Foto: Stromzähler| (C) pixabay
Wird der Verwendungszweck bei der #Abschlagszahlung an den #Stromversorger falsch angegeben, muss der das Geld nach seinen Möglichkeiten trotzdem dem richtigen Kundenkonto zuordnen.
Mehr dazu im aktuellen #Urteil des #Landgericht #Itzehoe: www.schleswig-holstein.de/DE/justiz/ge...
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