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Two part meme. Top part: Technicians heating up a railway switch covered with a pinch of snow, inscription "SBB: me händ chli Verspötig".
Bottom part: A train driving between walls of snow towering over it, inscription "RhB: OK, mir warted".

Two part meme. Top part: Technicians heating up a railway switch covered with a pinch of snow, inscription "SBB: me händ chli Verspötig". Bottom part: A train driving between walls of snow towering over it, inscription "RhB: OK, mir warted".

@collectifission Swiss Railway Company of the flat lands (SBB) "We're gonna be delayed" vs. the mountain railway company (RhB) "OK, we'll wait for you" #RhB #SBB #Schnee #snow #ZugBubble #switzerland

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Zwischenbericht
Aktenzeichen:

BEU‐uu2024‐12/003‐3323

Stand:

09.12.2025 Version: 1.0

Erstveröffentlichung:

10.12.2025

Gefährliches Ereignis im Eisenbahnbetrieb

Ereignisart:

Bahnübergangsunfall

Datum:

13.12.2024

Zeit:

11:43 Uhr

Betriebsstelle:

Bf Marienborn

Streckennummer:

6400

Kilometer:

7,153

Zwischenbericht Aktenzeichen: BEU‐uu2024‐12/003‐3323 Stand: 09.12.2025 Version: 1.0 Erstveröffentlichung: 10.12.2025 Gefährliches Ereignis im Eisenbahnbetrieb Ereignisart: Bahnübergangsunfall Datum: 13.12.2024 Zeit: 11:43 Uhr Betriebsstelle: Bf Marienborn Streckennummer: 6400 Kilometer: 7,153

Zwischenbericht
Bahnübergangsunfall, 13.12.2024, Bf Marienborn

2 Bahnübergangsunfall am 13.12.2024 im Bf Marienborn
Dieser Zwischenbericht enthält eine Kurzbeschreibung des Ereignisses und der Ereignisfolgen.
Im Weiteren wird auf den Stand der Untersuchung eingegangen. Die zum Zeitpunkt der
Veröffentlichung dieses Zwischenberichtes iden fizierten Sicherheitsprobleme werden im
letzten Abschni benannt.

2.1 Kurzbeschreibung des Ereignisses
Am 13.12.2024, gegen 11:43 Uhr, prallte GAG 49419 auf dem Bahnübergang in km 7,153, im
Bahnhof Marienborn, mit einem mit Defekt liegengebliebenen Lastkra wagen zusammen.
Am Ereignis Beteiligte sind u.a.:


das Eisenbahninfrastrukturunternehmen DB InfraGO AG



das Eisenbahnverkehrsunternehmen DB Cargo AG.

2.2 Folgen
Bei der Kollision wurden drei Personen leicht verletzt. Die Sachschäden am Eisenbahnfahrzeug
und der ‐infrastruktur belaufen sich auf 4.275.000 Euro.

2.3 Untersuchungsfortgang
Die Untersuchung befindet sich im Prozessschri
Informa onen

zu

den

4 ‐Sachverhaltsanalyse‐. Weitere

Untersuchungsprozessschri en

sind

im

Internet

unter

www.beu.bund.de abru ar.

2.4 Identifizierte Sicherheitsprobleme
Die Untersuchungen betrachten im Schwerpunkt das Konzept der Gefahrraumfreimeldung an
Bahnübergängen mit Halbschranken.

Seite 2 von 2

Zwischenbericht Bahnübergangsunfall, 13.12.2024, Bf Marienborn 2 Bahnübergangsunfall am 13.12.2024 im Bf Marienborn Dieser Zwischenbericht enthält eine Kurzbeschreibung des Ereignisses und der Ereignisfolgen. Im Weiteren wird auf den Stand der Untersuchung eingegangen. Die zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Zwischenberichtes iden fizierten Sicherheitsprobleme werden im letzten Abschni benannt. 2.1 Kurzbeschreibung des Ereignisses Am 13.12.2024, gegen 11:43 Uhr, prallte GAG 49419 auf dem Bahnübergang in km 7,153, im Bahnhof Marienborn, mit einem mit Defekt liegengebliebenen Lastkra wagen zusammen. Am Ereignis Beteiligte sind u.a.:  das Eisenbahninfrastrukturunternehmen DB InfraGO AG  das Eisenbahnverkehrsunternehmen DB Cargo AG. 2.2 Folgen Bei der Kollision wurden drei Personen leicht verletzt. Die Sachschäden am Eisenbahnfahrzeug und der ‐infrastruktur belaufen sich auf 4.275.000 Euro. 2.3 Untersuchungsfortgang Die Untersuchung befindet sich im Prozessschri Informa onen zu den 4 ‐Sachverhaltsanalyse‐. Weitere Untersuchungsprozessschri en sind im Internet unter www.beu.bund.de abru ar. 2.4 Identifizierte Sicherheitsprobleme Die Untersuchungen betrachten im Schwerpunkt das Konzept der Gefahrraumfreimeldung an Bahnübergängen mit Halbschranken. Seite 2 von 2

Zwischenbericht über Bahnübergangsunfall am 13.12.2025 in Marienborn
www.eisenbahn-unfalluntersuchung.de/SharedDocs/Downloads/BEU...
#Bahnübergangsunfall #BahnBubble #ZugBubble #BEU #Unfall #Zwischenbericht [id:xgTFwGmKHv]

1 1 0 0
Untersuchungsbericht
Aktenzeichen:

BEU‐uu2024‐10/016‐3323

Stand:

20.10.2025

Erstveröffentlichung:

04.12.2025

Version 1.0

Gefährliches Ereignis im Eisenbahnbetrieb

Ereignisart:

Zugentgleisung

Datum:

31.10.2024

Zeit:

22:48 Uhr

Betriebsstelle:

Bf Ludwigshafen‐Oggersheim

Gleis:

2

Weiche:

W7

Untersuchungsbericht Aktenzeichen: BEU‐uu2024‐10/016‐3323 Stand: 20.10.2025 Erstveröffentlichung: 04.12.2025 Version 1.0 Gefährliches Ereignis im Eisenbahnbetrieb Ereignisart: Zugentgleisung Datum: 31.10.2024 Zeit: 22:48 Uhr Betriebsstelle: Bf Ludwigshafen‐Oggersheim Gleis: 2 Weiche: W7

Untersuchungsbericht
Zugentgleisung, 31.10.2024, Bf Ludwigshafen‐Oggersheim

1 Zusammenfassung
Das erste Kapitel enthält eine Kurzbeschreibung des Ereignisses sowie Informa onen zu den
Folgen, Ursachen sowie zu im Einzelfall ausgesprochenen Sicherheitsempfehlungen.

1.1 Kurzbeschreibung des Ereignisses
Am 31.10.2024 gegen 22:46 Uhr s mmte die Fahrdienstleiterin (Fdl‐in) des Bahnhofs (Bf) Lud‐
wigshafen‐Oggersheim der Einfahrt des EZK 55240 mit einem schri lichen Befehl zu, obwohl
sich die Weichen W7 und W9 nicht in der erforderlichen Endlage befanden und als gestört
angezeigt wurden. Der EZK 55240 entgleiste anschließend in der Weiche W7.

1.2 Folgen
Durch das Ereignis kam es zu keinen Personenschäden. An der Infrastruktur und an dem Trieb‐
fahrzeug (Tfz) des EZK 55240 entstanden Sachschäden.

1.3 Ursachen
Im Rahmen der Untersuchung des Ereignisses wurden die folgenden Handlungen, Unterlas‐
sungen, Vorkommnisse oder Umstände als sicherheitskri sche Faktoren iden fiziert. Diese
werden gemäß Durchführungsverordnung 2020/572 in ursächliche oder beitragende, und sys‐
temische Faktoren unterschieden.
Zur besseren Übersichtlichkeit der Faktoren wird eine Systema k mit Kennzeichnungen in
eckigen Klammern verwendet.
Eine detaillierte Auswertung des Ereignisses unter Einordnung als sicherheitskri sche Fakto‐
ren wird in den folgenden Kapiteln gegeben.

Seite 2 von 31

Untersuchungsbericht Zugentgleisung, 31.10.2024, Bf Ludwigshafen‐Oggersheim 1 Zusammenfassung Das erste Kapitel enthält eine Kurzbeschreibung des Ereignisses sowie Informa onen zu den Folgen, Ursachen sowie zu im Einzelfall ausgesprochenen Sicherheitsempfehlungen. 1.1 Kurzbeschreibung des Ereignisses Am 31.10.2024 gegen 22:46 Uhr s mmte die Fahrdienstleiterin (Fdl‐in) des Bahnhofs (Bf) Lud‐ wigshafen‐Oggersheim der Einfahrt des EZK 55240 mit einem schri lichen Befehl zu, obwohl sich die Weichen W7 und W9 nicht in der erforderlichen Endlage befanden und als gestört angezeigt wurden. Der EZK 55240 entgleiste anschließend in der Weiche W7. 1.2 Folgen Durch das Ereignis kam es zu keinen Personenschäden. An der Infrastruktur und an dem Trieb‐ fahrzeug (Tfz) des EZK 55240 entstanden Sachschäden. 1.3 Ursachen Im Rahmen der Untersuchung des Ereignisses wurden die folgenden Handlungen, Unterlas‐ sungen, Vorkommnisse oder Umstände als sicherheitskri sche Faktoren iden fiziert. Diese werden gemäß Durchführungsverordnung 2020/572 in ursächliche oder beitragende, und sys‐ temische Faktoren unterschieden. Zur besseren Übersichtlichkeit der Faktoren wird eine Systema k mit Kennzeichnungen in eckigen Klammern verwendet. Eine detaillierte Auswertung des Ereignisses unter Einordnung als sicherheitskri sche Fakto‐ ren wird in den folgenden Kapiteln gegeben. Seite 2 von 31

Untersuchungsbericht
Zugentgleisung, 31.10.2024, Bf Ludwigshafen‐Oggersheim

Geschehen:
Datum/Uhrzeit, sowie
Handlung / Unterlassen /
Umstand / Vorkommnis
31.10.2024
Handlung
Zu einem unbekannten
Zeitpunkt am Ereignistag
legte ein Dri er Gegen‐
stände in die beweglichen
Weichenteile der W7 und
W9.
31.10.2024, 22:41 Uhr
Unterlassen
Nach dem Erkennen der
Störungen an den Wei‐
chen W7 und W9 unter‐
ließ es die Fdl‐in, die rich‐
ge Stellung der Weichen
an der Außenanlage fest‐
zustellen.
31.10.2025, 22:42 Uhr
Handlung

Ursächlicher
Faktor

Beitragender
Faktor

Systemischer
Faktor

Eingriff in die
Funk onsfähigkeit
von Betriebsanla‐
gen [F1]

Keine Feststellung
der rich gen Stel‐
lung der Weichen
[F2]

Voraussetzungen
für Zugfahrt nicht
erfüllt [F3]

Die Fdl‐in s mmte der Ein‐
fahrt des EZK 55240 zu,
obwohl die hierfür not‐
wendigen Voraussetzun‐
gen nicht erfüllt waren.
Tabelle 1: Zusammenfassung Einflussfaktoren

1.4 Sicherheitsempfehlungen
Eine Sicherheitsempfehlung wird zu dem vorliegenden Ereignis durch die BEU nicht ausge‐
sprochen.

