Eine Infografik mit der Überschrift: Experten-Untersuchung: 574 Belege für AfD-Verbot. Staatsrechtler Prof. Markus Ogorek beweist: Verfassungsschutzgutachten bietet eine Grundlage für das AfD-Verbot. Darunter sieht man ein großes Porträt von Prof. Ogorek, auf dem er selbstbewusst in die Kamera blickt. Ein Mann mittleren Alters mit kurzen Haaren, Brille und in schwarzem Anzug. Hinter ihm sind 2 kleine Icons von AfD-Verbot-Jetzt Protestschildern, als stünde eine Demonstration hinter ihm. Links im Hintergrund ist ein Porträt von AfD-Chefin Alice Weifel, die erschrocken oder ungläubig auf ihn zu blicken scheint.
Eine Infografik mit der Überschrift: Was ist passiert? Darunter eine Schlagzeile des Spiegel Magazin: "Staatsrechtler sieht gute Grundlage für AfD-Verbotsverfahren". Darunter der Text: Der Rechtswissenschaftler Prof. Markus Ogorek hat ein Gutachten erstellt, dass die Relevanz des Verfassungsschutzgutachtens für ein AfD-Verbot untersucht. Sein Fazit: Das BfV-Gutachten ist weitgehend nach Standards erarbeitet, die auch für ein Parteiverbotsverfahren angelegt werden. Er fordert: Das Verbotsverfahren muss jetzt dringend vorbereitet werden!
Eine Infografik mit der Überschrift: 574 Belege sind einschlägig. Darunter Screenshots aus dem Spiegel-Artikel mit den Schlagworten "Fremden-, Minderheiten- sowie Muslim- und Islamfeindlichkeit, Remigration". Darunter: Die Maßstäbe für ein Verbotsverfahren am Bundesverfassungsgericht sind hoch. Ogorek hat das Gutachten des Verfassungsschutzes nach genau diesen Maßstäben geprüft. Er kommt zu dem Schluss, dass 574 von 829 Belegen für die Verfassungsfeindlichkeit der AfD darin “tendenziell einschlägig” sind. Das Oberverwaltungsgericht Münster entscheidet aktuell, ob die Hochstufung des BfV Bestand hat. Ist das der Fall, gibt es Chancen auf ein erfolgreiches Verbotsverfahren, so Ogorek.
Eine Infografik mit der Überschrift: Warum ist das wichtig? Die AfD versucht immer wieder, das Gutachten des BfV herunterzuspielen. Sie sucht sich die weniger extreme Zitate heraus, um damit zu unterstellen, das Gutachten würde nur “harmlose” Aussagen sammeln. Ogoreks Untersuchung entzieht dieser Argumentation den Boden und gibt Klarheit in der Debatte. Er erklärt im Zeit-Interview: “Die Behörde wollte sich vermutlich nicht dem Vorwurf aussetzen, isoliert extreme Äußerungen herauszugreifen, sondern eine kontextuelle Einbettung mitliefern.” Links unten ist ein Porträt des Wissenschaftlers zu sehen, wie er mit erhobener Hand etwas erklärt.
Vor 2 Wochen hat Prof. #Ogorek Schlagzeilen gemacht: Ist das #Verfassungsschutzgutachten in einem #Parteiverbotsverfahren nutzbar? Aktuell wird es genutzt für die #Hochstufung als "gesichert rechtsextremistisch", das bedeutet nicht automatisch, dass es für das Parteiverbot herangezogen werden kann.