(4/4) und -kandidaten, Doktorierende und Wenigverdienende. Die Informationen zu Twint und Banküberweisung findest Du hier: onlinekommentar.ch/de/mitglieder
Wir freuen uns, wenn Du Mitglied des Vereins wirst und damit das gemeinnützige Projekt Onlinekommentar unterstützt.
Posts by Onlinekommentar.ch
(3/4) Nur dank den Vereinsmitgliedern ist es möglich, die Infrastruktur des Onlinekommentars zu sichern und weiterhin Texte in der gewohnten Qualität zu publizieren.
Die Mitgliederbeiträge betragen Fr. 100 für natürliche Personen und Fr. 50 für Studierende, Anwaltsprüfungskandidatinnen
(2/4) Der Onlinekommentar hat als gemeinnütziges Open-Access-Projekt eine sehr schlanke Kostenstruktur, kommt aber natürlich nicht ohne finanzielle Unterstützung aus (der jährliche Bedarf liegen bei ca. 15'000-20'000 Franken; Kosten für Schriftleitung und IT-Infrastruktur).
Save the date: Am Dienstagabend, 3. Juni 2025, findet unsere ordentliche Mitgliederversammlung des Vereins Onlinekommentar statt. Dieses Mal aber nicht in Bern, sondern in Zürich. Halte Dir schon einmal diesen Abend frei, weitere Informationen zum Programm folgen. (1/4)
Gefällt Ihnen das Konzept des Onlinekommentars? Unterstützen Sie uns mit einer Vereinsmitgliedschaft oder einer Spende: onlinekommentar.ch/de/mitglieder
Den Auftakt machen Anton Brönnimann zu Art. 23 GwG (onlinekommentar.ch/de/kommentar...) sowie Marc Mauerhofer und Tabea Oberhänsli zu Art. 20 GwG (onlinekommentar.ch/de/kommentar...). Herausgegeben wird der Kommentar von Doris Hutzler und Damian K. Graf.
Neu: Onlinekommentar zum #Geldwäschereigesetz #GwG
Passend zur laufenden Gesetzesrevision erweitern wir unseren Onlinekommentar um ein neues Kapitel. Dank des flexiblen Formats können auch die kommenden Gesetzesanpassungen schnell und unkompliziert integriert werden.
#GwG #Compliance #Geldwäscherei
(5/5) Eleonor Gyr (Rechtsanwältin), Daniel Kettiger (Rechtsanwalt, Justizforscher), Andreas Lienhard (Ordinarius für Staats- und Verwaltungsrecht, Universität Bern), Claudia Schreiber (Rechtsanwältin; @ekanzlei.bsky.social) und Daniel Brugger (Gerichtsschreiber am BGer).
(4/5) damit auch nicht technisch versierte Anwältinnen und Anwälten sowie Richterinnen und Richter, diese nachvollziehen und zur eigenständigen Anwendung befähigt werden. Herausgegeben wird der OK-BEKJ von
(3/5) Ziel des OK-BEKJ ist es, den Praktikerinnen und Praktikern zeitgerecht ein praxistaugliches und frei zugängliches Kommentarwerk zur Verfügung zu stellen. Insbesondere technische Fragestellungen sollen klar und einfach verständlich dargestellt werden,
(2/5) und der Justiz tiefgreifend verändern; die Anwaltschaft und die Justiz müssen künftig zwingend elektronisch kommunizieren. Der Gesetzestext des BEKJ ist jedoch nicht durchwegs klar und leicht verständlich. Deshalb wird ein Onlinekommentar zum BEKJ geschaffen.
🚀 Ankündigung: Onlinekommentar zum BEKJ 🚀
Die beiden Kammern des Parlaments haben bekanntlich das Bundesgesetz über die Plattformen für die elektronische Kommunikation (BEKJ) am 20. Dezember 2024 beschlossen. Das BEKJ wird die Arbeitsweise der Anwaltschaft 🧵(1/5)
Tommaso Caprara kommentierte das selbstständige #Einziehungsverfahren nach Art. 376 - 378 StPO samt Vorbemerkungen.
- onlinekommentar.ch/de/kommentar...
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Ein weiteres Zitat des Onlinekommentars. Das #Handelsgericht Zürich hat sich im Urteil vom 3.10.2024 (HG220023, E. 1.5) auf die Kommentierung Aus der Au / Brand / Heller zu den Übergangsbestimmungen zur #Aktienrechtsverision vom 19.06.2020 gestützt. onlinekommentar.ch/de/kommentar....
Anfang Jahr ist die ZPO-Revision «Verbesserung der Praxistauglichkeit und der Rechtsdurchsetzung» in Kraft getreten. Für den Übergang vom alten zum neuen Recht ist die Übergangsbestimmung in Art. 407f ZPO von zentraler Bedeutung. Jan Heller kommentierte diese Norm: onlinekommentar.ch/de/kommentar...