Seite 3 von 31

Untersuchungsbericht Zugentgleisung, 31.10.2024, Bf Ludwigshafen‐Oggersheim Geschehen: Datum/Uhrzeit, sowie Handlung / Unterlassen / Umstand / Vorkommnis 31.10.2024 Handlung Zu einem unbekannten Zeitpunkt am Ereignistag legte ein Dri er Gegen‐ stände in die beweglichen Weichenteile der W7 und W9. 31.10.2024, 22:41 Uhr Unterlassen Nach dem Erkennen der Störungen an den Wei‐ chen W7 und W9 unter‐ ließ es die Fdl‐in, die rich‐ ge Stellung der Weichen an der Außenanlage fest‐ zustellen. 31.10.2025, 22:42 Uhr Handlung Ursächlicher Faktor Beitragender Faktor Systemischer Faktor Eingriff in die Funk onsfähigkeit von Betriebsanla‐ gen [F1] Keine Feststellung der rich gen Stel‐ lung der Weichen [F2] Voraussetzungen für Zugfahrt nicht erfüllt [F3] Die Fdl‐in s mmte der Ein‐ fahrt des EZK 55240 zu, obwohl die hierfür not‐ wendigen Voraussetzun‐ gen nicht erfüllt waren. Tabelle 1: Zusammenfassung Einflussfaktoren 1.4 Sicherheitsempfehlungen Eine Sicherheitsempfehlung wird zu dem vorliegenden Ereignis durch die BEU nicht ausge‐ sprochen. Seite 3 von 31

Untersuchungsbericht
Zugentgleisung, 31.10.2024, Bf Ludwigshafen‐Oggersheim

2 Die Untersuchung und ihr Kontext
Die Bundesstelle für Eisenbahnunfalluntersuchung (BEU) ist für die Untersuchung von gefähr‐
lichen Ereignissen im Eisenbahnbetrieb im Sinne des Kapitels V der Richtlinie (EU) 2016/798
auf Eisenbahninfrastrukturen des Bundes und auf nicht bundeseigenen Eisenbahninfrastruk‐
turen des übergeordneten Netzes gemäß § 2b Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) zuständig.
Ziel und Zweck der eingeleiteten Untersuchungen ist es, die Ursachen des gefährlichen Ereig‐
nisses aufzuklären und hieraus Hinweise zur Verbesserung der Sicherheit abzuleiten. Untersu‐
chungen der BEU dienen nicht dazu, ein Verschulden festzustellen oder Fragen der Ha ung
oder sons ger zivilrechtlicher Ansprüche zu klären und werden unabhängig von jeder gericht‐
lichen Untersuchung durchgeführt.
Sicherheitsempfehlungen der BEU zur Vermeidung von gefährlichen Ereignissen und Verbes‐
serung der Eisenbahnsicherheit werden an die na onale Sicherheitsbehörde, sofern es die Art
der Empfehlung erfordert an die Eisenbahnagentur der Europäischen Union und an andere
Stellen oder Behörden adressiert. Im Allgemeinen sind die Sicherheitsempfehlungen auch an
die unmi elbar bzw. mi elbar betroffenen sowie alle einschlägigen Eisenbahnunternehmen
gerichtet.
Zu schweren Unfällen leitet die BEU stets Untersuchungen gem. Ar kel 20 Abs. 1 Richtlinie
(EU) 2016/798 ein. Unter einem schweren Unfall sind insbesondere Zugkollisionen oder Zu‐
gentgleisungen mit mindestens einem Todesopfer oder mindestens fünf Schwerverletzten
oder mit beträchtlichem Schaden (≥ 2 Mio. Euro) sowie sons ge Unfälle mit den gleichen Fol‐
gen und mit offensichtlichen Auswirkungen auf die Regelung der Eisenbahnsicherheit oder das
Sicherheitsmanagementsystem zu verstehen. Bei allen sons gen gefährlichen Ereignissen im
Eisenbahnbetrieb liegt es im Ermessen der BEU Untersuchungen einzuleiten. Bei der Entschei‐
dung werden neben den zum Ereigniszeitpunkt verfügbaren Ressourcen weitere Kriterien
gem. Ar kel 20 Abs. 2 Richtlinie (EU) 2016/798 herangezogen.
Aufgrund des gegebenen Schadensausmaßes bzw. der Folgen bei dem vorliegenden gefährli‐
chen Ereignis wurden Untersuchungen auf Grundlage des Ar kels 20 Abs. 2 Richtlinie (EU)
2016/798 eingeleitet.
Die Unfalluntersuchungshandlungen werden strukturiert in vier definierten Kernprozessen
durchgeführt, die mit der Entscheidung zur Aufnahme einer Untersuchung beginnen und mit

Seite 4 von 31

Untersuchungsbericht Zugentgleisung, 31.10.2024, Bf Ludwigshafen‐Oggersheim 2 Die Untersuchung und ihr Kontext Die Bundesstelle für Eisenbahnunfalluntersuchung (BEU) ist für die Untersuchung von gefähr‐ lichen Ereignissen im Eisenbahnbetrieb im Sinne des Kapitels V der Richtlinie (EU) 2016/798 auf Eisenbahninfrastrukturen des Bundes und auf nicht bundeseigenen Eisenbahninfrastruk‐ turen des übergeordneten Netzes gemäß § 2b Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) zuständig. Ziel und Zweck der eingeleiteten Untersuchungen ist es, die Ursachen des gefährlichen Ereig‐ nisses aufzuklären und hieraus Hinweise zur Verbesserung der Sicherheit abzuleiten. Untersu‐ chungen der BEU dienen nicht dazu, ein Verschulden festzustellen oder Fragen der Ha ung oder sons ger zivilrechtlicher Ansprüche zu klären und werden unabhängig von jeder gericht‐ lichen Untersuchung durchgeführt. Sicherheitsempfehlungen der BEU zur Vermeidung von gefährlichen Ereignissen und Verbes‐ serung der Eisenbahnsicherheit werden an die na onale Sicherheitsbehörde, sofern es die Art der Empfehlung erfordert an die Eisenbahnagentur der Europäischen Union und an andere Stellen oder Behörden adressiert. Im Allgemeinen sind die Sicherheitsempfehlungen auch an die unmi elbar bzw. mi elbar betroffenen sowie alle einschlägigen Eisenbahnunternehmen gerichtet. Zu schweren Unfällen leitet die BEU stets Untersuchungen gem. Ar kel 20 Abs. 1 Richtlinie (EU) 2016/798 ein. Unter einem schweren Unfall sind insbesondere Zugkollisionen oder Zu‐ gentgleisungen mit mindestens einem Todesopfer oder mindestens fünf Schwerverletzten oder mit beträchtlichem Schaden (≥ 2 Mio. Euro) sowie sons ge Unfälle mit den gleichen Fol‐ gen und mit offensichtlichen Auswirkungen auf die Regelung der Eisenbahnsicherheit oder das Sicherheitsmanagementsystem zu verstehen. Bei allen sons gen gefährlichen Ereignissen im Eisenbahnbetrieb liegt es im Ermessen der BEU Untersuchungen einzuleiten. Bei der Entschei‐ dung werden neben den zum Ereigniszeitpunkt verfügbaren Ressourcen weitere Kriterien gem. Ar kel 20 Abs. 2 Richtlinie (EU) 2016/798 herangezogen. Aufgrund des gegebenen Schadensausmaßes bzw. der Folgen bei dem vorliegenden gefährli‐ chen Ereignis wurden Untersuchungen auf Grundlage des Ar kels 20 Abs. 2 Richtlinie (EU) 2016/798 eingeleitet. Die Unfalluntersuchungshandlungen werden strukturiert in vier definierten Kernprozessen durchgeführt, die mit der Entscheidung zur Aufnahme einer Untersuchung beginnen und mit Seite 4 von 31

Untersuchungsbericht über Zugentgleisung am 31.10.2024 in Ludwigshafen‐Oggersheim
https://dub.sh/L6MyXsY
#Zugentgleisung #BahnBubble #ZugBubble #BEU #Unfall #Untersuchungsbericht [id:2j89LVjT9u]

0 0 0 1
Untersuchungsbericht
Aktenzeichen:

BEU-uu2024-03/002-3323

Stand:

01.12.2025

Erstveröffentlichung:

04.12.2025

Version 1.0

Gefährliches Ereignis im Eisenbahnbetrieb

Ereignisart:

Zugkollision

Datum:

07.03.2024

Zeit:

09:21 Uhr

Betriebsstelle:

Bf Mannheim Rbf

Gleis:

Ablaufberg A

Kilometer:

4,171

Untersuchungsbericht Aktenzeichen: BEU-uu2024-03/002-3323 Stand: 01.12.2025 Erstveröffentlichung: 04.12.2025 Version 1.0 Gefährliches Ereignis im Eisenbahnbetrieb Ereignisart: Zugkollision Datum: 07.03.2024 Zeit: 09:21 Uhr Betriebsstelle: Bf Mannheim Rbf Gleis: Ablaufberg A Kilometer: 4,171

Untersuchungsbericht
Zugkollision, 07.03.2024, Bf Mannheim Rbf

1 Zusammenfassung
Das erste Kapitel enthält eine Kurzbeschreibung des Ereignisses sowie Informa onen zu den
Folgen, Ursachen sowie zu im Einzelfall ausgesprochenen Sicherheitsempfehlungen.

1.1 Kurzbeschreibung des Ereignisses
Am 07.03.2024 gegen 09:21 Uhr fuhr DGS 43373 bei der Einfahrt in den Bahnhof (Bf) Mannheim Rbf ohne Zus mmung am Halt zeigenden Lichtsperrsignal (Ls) 602II in der Einfahrgruppe
K vorbei. Anschließend kollidierte die Zugfahrt auf dem Ablau erg A mit der dort stehenden
Rangierlok A .

1.2 Folgen
Die beiden Triebfahrzeugführer (Tf) wurden bei dem Ereignis jeweils leicht verletzt. An den
Eisenbahnfahrzeugen und der Infrastruktur entstanden Sachschäden.

