1889: So fing es an Mit dem „Gesetz betreffend die Invaliditäts- und Altersversicherung“ von 1889 fiel in Deutschland der Startschuss für die gesetzliche Rentenversicherung. Schon sechs Jahre vorher wurde die gesetzliche Krankenversicherung gegründet und fünf Jahre vorher die Unfallversicherung. Es war ein bescheidenes soziales Netz, das Reichskanzler Otto von Bismarck geknüpft hatte – aber es war vorbildlich in Europa. Und es war mehr als überfällig, denn die Industrialisierung stürzte im 19 Jahrhundert die arbeitende Bevölkerung ins Elend. Bismarck erkannte die Gefahr. Mit diesen ersten drei Sozialgesetzen versuchte er, die Arbeiterschaft wieder mehr an den Staat zu binden und ihre Radikalisierung zu verhindern. Rente mit 70 Alle Arbeiterinnen und Arbeiter ab 16 Jahren waren rentenversichert, dazu „kleine Angestellte“ mit einem Jahresgehalt bis 2.000 Mark. Der Beitragssatz zur neuen Rentenversicherung betrug rund zwei Prozent, die Beiträge zahlten wie heute Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu gleichen Teilen. Einen staatlichen Zuschuss gab es auch damals schon. Er betrug 50 Mark im Jahr. Eine Altersrente konnten Versicherte ab 70 mit mindestens 30 Beitragsjahren bekommen. Und die Rentenhöhe? Ein Arbeiter mit einem Jahresverdienst zwischen 550 und 850 Mark erhielt jährlich 162 Mark aus der neuen Rentenkasse. Wurde er erwerbsunfähig, so kam ein Jahresbetrag von 60 Mark hinzu. Wer von Invalidität bedroht war, konnte ein Heilverfahren bekommen. Denn die Rehabilitation zählte von Anfang an zu den Leistungen der Rentenversicherung.
ob unser #Kanzlerlehrling weiß, warum die gesetzliche Rentenversicherung eingeführt wurde?
Das war weil die Arbeiterschaft begonnen hatte sich zu organisieren, nicht aus Wohltätigkeit.
Scheinbar will Merz die Radikalisierung der Bevölkerung vorantreiben, anders ist seine Politik kaum zu erklären.