Voraussetzung für die Einbürgerung nach 5 Jahren sein soll, dass Ausländer nicht zu einer längerfristigen #Freiheitsstrafe verurteilt worden sind, die innere und äussere Sicherheit der Schweiz nicht gefährden und über Grundkenntnisse einer #Landessprache verfügen. (5/5)
2
0
0
0