1.3 Ursachen
Im Rahmen der Untersuchung des Ereignisses wurden die folgenden Handlungen, Unterlassungen, Vorkommnisse oder Umstände als sicherheitskri sche Faktoren iden fiziert. Diese
werden gemäß Durchführungsverordnung 2020/572 in ursächliche oder beitragende, und systemische Faktoren unterschieden.
Eine detaillierte Auswertung des Ereignisses unter Einordnung als sicherheitskri sche Faktoren wird in den folgenden Kapiteln gegeben.

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Untersuchungsbericht Zugkollision, 07.03.2024, Bf Mannheim Rbf 1 Zusammenfassung Das erste Kapitel enthält eine Kurzbeschreibung des Ereignisses sowie Informa onen zu den Folgen, Ursachen sowie zu im Einzelfall ausgesprochenen Sicherheitsempfehlungen. 1.1 Kurzbeschreibung des Ereignisses Am 07.03.2024 gegen 09:21 Uhr fuhr DGS 43373 bei der Einfahrt in den Bahnhof (Bf) Mannheim Rbf ohne Zus mmung am Halt zeigenden Lichtsperrsignal (Ls) 602II in der Einfahrgruppe K vorbei. Anschließend kollidierte die Zugfahrt auf dem Ablau erg A mit der dort stehenden Rangierlok A . 1.2 Folgen Die beiden Triebfahrzeugführer (Tf) wurden bei dem Ereignis jeweils leicht verletzt. An den Eisenbahnfahrzeugen und der Infrastruktur entstanden Sachschäden. 1.3 Ursachen Im Rahmen der Untersuchung des Ereignisses wurden die folgenden Handlungen, Unterlassungen, Vorkommnisse oder Umstände als sicherheitskri sche Faktoren iden fiziert. Diese werden gemäß Durchführungsverordnung 2020/572 in ursächliche oder beitragende, und systemische Faktoren unterschieden. Eine detaillierte Auswertung des Ereignisses unter Einordnung als sicherheitskri sche Faktoren wird in den folgenden Kapiteln gegeben. Seite 2 von 32

Untersuchungsbericht
Zugkollision, 07.03.2024, Bf Mannheim Rbf

Geschehen:
Datum/Uhrzeit, sowie
Handlung / Unterlassen /
Umstand / Vorkommnis
07.03.2024, 09:21 Uhr
Handlung:
Tf DGS 43373 fuhr am Halt
zeigenden Ls 602II vorbei
07.03.2024, 09:21 Uhr
Umstand:
Keine infrastruktursei ge
Ausrüstung des Fahrwegs
mit Zugbeeinflussungssystemen

Ursächlicher
Faktor

Beitragender
Faktor

Systemischer
Faktor

Fehlende
Handlungssicherheit [F1]

Keine Ausrüstung mit
2.000 Hz-Gleismagnet am
Zielsignal [F2]

Keine Planungsvorgabe für Ausrüstung
von Zielsignalen in
Rbf mit PZB [S2]

Tabelle 1: Zusammenfassung Einflussfaktoren

1.4 Sicherheitsempfehlungen
Gemäß § 6 Eisenbahn-Unfalluntersuchungsverordnung (EUV) und Art. 26 Abs. 2 der Richtlinie (EU) 2016/798 ergeht nachfolgende Sicherheitsempfehlung Nr. 16/2025:
Es wird empfohlen, Sperrsignale, welche regelmäßig für Zugfahrten als Zielsignale genutzt
werden können, hinsichtlich der Ausrüstung mit 2.000 Hz Gleismagneten einer Risikobetrachtung nach Verordnung (EU) 2018/762 Anh. II Punkt 3.1.1.1. zu unterziehen.

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Untersuchungsbericht Zugkollision, 07.03.2024, Bf Mannheim Rbf Geschehen: Datum/Uhrzeit, sowie Handlung / Unterlassen / Umstand / Vorkommnis 07.03.2024, 09:21 Uhr Handlung: Tf DGS 43373 fuhr am Halt zeigenden Ls 602II vorbei 07.03.2024, 09:21 Uhr Umstand: Keine infrastruktursei ge Ausrüstung des Fahrwegs mit Zugbeeinflussungssystemen Ursächlicher Faktor Beitragender Faktor Systemischer Faktor Fehlende Handlungssicherheit [F1] Keine Ausrüstung mit 2.000 Hz-Gleismagnet am Zielsignal [F2] Keine Planungsvorgabe für Ausrüstung von Zielsignalen in Rbf mit PZB [S2] Tabelle 1: Zusammenfassung Einflussfaktoren 1.4 Sicherheitsempfehlungen Gemäß § 6 Eisenbahn-Unfalluntersuchungsverordnung (EUV) und Art. 26 Abs. 2 der Richtlinie (EU) 2016/798 ergeht nachfolgende Sicherheitsempfehlung Nr. 16/2025: Es wird empfohlen, Sperrsignale, welche regelmäßig für Zugfahrten als Zielsignale genutzt werden können, hinsichtlich der Ausrüstung mit 2.000 Hz Gleismagneten einer Risikobetrachtung nach Verordnung (EU) 2018/762 Anh. II Punkt 3.1.1.1. zu unterziehen. Seite 3 von 32

Untersuchungsbericht
Zugkollision, 07.03.2024, Bf Mannheim Rbf

2 Die Untersuchung und ihr Kontext
Die Bundesstelle für Eisenbahnunfalluntersuchung (BEU) ist für die Untersuchung von gefährlichen Ereignissen im Eisenbahnbetrieb im Sinne des Kapitels V der Richtlinie (EU) 2016/798
auf Eisenbahninfrastrukturen des Bundes und auf nicht bundeseigenen Eisenbahninfrastrukturen des übergeordneten Netzes gemäß § 2b Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) zuständig.
Ziel und Zweck der eingeleiteten Untersuchungen ist es, die Ursachen des gefährlichen Ereignisses aufzuklären und hieraus Hinweise zur Verbesserung der Sicherheit abzuleiten. Untersuchungen der BEU dienen nicht dazu, ein Verschulden festzustellen oder Fragen der Ha ung
oder sons ger zivilrechtlicher Ansprüche zu klären und werden unabhängig von jeder gerichtlichen Untersuchung durchgeführt.
Sicherheitsempfehlungen der BEU zur Vermeidung von gefährlichen Ereignissen und Verbesserung der Eisenbahnsicherheit werden an die na onale Sicherheitsbehörde, sofern es die Art
der Empfehlung erfordert an die Eisenbahnagentur der Europäischen Union und an andere
Stellen oder Behörden adressiert. Im Allgemeinen sind die Sicherheitsempfehlungen auch an
die unmi elbar bzw. mi elbar betroffenen sowie alle einschlägigen Eisenbahnunternehmen
gerichtet.
Zu schweren Unfällen leitet die BEU stets Untersuchungen gem. Ar kel 20 Abs. 1 Richtlinie (EU) 2016/798 ein. Unter einem schweren Unfall sind insbesondere Zugkollisionen oder
Zugentgleisungen mit mindestens einem Todesopfer oder mindestens fünf Schwerverletzten
oder mit beträchtlichem Schaden (≥ 2 Mio. Euro) sowie sons ge Unfälle mit den gleichen Folgen und mit offensichtlichen Auswirkungen auf die Regelung der Eisenbahnsicherheit oder das
Sicherheitsmanagementsystem (SMS) zu verstehen. Bei allen sons gen gefährlichen Ereignissen im Eisenbahnbetrieb liegt es im Ermessen der BEU Untersuchungen einzuleiten. Bei der
Entscheidung werden neben den zum Ereigniszeitpunkt verfügbaren Ressourcen weitere Kriterien gem. Ar kel 20 Abs. 2 Richtlinie (EU) 2016/798 herangezogen.
Aufgrund des gegebenen Schadensausmaßes bzw. der Folgen bei dem vorliegenden gefährlichen Ereignis wurden Untersuchungen auf Grundlage des Ar kels 20 Abs. 2 c) Richtlinie (EU)
2016/798 eingeleitet.
Die Unfalluntersuchungshandlungen werden strukturiert in vier definierten Kernprozessen
durchgeführt, die mit der Entscheidung zur Aufnahme einer Untersuchung beginnen und mit

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Untersuchungsbericht Zugkollision, 07.03.2024, Bf Mannheim Rbf 2 Die Untersuchung und ihr Kontext Die Bundesstelle für Eisenbahnunfalluntersuchung (BEU) ist für die Untersuchung von gefährlichen Ereignissen im Eisenbahnbetrieb im Sinne des Kapitels V der Richtlinie (EU) 2016/798 auf Eisenbahninfrastrukturen des Bundes und auf nicht bundeseigenen Eisenbahninfrastrukturen des übergeordneten Netzes gemäß § 2b Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) zuständig. Ziel und Zweck der eingeleiteten Untersuchungen ist es, die Ursachen des gefährlichen Ereignisses aufzuklären und hieraus Hinweise zur Verbesserung der Sicherheit abzuleiten. Untersuchungen der BEU dienen nicht dazu, ein Verschulden festzustellen oder Fragen der Ha ung oder sons ger zivilrechtlicher Ansprüche zu klären und werden unabhängig von jeder gerichtlichen Untersuchung durchgeführt. Sicherheitsempfehlungen der BEU zur Vermeidung von gefährlichen Ereignissen und Verbesserung der Eisenbahnsicherheit werden an die na onale Sicherheitsbehörde, sofern es die Art der Empfehlung erfordert an die Eisenbahnagentur der Europäischen Union und an andere Stellen oder Behörden adressiert. Im Allgemeinen sind die Sicherheitsempfehlungen auch an die unmi elbar bzw. mi elbar betroffenen sowie alle einschlägigen Eisenbahnunternehmen gerichtet. Zu schweren Unfällen leitet die BEU stets Untersuchungen gem. Ar kel 20 Abs. 1 Richtlinie (EU) 2016/798 ein. Unter einem schweren Unfall sind insbesondere Zugkollisionen oder Zugentgleisungen mit mindestens einem Todesopfer oder mindestens fünf Schwerverletzten oder mit beträchtlichem Schaden (≥ 2 Mio. Euro) sowie sons ge Unfälle mit den gleichen Folgen und mit offensichtlichen Auswirkungen auf die Regelung der Eisenbahnsicherheit oder das Sicherheitsmanagementsystem (SMS) zu verstehen. Bei allen sons gen gefährlichen Ereignissen im Eisenbahnbetrieb liegt es im Ermessen der BEU Untersuchungen einzuleiten. Bei der Entscheidung werden neben den zum Ereigniszeitpunkt verfügbaren Ressourcen weitere Kriterien gem. Ar kel 20 Abs. 2 Richtlinie (EU) 2016/798 herangezogen. Aufgrund des gegebenen Schadensausmaßes bzw. der Folgen bei dem vorliegenden gefährlichen Ereignis wurden Untersuchungen auf Grundlage des Ar kels 20 Abs. 2 c) Richtlinie (EU) 2016/798 eingeleitet. Die Unfalluntersuchungshandlungen werden strukturiert in vier definierten Kernprozessen durchgeführt, die mit der Entscheidung zur Aufnahme einer Untersuchung beginnen und mit Seite 4 von 32

