Az.: IN 100/26 In dem Verfahren über den Antrag d. R-Pharm Germany GmbH, Heinrich-Mack-Straße 35, 89257 Illertissen, vertreten durch den Geschäftsführer Ignatyev Vasiliy Registergericht: Amtsgericht Memmingen Registergericht Register-Nr.: HRB 16246 - Schuldnerin - Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte Wilken Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB, Gereonstraße 43 - 65, 50670 Köln, Gz.: 018/2025/FK auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen Beschluss: Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs. 1 und 2 InsO) wird der Schuldnerin am 16.03.2026 ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt, § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 1 InsO. Damit wird ihr allgemein verboten, insbesondere auch über ihr Organ Vasiliy Ignatyev, Grishin Street 2bld.1, Moskau - Burundi, Russische Föderation als Geschaftsführer der Schuldnerin, über Gegenstande des Vermögens zu verfügen. Unter dieses Verbot fällt auch die Einziehung von Außenständen. Den Drittschuldnern wird verboten an die Schuldnerin zu leisten. Die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis geht damit auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über.
Die Mitarbeiter von #RPharm haben in 2026 noch kein Gehalt bekommen und die Eröffnung des Insolvenzverfahrens erfolgte jetzt durch das Amtsgericht
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