Abgebildet ist Prof. Josef Hecken, unparteiischer Vorsitzender G-BA. Unter der Überschrift „Austauschbarkeit von verordneten Biologika“ wird von ihm folgendes Zitat wiedergegeben: „Mit unserem Beschluss fördern wir die Abgabe preisgünstiger Biologika in Apotheken – ohne dadurch die Therapiesicherheit der Versicherten zu gefährden.“
Der G-BA hat definiert, unter welchen Voraussetzungen Apotheken ärztlich verordnete #Biologika durch Nachahmerpräparate (#Biosimilars) bei der Abgabe an die Versicherten austauschen können. In der Regel sind Biosimilars preisgünstiger.
👉 Zur Pressemitteilung: t1p.de/i5va1
#autidem
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