Foto mit mehreren Kühen auf einer Weide unter freiem Himmel, Text: "Weidemilch: Was bedeutet das für die Tiere?" und Logo der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.
Bild mit Text: "Rechtliche Bedeutung. Verbraucher:innen haben hohe Erwartungen an Produkte, die mit „Weidemilch“ beworben werden. Der Begriff ist aber weder geschützt noch im Lebensmittelrecht definiert. Eine Orientierung gibt ein Urteil des Oberlandesgerichts Nürnberg aus 2017: „Weidemilch“ ist nicht irreführend, wenn die Kühe an 120 Tagen mindestens 6 Stunden auf einer Weide stehen."
Bild mit Text: "Infos auf der Packung. Die Hersteller geben auf den Verpackungen oft die Dauer der Weidehaltung an, z. B. die Mindestanzahl an Weidetagen pro Jahr und eine Mindestweidedauer pro Tag. Unklar bleibt oft, unter welchen Bedingungen die Tiere zur restlichen Zeit leben. Unklar bleibt auch, was die Tiere zusätzlich zum Weidegras fressen (z. B. Silage oder gentechnisch verändertes Futter)."
Bild mit Text: "Unterschied zu Bio. In der EU-Öko-Verordnung ist Weidehaltung für alle Rinder vorgeschrieben. Nur in eng begrenzten Ausnahmefällen kann davon abgewichen werden. Anders als für konventionelle Weidemilch dürfen Biomilch-Kühe nur Biofutter zu fressen bekommen. In der Leiste der Haltungsformen gibt es Weidemilch in den Stufen 3 und 4, Biomilch in der höchsten Stufe 5."
Welche Kriterien müssen eingehalten werden, damit später #Weidemilch auf den Verpackungen stehen darf? Und ist Bio-Milch per Definition auch Weidemilch? Klare und einheitliche Kriterien gibt es bei Weidemilch noch nicht. Mehr: www.verbraucherzentrale.nrw/wissen/leben...