Untersuchungsbericht über Zugkollision am 07.03.2024 in Mannheim Rbf
www.eisenbahn-unfalluntersuchung.de/SharedDocs/Downloads/BEU...
#Zugkollision #BahnBubble #ZugBubble #BEU #Unfall #Untersuchungsbericht [id:Tre7m6UkBN]

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Untersuchungsbericht
Aktenzeichen:

BEU‐uu2022‐02/003‐3323

Stand:

24.11.2025

Erstveröffentlichung:

27.11.2025

Version 1.0

Gefährliches Ereignis im Eisenbahnbetrieb

Ereignisart:

Zugkollision

Datum:

14.02.2022

Zeit:

16:35 Uhr

Betriebsstelle:

Bf Ebenhausen‐Schäftlarn

Gleis:

1

Kilometer:

17,76

Untersuchungsbericht Aktenzeichen: BEU‐uu2022‐02/003‐3323 Stand: 24.11.2025 Erstveröffentlichung: 27.11.2025 Version 1.0 Gefährliches Ereignis im Eisenbahnbetrieb Ereignisart: Zugkollision Datum: 14.02.2022 Zeit: 16:35 Uhr Betriebsstelle: Bf Ebenhausen‐Schäftlarn Gleis: 1 Kilometer: 17,76

Untersuchungsbericht
Zugkollision, 14.02.2022, Bf Ebenhausen‐Schäftlarn

1 Zusammenfassung
Das erste Kapitel enthält eine Kurzbeschreibung des Ereignisses sowie Informa onen zu den
Folgen, Ursachen sowie zu im Einzelfall ausgesprochenen Sicherheitsempfehlungen.

1.1 Kurzbeschreibung des Ereignisses
Am 14.02.2022 gegen 16:35 Uhr kollidierte der Personenzug S 6785 auf der Fahrt von Wolf‐
ratshausen nach Aying bei der Ausfahrt aus dem Bahnhof (Bf) Ebenhausen‐Schä larn mit dem
in km 17,76 stehenden Personenzug S 6776.

1.2 Folgen
Es wurde eine Person getötet. Zehn Personen wurden schwer verletzt und 47 Personen erlit‐
ten leichtere Verletzungen. An den Fahrzeugen und an der Infrastruktur entstand erheblicher
Sachschaden in Höhe von etwa 3,3 Millionen Euro.

1.3 Ursachen
Im Rahmen der Untersuchung des Ereignisses wurden die folgenden Handlungen, Unterlas‐
sungen, Vorkommnisse oder Umstände als sicherheitskri sche Faktoren iden fiziert. Diese
werden gemäß Durchführungsverordnung 2020/572 in ursächliche oder beitragende, und sys‐
temische Faktoren unterschieden. Zusätzlich werden ermi elte Defizite des No allmanage‐
ments behandelt.
Zur besseren Übersichtlichkeit der Faktoren und Aspekte des No allmanagements wird eine
Systema k mit Kennzeichnungen in eckigen Klammern verwendet.
Eine detaillierte Auswertung des Ereignisses unter Einordnung als sicherheitskri sche Fakto‐
ren wird in den folgenden Kapiteln gegeben.

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Untersuchungsbericht Zugkollision, 14.02.2022, Bf Ebenhausen‐Schäftlarn 1 Zusammenfassung Das erste Kapitel enthält eine Kurzbeschreibung des Ereignisses sowie Informa onen zu den Folgen, Ursachen sowie zu im Einzelfall ausgesprochenen Sicherheitsempfehlungen. 1.1 Kurzbeschreibung des Ereignisses Am 14.02.2022 gegen 16:35 Uhr kollidierte der Personenzug S 6785 auf der Fahrt von Wolf‐ ratshausen nach Aying bei der Ausfahrt aus dem Bahnhof (Bf) Ebenhausen‐Schä larn mit dem in km 17,76 stehenden Personenzug S 6776. 1.2 Folgen Es wurde eine Person getötet. Zehn Personen wurden schwer verletzt und 47 Personen erlit‐ ten leichtere Verletzungen. An den Fahrzeugen und an der Infrastruktur entstand erheblicher Sachschaden in Höhe von etwa 3,3 Millionen Euro. 1.3 Ursachen Im Rahmen der Untersuchung des Ereignisses wurden die folgenden Handlungen, Unterlas‐ sungen, Vorkommnisse oder Umstände als sicherheitskri sche Faktoren iden fiziert. Diese werden gemäß Durchführungsverordnung 2020/572 in ursächliche oder beitragende, und sys‐ temische Faktoren unterschieden. Zusätzlich werden ermi elte Defizite des No allmanage‐ ments behandelt. Zur besseren Übersichtlichkeit der Faktoren und Aspekte des No allmanagements wird eine Systema k mit Kennzeichnungen in eckigen Klammern verwendet. Eine detaillierte Auswertung des Ereignisses unter Einordnung als sicherheitskri sche Fakto‐ ren wird in den folgenden Kapiteln gegeben. Seite 2 von 50

Untersuchungsbericht
Zugkollision, 14.02.2022, Bf Ebenhausen‐Schäftlarn

Geschehen:
Datum/Uhrzeit, sowie
Handlung / Unterlassen /
Umstand / Vorkommnis

Ursächlicher
Faktor

Beitragender
Faktor

Systemischer
Faktor

14.02.2022 ca. 16:34

Missachtung der
Der Triebfahrzeugführer Signalstellung [F1]
(Tf) des Personenzuges
S 6785 fuhr unzulässig ge‐
gen das Halt zeigende Aus‐
fahrsignal (Asig) 1P1 im Bf
Ebenhausen‐Schä larn an
und in weiter Folge daran
vorbei.
14.02.2022 ca. 16:34 Uhr
Der Tf des Personenzuges
S 6785 unterlässt nach der
unberech gten
Vorbei‐
fahrt die zwingend vorge‐
schriebene Kommunika‐
on mit dem zuständigen
Fahrdienstleiter (Fdl).
14.02.2022 ca. 16:35 Uhr

Weiterfahrt nach
unzulässiger Vor‐
Der Tf des Personenzuges
beifahrt am
S 6785 löst die Zwangs‐
bremsung der punk örmi‐ Hauptsignal [F3]
gen
Zugbeeinflussung
(PZB) auf und setzt seine
Fahrt in den bereits durch
den entgegenkommenden
Personenzug
belegten
Gleisabschni fort.

Unterlassene Kom‐ Sicherheitsbe‐
munika on mit
wusstsein der
dem Fdl [F2]
Mitarbeiter [S2]

Technische Aus‐
führung der PZB
Fahrzeugeinrich‐
tung [S3]

Tabelle 1: Zusammenfassung Einflussfaktoren

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Untersuchungsbericht Zugkollision, 14.02.2022, Bf Ebenhausen‐Schäftlarn Geschehen: Datum/Uhrzeit, sowie Handlung / Unterlassen / Umstand / Vorkommnis Ursächlicher Faktor Beitragender Faktor Systemischer Faktor 14.02.2022 ca. 16:34 Missachtung der Der Triebfahrzeugführer Signalstellung [F1] (Tf) des Personenzuges S 6785 fuhr unzulässig ge‐ gen das Halt zeigende Aus‐ fahrsignal (Asig) 1P1 im Bf Ebenhausen‐Schä larn an und in weiter Folge daran vorbei. 14.02.2022 ca. 16:34 Uhr Der Tf des Personenzuges S 6785 unterlässt nach der unberech gten Vorbei‐ fahrt die zwingend vorge‐ schriebene Kommunika‐ on mit dem zuständigen Fahrdienstleiter (Fdl). 14.02.2022 ca. 16:35 Uhr Weiterfahrt nach unzulässiger Vor‐ Der Tf des Personenzuges beifahrt am S 6785 löst die Zwangs‐ bremsung der punk örmi‐ Hauptsignal [F3] gen Zugbeeinflussung (PZB) auf und setzt seine Fahrt in den bereits durch den entgegenkommenden Personenzug belegten Gleisabschni fort. Unterlassene Kom‐ Sicherheitsbe‐ munika on mit wusstsein der dem Fdl [F2] Mitarbeiter [S2] Technische Aus‐ führung der PZB Fahrzeugeinrich‐ tung [S3] Tabelle 1: Zusammenfassung Einflussfaktoren Seite 3 von 50

Untersuchungsbericht
Zugkollision, 14.02.2022, Bf Ebenhausen‐Schäftlarn

1.4 Sicherheitsempfehlungen
Am 22.06.2022 wurde durch die Bundesstelle für Eisenbahnunfalluntersuchung (BEU) ein ers‐
ter Zwischenbericht veröffentlicht. In diesem wurden gemäß § 6 Eisenbahn‐Unfalluntersu‐
chungsverordnung (EUV) und Ar kel 26 der Richtlinie (EU) 2016/798 nachfolgende Sicher‐
heitsempfehlungen ausgesprochen. Diese werden aufrechterhalten.
Es wurde empfohlen,


im Sicherheitsmanagementsystem der Eisenbahnen Prozesse zu entwickeln bzw. zu
verbessern, mit denen sich die Wirksamkeit der Einhaltung der Regeln nach Eintreten
einer PZB‐Zwangsbremsung effek v überprüfen lassen. Entsprechende Maßnahmen
zur Bewusstseinsförderung der Mitarbeiter im Bahnbetrieb sind aus diesen Erkennt‐
nissen abzuleiten (BEU‐Sicherheitsempfehlung Nr. 03/2022).



die Fahrzeugtechnik dahingehend zu erweitern, dass dem Tf nach Eintri einer PZB‐
Zwangsbremsung ein angemessener Zeitraum zum Nachdenken (Situa onsbewusst‐
sein) und Handeln (Abarbeiten der Richtlinie 408.2651) zwingend eingeräumt wird
(BEU‐Sicherheitsempfehlung Nr. 04/2022).

