Screenshot eines Interview-Auszugs mit folgendem Antwort-Inhalt: "Was ich mir allerdings wünschen würde, ist, dass die StPO-Kommission das Thema Dokumentation der Hauptverhandlung wieder aufgreift und sich klar für eine solche ausspricht. Die gegenwärtige Rechtslage ist ein absoluter Anachronismus: Wir haben zum Teil mehrjährige Hauptverhandlungen, doch das Ergebnis der Beweiserhebungen wird nicht offiziell dokumentiert. Stattdessen findet die Urteilsberatung Jahre später auf Basis interner Mitschriften des Berichterstatters statt, anhand derer man mühsam und fehleranfällig rekonstruiert, was ein Zeuge oder der Sachverständige gesagt hat. In Anbetracht der technischen Aufzeichnungsmöglichkeiten, die es inzwischen gibt, ist dieser Zustand wirklich nicht mehr akzeptabel." (Nachfrage) "Ist das eigentlich auch ein ethisches Thema?" "Ich finde schon. Das Strafverfahren ist der Wahrheitserforschung verpflichtet und im Hinblick darauf ist die fehlende Dokumentation eine massive Fehlerquelle."
WORD! Dem können wir uns nur anschließen.
Prof. Dr. Helmut Frister, Vorsitzender im Deutschen #Ethikrat, appelliert bei @lto-de.bsky.social für die Dokumentation der Hauptverhandlung – eine langjährige Forderung des DAV.
Quelle: www.lto.de/recht/hinter...
#DokHVG