#Knockout51Prozess: Auch der zweite Prozess gegen #Knockout51 endete für die drei Angeklagten mit milden Strafen, eine terroristische Vereinigung wollte das OLG Jena in #KO51 erneut nicht erkennen. Als Hauptangeklagter erhielt Kevin N. mit 2 Jahren und 9 Monaten noch die höchste Strafe. (1/8)
Wie auch schon andere Mitglieder vor ihm stellte er #KO51 als loses Kampfsportprojekt dar. Bei ihm selbst zur Last gelegten Straftaten verneinte er überwiegend einen politischen Hintergrund. Gewaltverherrlichende Äußerungen betitelte er als Übertreibung. (2/5)
Zudem tauschte man sich am Tag vor den Hausdurchsuchungen gegen #KO51 am 6. April 2022 darüber aus, dass man eine Person aufgrund einer getätigter Zeugenaussage aufsuchen wolle. In der Folge kam es tatsächlich zu einer Körperverletzung durch Bastian Ad., wofür dieser auch verurteilt wurde. (2/9)
Am folgenden Verhandlungstag (5. November) sollten zwei Polizisten über die Kooperation von Wieschke mit der Eisenacher Polizei Angaben machen. Beide sagten auch aus, dass sie vom Ausmaß von #KO51 erst durch die Medienberichterstattung erfahren haben, nicht aber im polizeilichen Dienst. (7/9)
Zudem hätte er mehrfach betont, dass ein politischer Kontext bei #KO51 aus seiner Sicht nicht gegeben sei. Von den "Gewaltfantasien" hätte er erst nach seiner Festnahme erfahren. Laut Beutel hätte er sich auch zu den baulichen Maßnahmen am Flieder Volkshaus ausführlich geäußert. (4/9)
Mehrere TKÜ-Gespräche ließen den Schluss zu, dass es nach den ersten Festnahmen von vier Mitgliedern im April 2022 viel Stress in der Eisenacher Neonazi-Szene gab. So unterstellte Wieschke beispielsweise der Mutter von Leon R., dem Anführer von #KO51, negative Gerüchte über ihn zu verbreiten. (2/4)
Thread zum Prozess gegen #Knockout51 #KO51 - nur damit ihr mal wisst mit was sich die Rechtsectremen so befassen. Die sind sicher nur die "Spitze des Eisbergs"; ich mag gar nicht wissen wieviel da im Verborgenen geschieht.
Die Tschechien-Fahrt wurde von #KO51 selbst als "Tschechien-Feldzug" betitelt und als Zeichen "maximaler Männlichkeit" angesehen. Hierzu wurden auch mehrere Videos vom Schießstand eingeführt.
Bzgl. des 3D-Drucks wurden Waffenteile und ein Drucker bei der Durchsuchung von Leon R. aufgefunden. (2/9)
Außerdem stattete sich #KO51 weiter mit Äxten und Messern aus, Leon R. erwarb auch einen Compoundbogen. Es bestand Konsens in der Gruppe, das Haus nicht mehr ohne Bewaffnung zu verlassen.
Der ausführliche Bericht hierzu ist schon online: prozessdoku-thueringen.de/2025/09/22/2...
(4/6)
Danach wurden noch überwachte Gespräche im Zusammenhang mit der Leipzig-Demo am 21.11. angehört. U.a. äußerte dabei Bastian A., ein Angeklagter aus dem 1. Verfahren gegen #KO51 bzgl. des linken Corona-Protestes, dass er auf das „Dreckvieh" einschlagen wolle,
„bis der Kopf platzt". (6/9)
Am Dienstag (12.08.) wurde zunächst ein Zeuge zu einer Eric K. vorgeworfenen Körperverletzung zum Nachteil eines privat anwesenden Polizisten gehört. Er war selbst vor Ort, wollte aber einen Zusammenhang zwischen dem Übergriff und #KO51 nicht erkennen. (3/5)
Bei den Fragen zu #Knockout51 bediente er bekannte Narrative. So hätte es sich bei #KO51 um einen Freundeskreis junger Männer gehandelt, der gemeinsam Sport betreiben wollte. Eine straff-militärische Struktur hätte es nicht gegeben. Auch unpolitische Leute hätten mittrainieren können. (5/9)
Er soll dabei u.a. ideologische Schulungen von #KO51 übernommen haben. Außerdem wird ihm vorgeworfen, sich bei einer Fahrt nach Erfurt mit anderen Gruppenmitgliedern Angriffe von Personen aus dem linken Spektrum erhofft zu haben, um auf diese mit einem tödlichen Gegenangriff zu reagieren. (2/3)
Ja selbstverständlich.
Gewaltbereite Nazis legen sich Waffen nur zu Notwehr-Zwecken zu.
Warum denn auch sonst?
Hoffentlich geht die StA da in Revision (und leitet ein Verfahren gegen den Richter wegen Rechtsbeugung ein).