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Untersuchungsbericht Zugkollision, 14.02.2022, Bf Ebenhausen‐Schäftlarn 1.4 Sicherheitsempfehlungen Am 22.06.2022 wurde durch die Bundesstelle für Eisenbahnunfalluntersuchung (BEU) ein ers‐ ter Zwischenbericht veröffentlicht. In diesem wurden gemäß § 6 Eisenbahn‐Unfalluntersu‐ chungsverordnung (EUV) und Ar kel 26 der Richtlinie (EU) 2016/798 nachfolgende Sicher‐ heitsempfehlungen ausgesprochen. Diese werden aufrechterhalten. Es wurde empfohlen,  im Sicherheitsmanagementsystem der Eisenbahnen Prozesse zu entwickeln bzw. zu verbessern, mit denen sich die Wirksamkeit der Einhaltung der Regeln nach Eintreten einer PZB‐Zwangsbremsung effek v überprüfen lassen. Entsprechende Maßnahmen zur Bewusstseinsförderung der Mitarbeiter im Bahnbetrieb sind aus diesen Erkennt‐ nissen abzuleiten (BEU‐Sicherheitsempfehlung Nr. 03/2022).  die Fahrzeugtechnik dahingehend zu erweitern, dass dem Tf nach Eintri einer PZB‐ Zwangsbremsung ein angemessener Zeitraum zum Nachdenken (Situa onsbewusst‐ sein) und Handeln (Abarbeiten der Richtlinie 408.2651) zwingend eingeräumt wird (BEU‐Sicherheitsempfehlung Nr. 04/2022). Seite 4 von 50

Untersuchungsbericht über Zugkollision am 14.02.2022 in Ebenhausen‐Schäftlarn
www.eisenbahn-unfalluntersuchung.de/SharedDocs/Downloads/BEU...
#Zugkollision #BahnBubble #ZugBubble #BEU #Unfall #Untersuchungsbericht [id:lOlwcIrnX1]

0 0 0 1
Untersuchungsbericht
Aktenzeichen:

BEU-uu2024-11/005-3323

Stand:

12.11.2025

Erstveröffentlichung:

20.11.2025

Version 1.0

Gefährliches Ereignis im Eisenbahnbetrieb

Ereignisart:

Zugkollision

Datum:

22.11.2024

Zeit:

01:06 Uhr

Betriebsstelle:

Bf Dorsfeld

Gleis:

2

Kilometer:

25,8

Untersuchungsbericht Aktenzeichen: BEU-uu2024-11/005-3323 Stand: 12.11.2025 Erstveröffentlichung: 20.11.2025 Version 1.0 Gefährliches Ereignis im Eisenbahnbetrieb Ereignisart: Zugkollision Datum: 22.11.2024 Zeit: 01:06 Uhr Betriebsstelle: Bf Dorsfeld Gleis: 2 Kilometer: 25,8

Untersuchungsbericht
Zugkollision, 22.11.2024, Bf Dorsfeld

1 Zusammenfassung
Das erste Kapitel enthält eine Kurzbeschreibung des Ereignisses sowie Informa onen zu den
Folgen, Ursachen sowie zu im Einzelfall ausgesprochenen Sicherheitsempfehlungen.

1.1 Kurzbeschreibung des Ereignisses
Am 22.11.2024 gegen 01:06 Uhr kollidierte der Güterzug DGS 42506 auf der Fahrt von
Germersheim nach Antwerpen-Zuid (Belgien) in km 25,8 in Gleis 2 des Bahnhofs (Bf) Dorsfeld
mit einem Bauzug.

1.2 Folgen
Eine Person wurde schwer und zwei Personen leicht verletzt. Es entstanden erhebliche
Sachschäden in Höhe von ca. 4.900.000 Euro an den beteiligten Eisenbahnfahrzeugen und an
der Infrastruktur.

1.3 Ursachen
Im Rahmen der Untersuchung des Ereignisses wurden die folgenden Handlungen,
Unterlassungen, Vorkommnisse oder Umstände als sicherheitskri sche Faktoren iden fiziert.
Diese werden gemäß Durchführungsverordnung 2020/572 in ursächliche oder beitragende,
und systemische Faktoren unterschieden. Zusätzlich werden ermi elte Defizite des
No allmanagements behandelt.
Zur besseren Übersichtlichkeit der Faktoren und Aspekte des No allmanagements wird eine
Systema k mit Kennzeichnungen in eckigen Klammern verwendet.
Eine detaillierte Auswertung des Ereignisses unter Einordnung als sicherheitskri sche
Faktoren wird in den folgenden Kapiteln gegeben.

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Untersuchungsbericht Zugkollision, 22.11.2024, Bf Dorsfeld 1 Zusammenfassung Das erste Kapitel enthält eine Kurzbeschreibung des Ereignisses sowie Informa onen zu den Folgen, Ursachen sowie zu im Einzelfall ausgesprochenen Sicherheitsempfehlungen. 1.1 Kurzbeschreibung des Ereignisses Am 22.11.2024 gegen 01:06 Uhr kollidierte der Güterzug DGS 42506 auf der Fahrt von Germersheim nach Antwerpen-Zuid (Belgien) in km 25,8 in Gleis 2 des Bahnhofs (Bf) Dorsfeld mit einem Bauzug. 1.2 Folgen Eine Person wurde schwer und zwei Personen leicht verletzt. Es entstanden erhebliche Sachschäden in Höhe von ca. 4.900.000 Euro an den beteiligten Eisenbahnfahrzeugen und an der Infrastruktur. 1.3 Ursachen Im Rahmen der Untersuchung des Ereignisses wurden die folgenden Handlungen, Unterlassungen, Vorkommnisse oder Umstände als sicherheitskri sche Faktoren iden fiziert. Diese werden gemäß Durchführungsverordnung 2020/572 in ursächliche oder beitragende, und systemische Faktoren unterschieden. Zusätzlich werden ermi elte Defizite des No allmanagements behandelt. Zur besseren Übersichtlichkeit der Faktoren und Aspekte des No allmanagements wird eine Systema k mit Kennzeichnungen in eckigen Klammern verwendet. Eine detaillierte Auswertung des Ereignisses unter Einordnung als sicherheitskri sche Faktoren wird in den folgenden Kapiteln gegeben. Seite 2 von 59

Untersuchungsbericht
Zugkollision, 22.11.2024, Bf Dorsfeld

Geschehen:
Datum/Uhrzeit, sowie
Handlung / Unterlassen
/ Umstand /
Vorkommnis

Ursächlicher
Faktor

Beitragender
Faktor

Systemischer
Faktor

21.11.24/23:10 Uhr
Gleisbelegung nach dem
Ende der Arbeiten
gemäß Betriebs- und
Bauanweisung
unbekannt

Übersicht über
Gleisbelegungen [F1]

-

Korrekte
Sicherheitsinforma on
über Gleisbelegungen
[S1]

21.11.24/00:52 Uhr
Nach dem Ende der
Arbeiten gemäß
Betriebs- und
Bauanweisung bleibt
eine Rotausleuchtung
des Gleises 2 zurück

Durchführung der
Abschni sprüfung
durch die
Fahrdienstleiterin [F2]

-

-

21.11.24/00:59 Uhr
Treffen der Feststellung
und Meldung über das
„Freisein“ des Gleises 2
im Bf Dorsfeld durch den
Bauüberwacher Bahn

Feststellung des
„Freiseins“ und
Abgabe der Meldung
durch den
Bauüberwacher Bahn
[F3]

-

-

Tabelle 1: Zusammenfassung Einflussfaktoren

1.4 Sicherheitsempfehlungen
Gemäß § 6 EUV und Art. 26 Abs. 2 der Richtlinie (EU) 2016/798 ergeht nachfolgende
Sicherheitsempfehlung Nr. 15/2025:
Es wird empfohlen, die Verwaltung der Informa on einer verbleibenden Besetzung von
Hauptgleisen, insbesondere nach Sperrungen aufgrund schri licher Anweisungen,
Baugleiszuständen, Gleissperrungen, Flügelungen von Zügen bzw. Übergang auf andere
Zugfahrten hinsichtlich der Anforderungen gemäß Delegierter Verordnung (EU) Nr. 2016/762,
Anhang II, Kriterium 4.4.3a) bis g) zu verbessern. Neben der Übermi lung der Informa on,
dem Zeitpunkt, ggf. einzuhaltenden Wortlauten und Zuständigkeiten sind auch die
Speicherung und Einbeziehung in weitere Betriebsprozesse von Relevanz.

Seite 3 von 59

Untersuchungsbericht Zugkollision, 22.11.2024, Bf Dorsfeld Geschehen: Datum/Uhrzeit, sowie Handlung / Unterlassen / Umstand / Vorkommnis Ursächlicher Faktor Beitragender Faktor Systemischer Faktor 21.11.24/23:10 Uhr Gleisbelegung nach dem Ende der Arbeiten gemäß Betriebs- und Bauanweisung unbekannt Übersicht über Gleisbelegungen [F1] - Korrekte Sicherheitsinforma on über Gleisbelegungen [S1] 21.11.24/00:52 Uhr Nach dem Ende der Arbeiten gemäß Betriebs- und Bauanweisung bleibt eine Rotausleuchtung des Gleises 2 zurück Durchführung der Abschni sprüfung durch die Fahrdienstleiterin [F2] - - 21.11.24/00:59 Uhr Treffen der Feststellung und Meldung über das „Freisein“ des Gleises 2 im Bf Dorsfeld durch den Bauüberwacher Bahn Feststellung des „Freiseins“ und Abgabe der Meldung durch den Bauüberwacher Bahn [F3] - - Tabelle 1: Zusammenfassung Einflussfaktoren 1.4 Sicherheitsempfehlungen Gemäß § 6 EUV und Art. 26 Abs. 2 der Richtlinie (EU) 2016/798 ergeht nachfolgende Sicherheitsempfehlung Nr. 15/2025: Es wird empfohlen, die Verwaltung der Informa on einer verbleibenden Besetzung von Hauptgleisen, insbesondere nach Sperrungen aufgrund schri licher Anweisungen, Baugleiszuständen, Gleissperrungen, Flügelungen von Zügen bzw. Übergang auf andere Zugfahrten hinsichtlich der Anforderungen gemäß Delegierter Verordnung (EU) Nr. 2016/762, Anhang II, Kriterium 4.4.3a) bis g) zu verbessern. Neben der Übermi lung der Informa on, dem Zeitpunkt, ggf. einzuhaltenden Wortlauten und Zuständigkeiten sind auch die Speicherung und Einbeziehung in weitere Betriebsprozesse von Relevanz. Seite 3 von 59

Untersuchungsbericht
Zugkollision, 22.11.2024, Bf Dorsfeld

2 Die Untersuchung und ihr Kontext
Die Bundesstelle für Eisenbahnunfalluntersuchung (BEU) ist für die Untersuchung von
gefährlichen

