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Hashtag
#gewahrsam
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Drogentaxi in Marzahn gestoppt – Polizei findet Drogen, QR-Code-Flyer und Bargeld - D1strict.Media In Marzahn hat die Polizei Brandenburg ein Drogentaxi gestoppt. Bei der Kontrolle wurden Marihuana, Kokain, Bargeld, Flyer mit QR-Code und ein Smartphone sichergestellt. Der 25-jährige Fahrer ohne Führerschein befindet sich in Gewahrsam.

28.02.2026: #Drogentaxi in #Marzahn gestoppt! #Polizei stellt Marihuana, Kokain, Bargeld und Flyer mit QR-Code sicher. Fahrer (25) ohne Führerschein in #Gewahrsam.

Mehr hierzu auf: d1me.de/y9mkM

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Nach Angriff auf Helfer in Fürth: Polizei sucht unbekannte Mädchen und größere Personengruppe

fuerthaktuell.de?p=9220

#fürth #mittelfranken #königstraße #polizei #polizeisuche #zeugenaufruf #zivilcourage #körperverletzung #angriff #bushaltestelle #fahndung #gewahrsam

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Schon wieder Auseinandersetzung in Fürther Disco: Zwei Männer landen bei der Polizei

Link zum Online-Artikel: https://fuerthaktuell.de/?p=8149

#fürth #disco #polizei #gewahrsam #koerperverletzung #toilette #eskalation #nachtleben #festnahme #vorfall #franken #mittelfranken #bayern #news

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Polizei muss erneut zu Fürther Diskothek ausrücken: Polizei schließt Zusammenhang aus

Link zum Online-Artikel: https://fuerthaktuell.de/?p=8052

#polizei #diskothek #einsatz #gewahrsam #widerstand #koerperverletzung #beleidigung #angriff #mittelfranken #fürth #franken #mittelfranken #bayern

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Polizeieinsatz bei Fürther Disco: Drei Personen nach Streit in Gewahrsam

Link zum Online-Artikel: https://fuerthaktuell.de/?p=8044

#polizeieinsatz #diskothek #fürth #gewahrsam #nachtleben #konflikt #festnahme #einsatzkraefte #widerstand #deeskalation #franken #mittelfranken #bayern #news

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#Polizei_Sachsen setzt sich über #Gesetze und #Richterweisung hinweg
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Soso
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Wann verbrennt wieder jemand im #Gewahrsam ?
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Oder rollen da endlich mal #Köpfe ?
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Ein privates Recht in diesem Sinne ist auch das Eigentum der RWE AG, welches durch
die Maßnahmen der Beschwerdeführerin und die der weiteren Versammlungsteilneh-
mer gestört wurde. Die Besitzstörung ist jedoch eine Beeinträchtigung, die die RWE
AG zu dulden hatte.
Die von der Beschwerdeführerin und den weiteren Teilnehmern geplante Aktion, zum
Zwecke des Protestes an den Säulen des Vordaches des RWE-Gebäudes hochzu-
klettern und zwischen diesen ein Banner zu spannen, kann unter den Versammlungs-
begriff subsumiert werden. Denn der versammlungsrechtliche Schutz ist nicht auf Ver-
anstaltungen beschränkt, auf denen argumentiert und gestritten wird, sondern umfasst
vielfältige Formen des gemeinsamen Verhaltens bis hin zu nicht verbalen Ausdrucks-
formen (BVerfG, Beschl. v. 07.03.2011, juris Rn. 32; OVG Niedersachsen, Urt. v.
02.12.2021, juris, Rn. 35; OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 02.05.2006- juris Rn. 29;
VG Gelsenkirchen BeckRS 2022, 56024, Rn. 26). Dass sich der großflächig über-
dachte und durch mehrere Säulen gestaltete Platz vor dem Eingangsbereich im Pri-
vateigentum befindet, steht dem Versammlungscharakter nicht entgegen. Selbst wenn
das Gelände nicht zum öffentlichen Straßenraum im straßenrechtlichen Sinne gehören
solte, ist dieser Bereich jedoch ein Ort, an dem in ähnlicher Weise ein allgemeiner
öffentlicher Verkehr eröffnet und ein Ort der allgemeinen Kommunikation geschaffen
wurde. Der Vorplatz kann grundsätzlich ungehindert von jedermann betreten werden.

