleisten sowohl die Rangierfahrt als auch die Zugfahrt mit jeweils einem Drehgestell. An den beteiligten Fahrzeugen und an der Infrastruktur kam es zu Sachschäden. 2.3 Untersuchungsfortgang Die Untersuchung befindet sich im Prozessschri Informa onen zu den 4 ‐Sachverhaltsanalyse‐. Weitere Untersuchungsprozessschri en sind im Internet unter www.beu.bund.de abru ar. 2.4 Identifizierte Sicherheitsprobleme Ursächlich für die Zugkollision war die unzulässige Vorbeifahrt der Rangierfahrt am Halt zeigenden Lichtsperrsignal Ls 199I bei der Bereitstellungsfahrt von Gleis 10 über Gleis 99 nach Gleis 9. Die Untersuchungen konzentrieren sich auf die Umstände des Arbeitsfehlers des Tf der Rangierfahrt. Seite 2 von 2
Zwischenbericht über Zugkollision am 16.04.2024 in Worms Hbf
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Zwischenbericht Aktenzeichen: BEU‐uu2024‐03/002‐3323 Stand: 05.03.2025 Version: 1.0 Erstveröffentlichung: 07.03.2025 Gefährliches Ereignis im Eisenbahnbetrieb Ereignisart: Zugkollision Datum: 07.03.2024 Zeit: 09:21 Uhr Betriebsstelle: Bf Mannheim Rbf Gleis: Ablau erg A Kilometer: 4,171
Zwischenbericht Zugkollision, 07.03.2024, Bf Mannheim Rbf 2 Zugkollision am 07.03.2024 im Bf Mannheim Rbf Dieser Zwischenbericht enthält eine Kurzbeschreibung des Ereignisses und der Ereignisfolgen. Im Weiteren wird auf den Stand der Untersuchung eingegangen. Die zum Zeitpunkt der Ver‐ öffentlichung dieses Zwischenberichtes iden fizierten Sicherheitsprobleme werden im letzten Abschni benannt. 2.1 Kurzbeschreibung des Ereignisses Am 07.03.2024 gegen 09:21 Uhr fuhr DGS 43373 bei der Einfahrt in den Bahnhof Mannheim Rbf ohne Zus mmung am Halt zeigenden Lichtsperrsignal 602II in der Einfahrgruppe K vorbei. Anschließend kollidierte die Zugfahrt auf dem Ablau erg A mit einer dort stehenden Rangier‐ lok. 2.2 Folgen Die beiden Tf wurden bei dem Ereignis jeweils leicht verletzt. An den Eisenbahnfahrzeugen und der Infrastruktur entstanden Sachschäden. 2.3 Untersuchungsfortgang Die Untersuchung befindet sich im Prozessschri 4 ‐Sachverhaltsanalyse‐. Weitere Informa ‐ onen zu den Untersuchungsprozessschri en sind im Internet unter www.beu.bund.de abruf‐ bar. 2.4 Identifizierte Sicherheitsprobleme Die Untersuchungsschwerpunkte in Bezug auf das Eisenbahnverkehrsunternehmen liegen derzeit in den Bereichen der betrieblichen Handlungen des Triebfahrzeugführers des DGS 43373 sowie der Überwachung der Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Arbeitsschutz‐ pausen durch das Eisenbahnverkehrsunternehmen. Der Untersuchungsschwerpunkt in Bezug auf das Eisenbahninfrastrukturunternehmen liegt derzeit im Bereich der infrastruktursei gen Ausrüstung der Leit‐ und Sicherungstechnik des Bahnhofs Mannheim Rbf. Seite 2 von 2
Zwischenbericht über Zugkollision am 07.03.2024 in Mannheim Rbf
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Zug und Lkw nach Kollision in Brand - Schwerer Unfall an Bahnübergang
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Untersuchungsbericht über Zugkollision am 19.10.2021 in Flandersbach
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Zwischenbericht über Zugkollision am 17.11.2023 in Reichertshausen (Ilm)
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Zwischenbericht Aktenzeichen: BEU‐uu2022‐09/004‐3323 Stand: 14.08.2024 Version 2.0 Erstveröffentlichung: 07.09.2023 Gefährliches Ereignis im Eisenbahnbetrieb Ereignisart: Zugkollision Datum: 07.09.2022 Zeit: 14:34 Uhr Betriebsstelle: B Seelze Ost Gleis: 815 Kilometer: 8,4
Zwischenbericht Zugkollision, 07.09.2022, Bft Seelze Ost 2 Zugkollision am 07.09.2022 im Bft Seelze Ost Dieser Zwischenbericht enthält eine Kurzbeschreibung des Ereignisses und der Ereignisfolgen. Im Weiteren wird auf den Stand der Untersuchung eingegangen. Die zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Zwischenberichtes iden fizierten Sicherheitsprobleme werden im letzten Abschni benannt. 2.1 Kurzbeschreibung des Ereignisses Am 07.09.2022 gegen 14:34 Uhr kollidierte der Güterzug DGV 92947 auf der Fahrt von Hausach nach Padborg bei der Einfahrt in den Bahnhofsteil Seelze Ost des Bf Seelze Rbf mit im Gleis 815 abgestellten Wagen des Güterzuges EZ 51593. 2.2 Folgen Es wurde eine Person leicht verletzt. Es entstanden erhebliche Sachschäden an den beteiligten Eisenbahnfahrzeugen, dem Oberbau, der Leit‐ und Sicherungstechnik. 2.3 Untersuchungsfortgang Die Untersuchung befindet sich im Prozessschri Informa onen zu den 4 ‐Sachverhaltsanalyse‐. Weitere Untersuchungsprozessschri en sind im Internet unter www.beu.bund.de abru ar. 2.4 Identifizierte Sicherheitsprobleme Die Untersuchungen der BEU konzentrieren sich auf den im Bf Hannover‐Hainholz zuvor durchgeführten Fahrtrichtungswechsel des Güterzuges DGV 92947 und den damit verbundenen betrieblichen und technischen Handlungen. Seite 2 von 2
Zwischenbericht über Zugkollision am 07.09.2022 in Seelze Ost www.eisenbahn-unfalluntersuchung.de/SharedDocs/Downloads/BEU... #Zugkollision #BahnBubble #ZugBubble #BEU #Unfall #Zwischenbericht [id:aOy2cxvp2X]