Ereignissen

im

Eisenbahnbetrieb

im

Sinne

des

Kapitels V

der

Richtlinie (EU) 2016/798 auf Eisenbahninfrastrukturen des Bundes und auf nicht
bundeseigenen Eisenbahninfrastrukturen des übergeordneten Netzes gemäß § 2b
Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) zuständig.
Ziel und Zweck der eingeleiteten Untersuchungen ist es, die Ursachen des gefährlichen
Ereignisses aufzuklären und hieraus Hinweise zur Verbesserung der Sicherheit abzuleiten.
Untersuchungen der BEU dienen nicht dazu, ein Verschulden festzustellen oder Fragen der
Ha ung oder sons ger zivilrechtlicher Ansprüche zu klären und werden unabhängig von jeder
gerichtlichen Untersuchung durchgeführt.
Sicherheitsempfehlungen der BEU zur Vermeidung von gefährlichen Ereignissen und
Verbesserung der Eisenbahnsicherheit werden an die na onale Sicherheitsbehörde, sofern es
die Art der Empfehlung erfordert an die Eisenbahnagentur der Europäischen Union und an
andere Stellen oder Behörden adressiert. Im Allgemeinen sind die Sicherheitsempfehlungen
auch an

die

unmi elbar

bzw. mi elbar betroffenen sowie

alle

einschlägigen

Eisenbahnunternehmen gerichtet.
Zu schweren Unfällen leitet die BEU stets Untersuchungen gem. Ar kel 20 Abs. 1 Richtlinie
(EU) 2016/798 ein. Unter einem schweren Unfall sind insbesondere Zugkollisionen oder
Zugentgleisungen mit mindestens einem Todesopfer oder mindestens fünf Schwerverletzten
oder mit beträchtlichem Schaden (≥ 2 Mio. Euro) sowie sons ge Unfälle mit den gleichen
Folgen und mit offensichtlichen Auswirkungen auf die Regelung der Eisenbahnsicherheit oder
das Sicherheitsmanagementsystem zu verstehen. Bei allen sons gen gefährlichen Ereignissen
im Eisenbahnbetrieb liegt es im Ermessen der BEU Untersuchungen einzuleiten. Bei der
Entscheidung werden neben den zum Ereigniszeitpunkt verfügbaren Ressourcen weitere
Kriterien gem. Ar kel 20 Abs. 2 Richtlinie (EU) 2016/798 herangezogen.
Aufgrund des gegebenen Schadensausmaßes bzw. der Folgen bei dem vorliegenden
gefährlichen Ereignis wurden Untersuchungen auf Grundlage des Ar kels 20 Abs. 1 Richtlinie
(EU) 2016/798 eingeleitet.
Die Unfalluntersuchungshandlungen werden strukturiert in vier definierten Kernprozessen
durchgeführt, die mit der Entscheidung zur Aufnahme einer Untersuchung beginnen und mit

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Untersuchungsbericht Zugkollision, 22.11.2024, Bf Dorsfeld 2 Die Untersuchung und ihr Kontext Die Bundesstelle für Eisenbahnunfalluntersuchung (BEU) ist für die Untersuchung von gefährlichen Ereignissen im Eisenbahnbetrieb im Sinne des Kapitels V der Richtlinie (EU) 2016/798 auf Eisenbahninfrastrukturen des Bundes und auf nicht bundeseigenen Eisenbahninfrastrukturen des übergeordneten Netzes gemäß § 2b Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) zuständig. Ziel und Zweck der eingeleiteten Untersuchungen ist es, die Ursachen des gefährlichen Ereignisses aufzuklären und hieraus Hinweise zur Verbesserung der Sicherheit abzuleiten. Untersuchungen der BEU dienen nicht dazu, ein Verschulden festzustellen oder Fragen der Ha ung oder sons ger zivilrechtlicher Ansprüche zu klären und werden unabhängig von jeder gerichtlichen Untersuchung durchgeführt. Sicherheitsempfehlungen der BEU zur Vermeidung von gefährlichen Ereignissen und Verbesserung der Eisenbahnsicherheit werden an die na onale Sicherheitsbehörde, sofern es die Art der Empfehlung erfordert an die Eisenbahnagentur der Europäischen Union und an andere Stellen oder Behörden adressiert. Im Allgemeinen sind die Sicherheitsempfehlungen auch an die unmi elbar bzw. mi elbar betroffenen sowie alle einschlägigen Eisenbahnunternehmen gerichtet. Zu schweren Unfällen leitet die BEU stets Untersuchungen gem. Ar kel 20 Abs. 1 Richtlinie (EU) 2016/798 ein. Unter einem schweren Unfall sind insbesondere Zugkollisionen oder Zugentgleisungen mit mindestens einem Todesopfer oder mindestens fünf Schwerverletzten oder mit beträchtlichem Schaden (≥ 2 Mio. Euro) sowie sons ge Unfälle mit den gleichen Folgen und mit offensichtlichen Auswirkungen auf die Regelung der Eisenbahnsicherheit oder das Sicherheitsmanagementsystem zu verstehen. Bei allen sons gen gefährlichen Ereignissen im Eisenbahnbetrieb liegt es im Ermessen der BEU Untersuchungen einzuleiten. Bei der Entscheidung werden neben den zum Ereigniszeitpunkt verfügbaren Ressourcen weitere Kriterien gem. Ar kel 20 Abs. 2 Richtlinie (EU) 2016/798 herangezogen. Aufgrund des gegebenen Schadensausmaßes bzw. der Folgen bei dem vorliegenden gefährlichen Ereignis wurden Untersuchungen auf Grundlage des Ar kels 20 Abs. 1 Richtlinie (EU) 2016/798 eingeleitet. Die Unfalluntersuchungshandlungen werden strukturiert in vier definierten Kernprozessen durchgeführt, die mit der Entscheidung zur Aufnahme einer Untersuchung beginnen und mit Seite 4 von 59

Untersuchungsbericht über Zugkollision am 22.11.2024 in Dorsfeld
www.eisenbahn-unfalluntersuchung.de/SharedDocs/Downloads/BEU...
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2 1 0 0
Zwischenbericht
Aktenzeichen:

BEU‐uu2024‐09/008‐3323

Stand:

19.11.2025 Version: 1.1

Erstveröffentlichung:

11.09.2025

Gefährliches Ereignis im Eisenbahnbetrieb

Ereignisart:

Zugkollision

Datum:

24.09.2024

Zeit:

07:15 Uhr

Betriebsstelle:

Bf Rheinkamp

Streckennummer:

2330

Weiche:

41

Zwischenbericht Aktenzeichen: BEU‐uu2024‐09/008‐3323 Stand: 19.11.2025 Version: 1.1 Erstveröffentlichung: 11.09.2025 Gefährliches Ereignis im Eisenbahnbetrieb Ereignisart: Zugkollision Datum: 24.09.2024 Zeit: 07:15 Uhr Betriebsstelle: Bf Rheinkamp Streckennummer: 2330 Weiche: 41

Zwischenbericht
Zugkollision, 24.09.2024, Bf Rheinkamp

2 Zugkollision am 24.09.2024 im Bf Rheinkamp
Dieser Zwischenbericht enthält eine Kurzbeschreibung des Ereignisses und der Ereignisfolgen.
Im Weiteren wird auf den Stand der Untersuchung eingegangen. Die zum Zeitpunkt der
Veröffentlichung dieses Zwischenberichtes iden fizierten Sicherheitsprobleme werden im
letzten Abschni benannt.

2.1 Kurzbeschreibung des Ereignisses
Am 24.09.2024 gegen 07:15 Uhr kollidierte der DPN‐G 75332 auf der Fahrt von Duisburg Hbf
nach Xanten im Bf Rheinkamp auf der Weiche 41 mit einem nicht grenzzeichenfrei stehenden
Triebfahrzeug.

2.2 Folgen
Es wurden vier Personen schwer und zwölf Personen leicht verletzt. Es entstanden
Sachschäden an den beteiligten Eisenbahnfahrzeugen und der Infrastruktur.

2.3 Untersuchungsfortgang
Die Untersuchung befindet sich im Prozessschri
Informa onen

zu

den

3 ‐Sachverhaltsfeststellung‐. Weitere

Untersuchungsprozessschri en

sind

im

Internet

unter

www.beu.bund.de abru ar.

2.4 Identifizierte Sicherheitsprobleme
Die Untersuchungsschwerpunkte liegen derzeit bei der Bewertung der betrieblichen
Handlungen der beteiligten Betriebspersonale sowie des technischen Zustandes der
beteiligten Fahrzeuge.

Seite 2 von 2

Zwischenbericht Zugkollision, 24.09.2024, Bf Rheinkamp 2 Zugkollision am 24.09.2024 im Bf Rheinkamp Dieser Zwischenbericht enthält eine Kurzbeschreibung des Ereignisses und der Ereignisfolgen. Im Weiteren wird auf den Stand der Untersuchung eingegangen. Die zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Zwischenberichtes iden fizierten Sicherheitsprobleme werden im letzten Abschni benannt. 2.1 Kurzbeschreibung des Ereignisses Am 24.09.2024 gegen 07:15 Uhr kollidierte der DPN‐G 75332 auf der Fahrt von Duisburg Hbf nach Xanten im Bf Rheinkamp auf der Weiche 41 mit einem nicht grenzzeichenfrei stehenden Triebfahrzeug. 2.2 Folgen Es wurden vier Personen schwer und zwölf Personen leicht verletzt. Es entstanden Sachschäden an den beteiligten Eisenbahnfahrzeugen und der Infrastruktur. 2.3 Untersuchungsfortgang Die Untersuchung befindet sich im Prozessschri Informa onen zu den 3 ‐Sachverhaltsfeststellung‐. Weitere Untersuchungsprozessschri en sind im Internet unter www.beu.bund.de abru ar. 2.4 Identifizierte Sicherheitsprobleme Die Untersuchungsschwerpunkte liegen derzeit bei der Bewertung der betrieblichen Handlungen der beteiligten Betriebspersonale sowie des technischen Zustandes der beteiligten Fahrzeuge. Seite 2 von 2

Zwischenbericht über Zugkollision am 24.09.2024 in Rheinkamp
www.eisenbahn-unfalluntersuchung.de/SharedDocs/Downloads/BEU...
#Zugkollision #BahnBubble #ZugBubble #BEU #Unfall #Zwischenbericht [id:uR0hIFbadd]

0 0 0 0
Zwischenbericht
Aktenzeichen:

BEU-uu2024-10/016-3323

Stand:

07.10.2025 Version: 1.0

Erstveröffentlichung:

30.10.2025

Gefährliches Ereignis im Eisenbahnbetrieb

Ereignisart:

Zugentgleisung

Datum:

31.10.2024

Zeit:

22:48 Uhr

Betriebsstelle:

Bf Ludwigshafen-Oggersheim

Gleis:

2

Weiche:

W7

Zwischenbericht Aktenzeichen: BEU-uu2024-10/016-3323 Stand: 07.10.2025 Version: 1.0 Erstveröffentlichung: 30.10.2025 Gefährliches Ereignis im Eisenbahnbetrieb Ereignisart: Zugentgleisung Datum: 31.10.2024 Zeit: 22:48 Uhr Betriebsstelle: Bf Ludwigshafen-Oggersheim Gleis: 2 Weiche: W7

Zwischenbericht
Zugentgleisung, 31.10.2024, Bf Ludwigshafen‐Oggersheim

2 Zugentgleisung am 31.10.2024 im Bf Ludwigshafen‐Oggersheim
Dieser Zwischenbericht enthält eine Kurzbeschreibung des Ereignisses und der Ereignisfolgen.
Im Weiteren wird auf den Stand der Untersuchung eingegangen. Die zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Zwischenberichtes iden fizierten Sicherheitsprobleme werden im letzten
Abschni benannt.