Ein privates Recht in diesem Sinne ist auch das Eigentum der RWE AG, welches durch die Maßnahmen der Beschwerdeführerin und die der weiteren Versammlungsteilneh- mer gestört wurde. Die Besitzstörung ist jedoch eine Beeinträchtigung, die die RWE AG zu dulden hatte. Die von der Beschwerdeführerin und den weiteren Teilnehmern geplante Aktion, zum Zwecke des Protestes an den Säulen des Vordaches des RWE-Gebäudes hochzu- klettern und zwischen diesen ein Banner zu spannen, kann unter den Versammlungs- begriff subsumiert werden. Denn der versammlungsrechtliche Schutz ist nicht auf Ver- anstaltungen beschränkt, auf denen argumentiert und gestritten wird, sondern umfasst vielfältige Formen des gemeinsamen Verhaltens bis hin zu nicht verbalen Ausdrucks- formen (BVerfG, Beschl. v. 07.03.2011, juris Rn. 32; OVG Niedersachsen, Urt. v. 02.12.2021, juris, Rn. 35; OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 02.05.2006- juris Rn. 29; VG Gelsenkirchen BeckRS 2022, 56024, Rn. 26). Dass sich der großflächig über- dachte und durch mehrere Säulen gestaltete Platz vor dem Eingangsbereich im Pri- vateigentum befindet, steht dem Versammlungscharakter nicht entgegen. Selbst wenn das Gelände nicht zum öffentlichen Straßenraum im straßenrechtlichen Sinne gehören solte, ist dieser Bereich jedoch ein Ort, an dem in ähnlicher Weise ein allgemeiner öffentlicher Verkehr eröffnet und ein Ort der allgemeinen Kommunikation geschaffen wurde. Der Vorplatz kann grundsätzlich ungehindert von jedermann betreten werden.

3. Durchführung der Ingewahrsamnahme
3.1. Anwendung des Handbeugegriffes
Die Anwendung des Handbeugegriffes war rechtswidrig. Er stellt sich gemäß
$S 57, 58 Abs. 1, 2 PolG NRW als Anwendung unmittelbaren Zwangs auf eine Person
durch körperliche Gewalt dar.
Die Kammer geht nach dem Vortrag der Beteiligten davon aus, dass die Polizeibeam-
ten den Handbeugegriff tatsächlich angewendet haben. Die Beschwerdegegnerin ist
dem Vorbringen der Beschwerdeführerin insoweit nicht ausreichend entgegengetre-
ten. Sie hat sich im verwaltungsgerichtlichen Verfahren - welches hier Aktenbestand-
teil geworden ist- lediglich pauschal darauf berufen, dass es dazu im gesamten Ver-
waltungsvorgang keine Anhaltspunkte gäbe.
Die Maßnahme war hier nicht verhältnismäßig. Die am Boden sitzende Beschwerde-
führerin hat die Polizei beamten bereits vor der ersten Anwendung des Handbeugegrif-
fes auf ihre Schwerbehinderung hingewiesen und trug Bandagen. Selbst wenn die Po-
lizeibeamten diesen Hinweis aufgrund der vorangegangenen Kletteraktion nicht für
glaubhaft hielten, hätten sie zunächst versuchen müssen, die Beschwerdeführerin
hochzuheben und auf die Füße zu stellen. Dem steht auch nicht entgegen, dass die
Gemengelage insgesamt unruhig und tumultartig gewesen ist.

3. Durchführung der Ingewahrsamnahme 3.1. Anwendung des Handbeugegriffes Die Anwendung des Handbeugegriffes war rechtswidrig. Er stellt sich gemäß $S 57, 58 Abs. 1, 2 PolG NRW als Anwendung unmittelbaren Zwangs auf eine Person durch körperliche Gewalt dar. Die Kammer geht nach dem Vortrag der Beteiligten davon aus, dass die Polizeibeam- ten den Handbeugegriff tatsächlich angewendet haben. Die Beschwerdegegnerin ist dem Vorbringen der Beschwerdeführerin insoweit nicht ausreichend entgegengetre- ten. Sie hat sich im verwaltungsgerichtlichen Verfahren - welches hier Aktenbestand- teil geworden ist- lediglich pauschal darauf berufen, dass es dazu im gesamten Ver- waltungsvorgang keine Anhaltspunkte gäbe. Die Maßnahme war hier nicht verhältnismäßig. Die am Boden sitzende Beschwerde- führerin hat die Polizei beamten bereits vor der ersten Anwendung des Handbeugegrif- fes auf ihre Schwerbehinderung hingewiesen und trug Bandagen. Selbst wenn die Po- lizeibeamten diesen Hinweis aufgrund der vorangegangenen Kletteraktion nicht für glaubhaft hielten, hätten sie zunächst versuchen müssen, die Beschwerdeführerin hochzuheben und auf die Füße zu stellen. Dem steht auch nicht entgegen, dass die Gemengelage insgesamt unruhig und tumultartig gewesen ist.

