UNO-Gericht mit wegweisendem Gutachten Wenn Staaten Klimaschutzverpflichtungen aus internationalen Abkommen verletzen, könnten sie dem Internationalen Gerichtshof (IGH) in Den Haag zufolge unter Umständen rechtlich belangt werden. Länder, die keine oder unzureichende Klimaschutzmaßnahmen ergreifen, verstoßen gegen das Völkerrecht, erklärte das höchste UNO-Gericht. Der besonders von der Klimakrise betroffene Inselstaat Vanuatu ortete einen „Wendepunkt“.
Nachtrag von gestern:
"Staaten die ihren Klimaschutzverpflichtungen nicht nachkommen begehen eine völkerrechtswidrige Handlung." Sagte der #InternationaleGerichtshof. Eine historische Entscheidung mit Wirkungskraft, auch wenn nicht rechtlich bindend #Umweltklage
Artikel: orf.at/stories/3400...