#BFH kürzt #Schuldzinsenabzug nach #Schenkung:
Der BFH hat entschieden, dass nach Schenkung eines vermieteten Grundstücksanteils unter #Zurückbehaltung eines Darlehens der Schuldzinsenabzug nur noch anteilig in Höhe des verbleibenden Miteigentumsanteils besteht.
#steuern #teamhoeftmann
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