Die Tür zur einzigen Toilette der RB 85 (74937) ist mit einem Hinweis zugeklebt, auf dem steht: "WC außer Betrieb". Im Hintergrund ein Plakat, das über Fahrgastrechte aufzuklären vorgibt.
Bin heute mal wieder in einem Zug unterwegs, dessen einzige Toilette »außer Betrieb« ist. Offenbar schon länger.
Wenn es nicht zu den Fahrgastrechten gehört, die Notdurft verrichten zu können, dann doch sicherlich zu den Menschenrechten. Wer setzt sie durch?