Zitat aus Newsletter Thomé, Punkt 5.:
"Die Bundesagentur für Arbeit muss einräumen, dass die Fehlerquote im Jahr 2024 bei 22 % lag – und dies, obwohl die Berechnung des #Arbeitslosengeldes ein Top-Risikothema der int. Qualitätssicherung #Arbeitslosengeld war."
Also fleißig Widerspruch einlegen!
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