"Erhebliche praktische Bedeutung hat die Aussage des EuGH, dass der sich nach den in Übereinstimmung mit der Personenverkehrsdienstleistungsverordnung (EG) Nr. 1370/2007 festgelegten Parametern ergebende Ausgleichsbetrag nicht anschließend auf die im Haushalt zur Verfügung stehende Höhe begrenzt werden darf. Zwar betrifft die Entscheidung unmittelbar nur öffentliche Dienstleistungsaufträge; jedoch dürften die Aussagen entsprechend für allgemeine Vorschriften gelten. Dort ggf. enthaltene Begrenzungen auf Landeszuweisungen dürften daher unionsrechtlich angreifbar sein."
Lothar H. Fiedler und Lorenz Wachinger berichten in der aktuellen N&R wieder einmal über die neuesten Entwicklungen im #Netzwirtschaftsrecht des straßengebundenen Verkehrs, ua über die "Obshtina Pomorie"-Entscheidung des EuGH. #ÖPNV
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