2.1 Kurzbeschreibung des Ereignisses
Am 31.10.2024 gegen 22:46 Uhr s mmte die Fahrdienstleiterin des Bahnhofs LudwigshafenOggersheim der Einfahrt des EZK 55240 mit einem schri lichen Befehl zu, obwohl sich die
Weichen W7 und W9 nicht in der erforderlichen Endlage befanden und als gestört angezeigt
wurden. Der EZK 55240 entgleiste anschließend in der Weiche W7.

2.2 Folgen
Durch das Ereignis kam es zu keinen Personenschäden. An der Infrastruktur und an dem Triebfahrzeug des EZK 55240 entstanden Sachschäden.

2.3 Untersuchungsfortgang
Die Untersuchung befindet sich im Prozessschri 4 -Sachverhaltsanalyse-. Weitere Informa onen zu den Untersuchungsprozessschri en sind im Internet unter www.beu.bund.de abrufbar.

2.4 Identifizierte Sicherheitsprobleme
Durch einen Dri en wurden in einem bes mmten Zeitraum vor dem Ereignis Gegenstände in
den beweglichen Teilen der Weichen W7 und W9 abgelegt, sodass diese nicht die für die Zugfahrt EZK 55240 erforderliche Endlage erreichen konnten. Der Fahrdienstleiterin im Stellwerk
Ludwigshafen-Oggersheim wurden die Weichen W7 und W9 beim Umstellversuch für die Zugfahrt EZK 55240 als gestört angezeigt. Im weiteren Ereignisverlauf unterließ es die Fahrdienstleiterin, die rich ge Stellung der betroffenen Weichen an der Außenanlage gemäß Richtlinie
408.0601 Abschn. 1 Abs. 1 Buchstabe c festzustellen. Dennoch erfolgt eine Zus mmung zur
Einfahrt des EZK 55240 in den Bahnhof Ludwigshafen-Oggersheim, obwohl die hierfür erforderlichen Voraussetzungen gemäß Richtlinie 408.0231 Abschn. 1 Abs. 1 nicht erfüllt waren.

Seite 2 von 2

Zwischenbericht Zugentgleisung, 31.10.2024, Bf Ludwigshafen‐Oggersheim 2 Zugentgleisung am 31.10.2024 im Bf Ludwigshafen‐Oggersheim Dieser Zwischenbericht enthält eine Kurzbeschreibung des Ereignisses und der Ereignisfolgen. Im Weiteren wird auf den Stand der Untersuchung eingegangen. Die zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Zwischenberichtes iden fizierten Sicherheitsprobleme werden im letzten Abschni benannt. 2.1 Kurzbeschreibung des Ereignisses Am 31.10.2024 gegen 22:46 Uhr s mmte die Fahrdienstleiterin des Bahnhofs LudwigshafenOggersheim der Einfahrt des EZK 55240 mit einem schri lichen Befehl zu, obwohl sich die Weichen W7 und W9 nicht in der erforderlichen Endlage befanden und als gestört angezeigt wurden. Der EZK 55240 entgleiste anschließend in der Weiche W7. 2.2 Folgen Durch das Ereignis kam es zu keinen Personenschäden. An der Infrastruktur und an dem Triebfahrzeug des EZK 55240 entstanden Sachschäden. 2.3 Untersuchungsfortgang Die Untersuchung befindet sich im Prozessschri 4 -Sachverhaltsanalyse-. Weitere Informa onen zu den Untersuchungsprozessschri en sind im Internet unter www.beu.bund.de abrufbar. 2.4 Identifizierte Sicherheitsprobleme Durch einen Dri en wurden in einem bes mmten Zeitraum vor dem Ereignis Gegenstände in den beweglichen Teilen der Weichen W7 und W9 abgelegt, sodass diese nicht die für die Zugfahrt EZK 55240 erforderliche Endlage erreichen konnten. Der Fahrdienstleiterin im Stellwerk Ludwigshafen-Oggersheim wurden die Weichen W7 und W9 beim Umstellversuch für die Zugfahrt EZK 55240 als gestört angezeigt. Im weiteren Ereignisverlauf unterließ es die Fahrdienstleiterin, die rich ge Stellung der betroffenen Weichen an der Außenanlage gemäß Richtlinie 408.0601 Abschn. 1 Abs. 1 Buchstabe c festzustellen. Dennoch erfolgt eine Zus mmung zur Einfahrt des EZK 55240 in den Bahnhof Ludwigshafen-Oggersheim, obwohl die hierfür erforderlichen Voraussetzungen gemäß Richtlinie 408.0231 Abschn. 1 Abs. 1 nicht erfüllt waren. Seite 2 von 2

Zwischenbericht über Zugentgleisung am 31.10.2024 in Ludwigshafen-Oggersheim
https://dub.sh/sYcfwTJ
#Zugentgleisung #BahnBubble #ZugBubble #BEU #Unfall #Zwischenbericht [id:_BbMxxYNQa]

0 0 0 0
Untersuchungsbericht
Aktenzeichen:

BEU‐uu2020‐10/009‐3323

Stand:

13.10.2025

Erstveröffentlichung:

16.10.2025

Version 1.0

Gefährliches Ereignis im Eisenbahnbetrieb

Ereignisart:

Zugkollision

Datum:

16.10.2020

Zeit:

10:12 Uhr

Betriebsstelle:

Bf Dreileben‐Drackenstedt

Gleis:

4

Kilometer:

161,93

Untersuchungsbericht Aktenzeichen: BEU‐uu2020‐10/009‐3323 Stand: 13.10.2025 Erstveröffentlichung: 16.10.2025 Version 1.0 Gefährliches Ereignis im Eisenbahnbetrieb Ereignisart: Zugkollision Datum: 16.10.2020 Zeit: 10:12 Uhr Betriebsstelle: Bf Dreileben‐Drackenstedt Gleis: 4 Kilometer: 161,93

Untersuchungsbericht
Zugkollision, 16.10.2020, Bf Dreileben‐Drackenstedt

1 Zusammenfassung
Das erste Kapitel enthält eine Kurzbeschreibung des Ereignisses sowie Informa onen zu den
Folgen, Ursachen sowie zu im Einzelfall ausgesprochenen Sicherheitsempfehlungen.

1.1 Kurzbeschreibung des Ereignisses
Am 16.10.2020 gegen 10:12 Uhr kollidierte die Zugfahrt DbZ 79653 auf der Fahrt von
Salzgi er‐Immendorf West nach Blankenburg (Harz) im Bahnhof (Bf) Dreileben‐Drackenstedt
mit einem Gleisabschluss. Das Triebfahrzeug (Tfz) des Zuges entgleiste infolge der Kollision mit
allen vier Radsätzen. Der vordere Teil des geschleppten mehrteiligen Triebzuges (Tz) des Typs
„Coradia Stream“ in der Ausführung InterCity Nieuwe Genera e (ICNG) entgleiste mit sechs
Radsätzen.

1.2 Folgen
Eine Person wurde schwer verletzt. Das Tfz überschlug sich und verlor ca. 2000 Liter
Betriebsstoffe. Es entstanden Sachschäden in geschätzter Höhe von 4.350.000 Euro.

1.3 Ursachen
Im Rahmen der Untersuchung des Ereignisses wurden die folgenden Handlungen,
Unterlassungen, Vorkommnisse oder Umstände als sicherheitskri sche Faktoren iden fiziert.
Diese werden gemäß Durchführungsverordnung 2020/572 in ursächliche oder beitragende,
und systemische Faktoren unterschieden. Zusätzlich werden ermi elte Defizite des
No allmanagements behandelt.
Zur besseren Übersichtlichkeit der Faktoren und Aspekte des No allmanagements wird eine
Systema k mit Kennzeichnungen in eckigen Klammern verwendet.
Eine detaillierte Auswertung des Ereignisses unter Einordnung als sicherheitskri sche
Faktoren wird in den folgenden Kapiteln gegeben.
Zur direkten Zuordnung wird den Faktoren eine Kurzbezeichnung zugewiesen. Jedem
ursächlichen oder beitragenden Faktor wird der Buchstabe F und eine fortlaufende
Nummerierung beigestellt, zum Beispiel: [F1]. Zugehörige systemische Faktoren erhalten bei
derselben Nummer den Buchstabe S; hier können ggf. weitere Unterscheidungen mi els eines
Kleinbuchstaben erforderlich werden. Beispiel: [S1a] und [S1b] zu [F1]

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Untersuchungsbericht Zugkollision, 16.10.2020, Bf Dreileben‐Drackenstedt 1 Zusammenfassung Das erste Kapitel enthält eine Kurzbeschreibung des Ereignisses sowie Informa onen zu den Folgen, Ursachen sowie zu im Einzelfall ausgesprochenen Sicherheitsempfehlungen. 1.1 Kurzbeschreibung des Ereignisses Am 16.10.2020 gegen 10:12 Uhr kollidierte die Zugfahrt DbZ 79653 auf der Fahrt von Salzgi er‐Immendorf West nach Blankenburg (Harz) im Bahnhof (Bf) Dreileben‐Drackenstedt mit einem Gleisabschluss. Das Triebfahrzeug (Tfz) des Zuges entgleiste infolge der Kollision mit allen vier Radsätzen. Der vordere Teil des geschleppten mehrteiligen Triebzuges (Tz) des Typs „Coradia Stream“ in der Ausführung InterCity Nieuwe Genera e (ICNG) entgleiste mit sechs Radsätzen. 1.2 Folgen Eine Person wurde schwer verletzt. Das Tfz überschlug sich und verlor ca. 2000 Liter Betriebsstoffe. Es entstanden Sachschäden in geschätzter Höhe von 4.350.000 Euro. 1.3 Ursachen Im Rahmen der Untersuchung des Ereignisses wurden die folgenden Handlungen, Unterlassungen, Vorkommnisse oder Umstände als sicherheitskri sche Faktoren iden fiziert. Diese werden gemäß Durchführungsverordnung 2020/572 in ursächliche oder beitragende, und systemische Faktoren unterschieden. Zusätzlich werden ermi elte Defizite des No allmanagements behandelt. Zur besseren Übersichtlichkeit der Faktoren und Aspekte des No allmanagements wird eine Systema k mit Kennzeichnungen in eckigen Klammern verwendet. Eine detaillierte Auswertung des Ereignisses unter Einordnung als sicherheitskri sche Faktoren wird in den folgenden Kapiteln gegeben. Zur direkten Zuordnung wird den Faktoren eine Kurzbezeichnung zugewiesen. Jedem ursächlichen oder beitragenden Faktor wird der Buchstabe F und eine fortlaufende Nummerierung beigestellt, zum Beispiel: [F1]. Zugehörige systemische Faktoren erhalten bei derselben Nummer den Buchstabe S; hier können ggf. weitere Unterscheidungen mi els eines Kleinbuchstaben erforderlich werden. Beispiel: [S1a] und [S1b] zu [F1] Seite 2 von 55