#KO51 #NoNazis
Nun zur Strafzumessung: Niedrige Strafen werden damit erklärt, dass #KO51 keine terroristische Vereinigung sei. Rädelsführer Leon R. zugute kommt die lange U-Haft, verschärfte Haftbedingungen und Trennung von seinem Sohn. Gegen ihn sprechen Vorstrafen und Verletzungsfolgen.
Auch die Aufrüstung mit Schusswaffen sei mit Selbstverteidigung zu erklären. #KO51 sei es um Verhinderung von Gewalt gegangen, indem sie mit den Waffen abschrecken wollten.
Außerdem sei neben eigener Angriffsbereitschaft auch Angst eine Motivation für die Gewaltaffinität gewesen. #KO51 hatte laut Gericht die berechtigte Sorge vor linken Überfällen. Aufgrund dieser Ambivalenz könne keine Absichtsprovokation vorliegen.
Auch die Annahme, #KO51 wolle tödliche Gewalt durch Provokationen ausüben, sei nicht haltbar. Schließlich hätte es nie offensichtliche Provokationen gegen linke Personen gegeben, um "richtig zuzuschlagen". Auch aus der Erfurt-Fahrt sei nichts zu entnehmen.
Die Aufrüstung mit Waffen durch Leon R. sei wegen Gefahr von Überfällen gegen ihn berechtigt. #KO51 wollte das Notwehrrecht ausschöpfen, aber nicht überschreiten. Der Vorwurf des GBA sei methodisch falsch, dies wisse laut Gericht jeder Jura-Student.
Nun Ausführungen zu Vereinigungsbezug bei den Körperverletzungen. Laut Gericht wurde die Körperv. von Maximilian A. im Amare von #KO51 öffentlichkeitswirksam inszeniert. Bastian Ad. wollte wiederum durch Körperv. bei einer Kirmesveranstaltung Rache gg. linke Person ausüben.
Der Vorsitzende macht nun sehr kurze Ausführungen zu der nationalsozialistischen Prägung von #KO51. Leon R. hätte laut Gericht zweifelsfrei hohe Intellektuelle Fähigkeiten. Es wurde festgestellt, dass Körperverletzungen gg. linke Personen und eine Ordnungsmacht angestrebt wurde.
Im #Knockout51Prozess hat das OLG #Jena folgendene Strafen verhängt:
Leon R.: 3 Jahre und 10 Monate
Bastian Ad.: 2 Jahre und 6 Monate
Maximilian A.: 2 Jahre und 2 Monate
Eric K.: 2 Jahre und 6 Monate (Jugendstrafe)
Haft gegen Leon R. wurde aufgehoben.
#Knockout51 #KO51
Weder die gleichzeitige Aufhebung der U-Haft von 3 Angeklagten noch die Nichtzulassung des Anklagevorwurfs der terroristischen Vereinigung sei nachvollziehbar. Anschließend skizzierten sie anhand #KO51 die „häufig unterschätzte Gefahr von rechtsextremen Kampfsportgruppen“.
Diese betrafen die Zuordnung von Chats, aber bspw. auch eine Kontrolle von Eric K.s Auto, bei der wohl mehrere Messer gefunden wurden. Weitere Beweisanträge sollen zeigen, dass #KO51 die Herstellung einer Waffe mit 3D-Drucker trotz der Festnahme von Leon R. weiter plante.
Sich selbst bezeichnete sie als politisch links. Laut ihr würde #KO51 „keine Frauen anfassen, aber Ausländer schlagen“. Der Polizeibeamte bestätigte außerdem, dass gegen Leon R. weiterhin wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in #AtomwaffenDivision ermittelt wird.
#Knockout51Prozess: Am Verhandlungstag vom 30. April standen von #KO51 besuchte #Querdenker-Demos im Mittelpunkt. Los ging es mit der Demo am 7.11.20 in #Leipzig. Dabei soll Kevin N. das gemeinsame Auftreten von #Knockout51 vor Ort koordiniert haben.
Zu Leon R. hätte er in „politischen Fragen“ ein gutes Verhältnis gehabt, Vorhaben mit #KO51 seien dabei nie kommuniziert worden. Wieschke kritisierte außerdem gewalttätige Übergriffe, Vermummung auf Demos und Graffiti-Aktionen. Für ihn stehe der „geistige Kampf“ im Zentrum.
Wieschke betonte durchgehend, dass Sport und politischer Aktivismus unterschieden werden müsse. Selbst bei rechtsextremen Graffitis in #Eisenach stritt er einen Bezug zu #KO51 ab. Bei politischen Veranstaltungen im Volkshaus wäre auch nie ein „Saalschutz“ notwendig gewesen.
Was #KO51 im Flieder Volkshaus konkret trainiert hat, wisse er nicht. Eine Vorbereitung auf politische Gewalttaten sei aber fernliegend. Auch abgehaltene Schulungsveranstaltungen hätten nur über allg. Gefährdungslagen aufklären sollen, ohne einen politischen Bezug zu haben.