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Hashtag
#befristeten
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BAG: Keine Faustformel für Länge der Probezeit bei Befristung Laut BAG-Urteil gibt es keine Faustformel für die zulässige Länge der Probezeit im befristeten Arbeitsverhältnis (Az.: 2 AZR 160/24).

Wer einen #Arbeitsvertrag unterschreibt, stimmt auch der dort vereinbarten Probezeit zu. Ein Regelwert oder eine Faustformel für deren Verhältnismäßigkeit bei einem #befristeten Arbeitsverhältnis existiert freilich nicht

www.betriebsratspraxis24.de/arbeitsrecht...

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