Unsere Abstimmungsbeschwerde in der Sache E-ID-Gesetz wird am 21. April 2026 in einer öffentlichen Beratung am Bundesgericht in Lausanne verhandelt. Wir sind erfreut über die Mitteilung des Bundesgericht. Eine öffentliche Beratung zeigt, dass das Bundesgericht dieser Frage eine grundsätzliche staatsrechtliche und demokratiepolitische Bedeutung beimisst. Es ist wichtig, dass das Bundesgericht im Fall der E-ID Abstimmung, aber auch für zukünftige Abstimmungen die Integrität des demokratischen Prozesses garantiert.
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