Meine Schmerzensgeldklage, die fristgerecht eingereicht habe und bis zu der Entscheidung in Gewahrsamfrage ruhte, kann nun weiter gehen.
Mühsam ernähht sich das Eichhörnchen.
#Gewahrsam #Schmerzensgeld #Polizeiproblem #Polizeigewalt

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Az14a T  4/25 LG Essen #polizeiproblem
Auf die Beschwerde vom 07.04.2025 gegen den Beschluss des Amtsge-
richts Essen vom 27.02.2025 wird festgestellt, dass
die Ingewahrsamnahme der Beschwerdeführerin am 27.04.2017,
die Anwendung des Handbeugegriffes, um die Beschwerdeführerin
zum Aufstehen zu bewegen,
die Androhung des Handbeugegriffs, um sie zum Mitlaufen zum Funk-
streifenwagen zu bewegen,
die Unterbindung der Kontaktaufnahme mit ihrem Rechtsanwalt,
die Wegnahme der Handbandagen und
die Durchführung der erkennungsdienstlichen Behandlung
rechtswidrig gewesen sind. Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.
Von einer Erhebung von Gerichtskosten wird abgesehen. Die notwendigen Auslagen der Beschwerdeführerin trägt die Beschwerdegegnerin.
Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 5.000,- € festgesetzt.

Az14a T 4/25 LG Essen #polizeiproblem Auf die Beschwerde vom 07.04.2025 gegen den Beschluss des Amtsge- richts Essen vom 27.02.2025 wird festgestellt, dass die Ingewahrsamnahme der Beschwerdeführerin am 27.04.2017, die Anwendung des Handbeugegriffes, um die Beschwerdeführerin zum Aufstehen zu bewegen, die Androhung des Handbeugegriffs, um sie zum Mitlaufen zum Funk- streifenwagen zu bewegen, die Unterbindung der Kontaktaufnahme mit ihrem Rechtsanwalt, die Wegnahme der Handbandagen und die Durchführung der erkennungsdienstlichen Behandlung rechtswidrig gewesen sind. Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen. Von einer Erhebung von Gerichtskosten wird abgesehen. Die notwendigen Auslagen der Beschwerdeführerin trägt die Beschwerdegegnerin. Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 5.000,- € festgesetzt.

Sowohl der #Gewahrsam, als auch die Zwangsanwendung waren #rechtswidrig.
Ich hatte zuvor vorm Amtsgericht die Klage verloren, ein sehr ableistischer Beschluss , gegen den ich nun immerhin vor dem Landgericht Essenüberwiegend erfolgreich war.
#Polizeiwillkür #Ableismus

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Jugendliche im Bahnhof Dresden-Mitte in Gewahrsam genommen: alkoholisiert und Widerstand · Leipziger Zeitung In der Nacht zum Freitag nahmen die Beamten der Bundespolizeiinspektion Dresden am Bahnhof Dresden-Mitte zwei stark alkoholisierte, 15-jährige Mädchen in

#Melder: #Jugendliche im #Bahnhof Dresden-Mitte in #Gewahrsam genommen: alkoholisiert und Widerstand

www.l-iz.de/melder/poliz...
#Dresden #Bundespolizei

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Original post on mastodon.social

netzpolitik.org/2025/hessen-polizei-uebe... (Die #Polizei) könnte aber auch selbst agieren und #Gefährderansprachen durchführen. Kommen die Beamt:innen zum Ergebnis, dass eine konkrete Gefährdung bestehen könnte, kann sie Kontakt- […]

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Polizeieinsatz in Fürther Südstadt: Psychisch auffälliger Mann in Gewahrsam genommen

https://fuerthaktuell.de/?p=3732

#polizeieinsatz #fürth #südstadt #psychisch #gewahrsam #messer #notruf #tasereinsatz #fachklinik #alkoholtest #franken #mittelfranken #bayern #news

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#Aufforderung an das #US-Militär: #Trump muss
in #Gewahrsam genommen - und #angeklagt
werden da er gegen #Anordnungen von
#Bundesgerichten - und damit gegen
seinen #Amtseid verstoßen hat !!

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freiheitsentzug.info: 3.4 Wann darf dir die Freiheit entzogen werden? Fremd- und Selbstgefährdungfreiheitsentzug.info

Dann sollte er in #Gewahrsam genommen werden. Das wird anderswo schnell gemacht, wenn eine "Gefahr der Selbstschädigung" besteht. Hier kann man nachlesen, ab wann so ein Fall gegeben ist:
freiheitsentzug.info/geschlossene...

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Morgen geht es weiter mit unserer Ringvorlesung „Klima vor Gericht“! Dieses Mal mit @andkiessling.bsky.social. #Klimakrise #Polizei #Gewahrsam

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Ich plädiere, die höchst mögliche beleuchtete & dokumentierteste Zeit sollte von der Festnahme bis hin zur juristischen/ärztlichen/unabhängigen Begleitung stattfinden. #Gewahrsam #Polizeigewahrsam + sofortige unabhängige Institutionen zur Aufklärung von prekären Polizeieinsätzen.

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