Nous nous réjouissons d'une nouvelle publication dans le OK-EIMP (Loi sur l’entraide pénale internationale; internationale Rechtshilfe in Strafrecht).
Sandrine Giroud et Louise Aellen ont commenté l'article 74a EIMP: onlinekommentar.ch/fr/kommentar...
(2/2) Die ersten beiden Texte erläutern die Voraussetzungen der Herabsetzungsklage (Art. 522 ZGB; onlinekommentar.ch/de/kommentar...) und die Verjährung der Herabsetzungsklage (Art. 533 ZGB; onlinekommentar.ch/de/kommentar...), jeweils verfasst von Christian Moser.
📢 Neu im Onlinekommentar: Erbrecht!
Es freut uns sehr, den #Onlinekommentar zum #Erbrecht, herausgegeben von Christian Moser und Philip R. Bornhauser, ankündigen zu können 🎉 (1/2)
(3/3) In diesem Sinne wünsche ich Euch ein schönes und besinnliches Weihnachtsfest 🎁 und anschliessend en guete Rutsch ins neues Jahr.
Herzlich, Daniel
@danielbrugger.bsky.social
(2/3) Herausgeberinnen und Herausgeber, Autorinnen und Autoren, Mitglieder des Vorstands, Vereinsmitglieder und weitere Supporter sowie Schriftleitung. Euer Einsatz hat den Onlinekommentar in den letzten Jahren zu einer geschätzten neuen Quelle in der schweizerischen Rechtslandschaft gemacht.
Heute öffnen wir das letzte Türchen unseres Adventskalenders – ein besonderer Moment, um zurückzublicken und Danke zu sagen. 🙏 Es ist dem Onlinekommentar als Gesamtes gewidmet. Dieses gemeinnützige Projekt ist nur durch das Engagement vieler möglich: (1/3)
Das Adventsfenster Nr. 23 ist der Kommentierung von Roman Aus der Au, Patric Brand und Jan Heller zum Übergangsrecht zur Aktienrechtsrevision gewidmet: onlinekommentar.ch/de/kommentar...
#Aktienrecht #AG #GmbH #Handelsregisterrecht #Übergangsrecht #Onlinekommentar #openacess
Im Hinblick auf die vor der Tür stehenden Festtage dürfte der Text von Loris Baumgartner und Marco Hurni des Art. 322decies StGB (onlinekommentar.ch/de/kommentar...) von Interesse sein: Welche #Weihnachtsgeschenke dürfen bedenkenlos angenommen werden, ohne dass ein #Korruptionsstrafverfahren droht?
Ein weiterer Text im OK #StGB ist online: Marvin Stark kommentierte Art. 179quater StGB: Verletzung des Geheim- oder Privatbereichs durch Aufnahmegeräte onlinekommentar.ch/de/kommentar...
#onlinekommentar #openaccess
Hinter Fenster Nr. 21 stecken wertvolle Informationen für die Parteien im Zivilprozess: Unter welchen Umständen kann das Gericht #vorsorglicheMassnahmen anordnen?
Das erläutert Patrick Honegger-Müntener in seinem Text zu Art. 261 ZPO (onlinekommentar.ch/de/kommentar...).
Hinter dem 20. Türchen wagt der OK den Blick über die Schweizer Grenzen hinaus: Die Kommentierung zur #CybercrimeConvention - des ersten internationalen Übereinkommens zur Bekämpfung von Internetkriminalität! Lesen Sie hier, was dies konkret bedeutet: onlinekommentar.ch/de/kommentar...
Das Adventsfenster Nr. 19 ist den Kommentierungen von Denise Weingart gewidmet. Denise kommentierte das gesamte #Abwesenheitsverfahren in der #Strafprozessordnung (Art. 366 - 371 StPO; onlinekommentar.ch/de/kommentar...).
Die Allgemeinen Bestimmungen zu den jur. Personen im ZGB sind nun komplett kommentiert im Onlinekommentar @onlinekommentar.bsky.social 🚀
👉 www.linkedin.com/posts/nilsgu...
#ZGB #ATjuristischePersonen #OK #Onlinekommentar
Der @onlinekommentar.bsky.social ist nun auch auf Bluesky! Folgt ihm doch, wenn ihr euch für Rechtswissenschaften, für Zugang zum Recht, für #openaccess und für #openscience interessiert.
Adventsfenster 18 mit Blick auf die neuste Kommentierung im OK: Noah Rohner und Kerstin Noëlle Vokinger kommentierten Art. 3 #Bundesverfassung (onlinekommentar.ch/de/kommentar...), hrsg. von @odileammann.bsky.social und @stefanschlegel.bsky.social