"Das neue Schutzregime markiert einen Paradigmenwechsel hin zu einem risikobasierten, ganzheitlichen Ansatz im Energiebereich, dessen Dringlichkeit durch den mutmaßlichen Brandanschlag auf das Berliner Stromnetz vom 3. Januar 2026 unter dem Label der „Vulkangruppe“ eindrucksvoll unter Beweis gestellt wurde. Die Verzahnung der unions- und nationalrechtlichen Normen (NIS-2-Richtlinie [EU] 2022/2555, CER-Richtlinie [EU] 2022/2557, NIS-2-Umsetzungsgesetz, geplantes KRITISDachG und EnWG) gewährleistet in der Konzeption Effizienz, lässt jedoch erheblichen Interpretationsbedarf, insbesondere bei der Abgrenzung von Cyber- und physischen Risiken sowie hybriden Bedrohungslagen."
Christopher Meissner untersucht in seinem Beitrag in der aktuellen N&R "Das neue KRITIS-Schutzregime im Energiesektor", also die NIS-2-Richtlinie (EU) 2022/2555, die CER-Richtlinie (EU) 2022/2557 sowie das nationale Umsetzungsrecht. #Energierecht
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