Untersuchungsbericht
Zugkollision, 16.10.2020, Bf Dreileben‐Drackenstedt

Geschehen:
Datum/Uhrzeit, sowie
Handlung / Unterlassen /
Umstand / Vorkommnis
16.10.2020
Mit hoher
Wahrscheinlichkeit wurde
unterlassen den
Absperrhahn der
Hauptlu behälterleitung
(HBL) am Tfz zu öffnen

Ursächlicher
Faktor
Durchgängigkeit
der HBL
zwischen Tfz
und Tz bei
Zugvorbereitung
nicht vorhanden
[F1]

Beitragender
Faktor

Systemischer
Faktor
Unzureichende
Kontrollmaßnahmen in
Bezug auf die
Wirksamkeit der
Bremse [S1]

Tabelle 1: Zusammenfassung Einflussfaktoren

1.4 Sicherheitsempfehlungen
Eine Sicherheitsempfehlung wurde durch die BEU nicht ausgesprochen.

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Untersuchungsbericht Zugkollision, 16.10.2020, Bf Dreileben‐Drackenstedt Geschehen: Datum/Uhrzeit, sowie Handlung / Unterlassen / Umstand / Vorkommnis 16.10.2020 Mit hoher Wahrscheinlichkeit wurde unterlassen den Absperrhahn der Hauptlu behälterleitung (HBL) am Tfz zu öffnen Ursächlicher Faktor Durchgängigkeit der HBL zwischen Tfz und Tz bei Zugvorbereitung nicht vorhanden [F1] Beitragender Faktor Systemischer Faktor Unzureichende Kontrollmaßnahmen in Bezug auf die Wirksamkeit der Bremse [S1] Tabelle 1: Zusammenfassung Einflussfaktoren 1.4 Sicherheitsempfehlungen Eine Sicherheitsempfehlung wurde durch die BEU nicht ausgesprochen. Seite 3 von 55

Untersuchungsbericht
Zugkollision, 16.10.2020, Bf Dreileben‐Drackenstedt

2 Die Untersuchung und ihr Kontext
Die Bundesstelle für Eisenbahnunfalluntersuchung (BEU) ist für die Untersuchung von
gefährlichen

Ereignissen

Richtlinie (EU) 2016/798

im
auf

Eisenbahnbetrieb

im

Eisenbahninfrastrukturen

Sinne

des

des

Kapitels V

Bundes

und

der
auf

nichtbundeseigenen Eisenbahninfrastrukturen des übergeordneten Netzes gemäß § 2b
Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) zuständig.
Ziel und Zweck der eingeleiteten Untersuchungen ist es, die Ursachen des gefährlichen
Ereignisses aufzuklären und hieraus Hinweise zur Verbesserung der Sicherheit abzuleiten.
Untersuchungen der BEU dienen nicht dazu, ein Verschulden festzustellen oder Fragen der
Ha ung oder sons ger zivilrechtlicher Ansprüche zu klären und werden unabhängig von jeder
gerichtlichen Untersuchung durchgeführt.
Sicherheitsempfehlungen der BEU zur Vermeidung von gefährlichen Ereignissen und
Verbesserung der Eisenbahnsicherheit werden an die na onale Sicherheitsbehörde, sofern es
die Art der Empfehlung erfordert an die Eisenbahnagentur der Europäischen Union und an
andere Stellen oder Behörden adressiert. Im Allgemeinen sind die Sicherheitsempfehlungen
auch an

die

unmi elbar

bzw. mi elbar betroffenen sowie

alle

einschlägigen

Eisenbahnunternehmen gerichtet.
Zu schweren Unfällen leitet die BEU stets Untersuchungen gem. Ar kel 20 Abs. 1 Richtlinie
(EU) 2016/798 ein. Unter einem schweren Unfall sind insbesondere Zugkollisionen oder
Zugentgleisungen mit mindestens einem Todesopfer oder mindestens fünf Schwerverletzten
oder mit beträchtlichem Schaden (≥ 2 Mio. Euro) sowie sons ge Unfälle mit den gleichen
Folgen und mit offensichtlichen Auswirkungen auf die Regelung der Eisenbahnsicherheit oder
das Sicherheitsmanagementsystem zu verstehen. Bei allen sons gen gefährlichen Ereignissen
im Eisenbahnbetrieb liegt es im Ermessen der BEU Untersuchungen einzuleiten. Bei der
Entscheidung werden neben den zum Ereigniszeitpunkt verfügbaren Ressourcen weitere
Kriterien gem. Ar kel 20 Abs. 2 Richtlinie (EU) 2016/798 herangezogen.
Aufgrund des gegebenen Schadensausmaßes bzw. der Folgen bei dem vorliegenden
gefährlichen Ereignis wurden Untersuchungen auf Grundlage des Ar kels 20 Abs. 1 Richtlinie
(EU) 2016/798 eingeleitet.
Die Unfalluntersuchungshandlungen werden strukturiert in vier definierten Kernprozessen
durchgeführt, die mit der Entscheidung zur Aufnahme einer Untersuchung beginnen und mit

Seite 4 von 55

Untersuchungsbericht Zugkollision, 16.10.2020, Bf Dreileben‐Drackenstedt 2 Die Untersuchung und ihr Kontext Die Bundesstelle für Eisenbahnunfalluntersuchung (BEU) ist für die Untersuchung von gefährlichen Ereignissen Richtlinie (EU) 2016/798 im auf Eisenbahnbetrieb im Eisenbahninfrastrukturen Sinne des des Kapitels V Bundes und der auf nichtbundeseigenen Eisenbahninfrastrukturen des übergeordneten Netzes gemäß § 2b Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) zuständig. Ziel und Zweck der eingeleiteten Untersuchungen ist es, die Ursachen des gefährlichen Ereignisses aufzuklären und hieraus Hinweise zur Verbesserung der Sicherheit abzuleiten. Untersuchungen der BEU dienen nicht dazu, ein Verschulden festzustellen oder Fragen der Ha ung oder sons ger zivilrechtlicher Ansprüche zu klären und werden unabhängig von jeder gerichtlichen Untersuchung durchgeführt. Sicherheitsempfehlungen der BEU zur Vermeidung von gefährlichen Ereignissen und Verbesserung der Eisenbahnsicherheit werden an die na onale Sicherheitsbehörde, sofern es die Art der Empfehlung erfordert an die Eisenbahnagentur der Europäischen Union und an andere Stellen oder Behörden adressiert. Im Allgemeinen sind die Sicherheitsempfehlungen auch an die unmi elbar bzw. mi elbar betroffenen sowie alle einschlägigen Eisenbahnunternehmen gerichtet. Zu schweren Unfällen leitet die BEU stets Untersuchungen gem. Ar kel 20 Abs. 1 Richtlinie (EU) 2016/798 ein. Unter einem schweren Unfall sind insbesondere Zugkollisionen oder Zugentgleisungen mit mindestens einem Todesopfer oder mindestens fünf Schwerverletzten oder mit beträchtlichem Schaden (≥ 2 Mio. Euro) sowie sons ge Unfälle mit den gleichen Folgen und mit offensichtlichen Auswirkungen auf die Regelung der Eisenbahnsicherheit oder das Sicherheitsmanagementsystem zu verstehen. Bei allen sons gen gefährlichen Ereignissen im Eisenbahnbetrieb liegt es im Ermessen der BEU Untersuchungen einzuleiten. Bei der Entscheidung werden neben den zum Ereigniszeitpunkt verfügbaren Ressourcen weitere Kriterien gem. Ar kel 20 Abs. 2 Richtlinie (EU) 2016/798 herangezogen. Aufgrund des gegebenen Schadensausmaßes bzw. der Folgen bei dem vorliegenden gefährlichen Ereignis wurden Untersuchungen auf Grundlage des Ar kels 20 Abs. 1 Richtlinie (EU) 2016/798 eingeleitet. Die Unfalluntersuchungshandlungen werden strukturiert in vier definierten Kernprozessen durchgeführt, die mit der Entscheidung zur Aufnahme einer Untersuchung beginnen und mit Seite 4 von 55

Untersuchungsbericht über Zugkollision am 16.10.2020 in Dreileben-Drackenstedt
www.eisenbahn-unfalluntersuchung.de/SharedDocs/Downloads/BEU...
#Zugkollision #BahnBubble #ZugBubble #BEU #Unfall #Untersuchungsbericht [id:dxzrPf8b0Y]

0 0 0 0
Zwischenbericht
Aktenzeichen:

BEU‐uu2024‐11/002‐3323

Stand:

20.10.2025 Version: 1.0

Erstveröffentlichung:

30.10.2025

Gefährliches Ereignis im Eisenbahnbetrieb

Ereignisart:

Fahrzeugbrand

Datum:

02.11.2024

Zeit:

21:38 Uhr

Betriebsstelle:

Bf Ahrensfelde

Gleis:

44

Kilometer:

13,58

Zwischenbericht Aktenzeichen: BEU‐uu2024‐11/002‐3323 Stand: 20.10.2025 Version: 1.0 Erstveröffentlichung: 30.10.2025 Gefährliches Ereignis im Eisenbahnbetrieb Ereignisart: Fahrzeugbrand Datum: 02.11.2024 Zeit: 21:38 Uhr Betriebsstelle: Bf Ahrensfelde Gleis: 44 Kilometer: 13,58

Zwischenbericht
Fahrzeugbrand, 02.11.2024, Bf Ahrensfelde

2 Fahrzeugbrand am 02.11.2024 im Bf Ahrensfelde
Dieser Zwischenbericht enthält eine Kurzbeschreibung des Ereignisses und der Ereignisfolgen.
Im Weiteren wird auf den Stand der Untersuchung eingegangen. Die zum Zeitpunkt der
Veröffentlichung dieses Zwischenberichtes iden fizierten Sicherheitsprobleme werden im
letzten Abschni benannt.

2.1 Kurzbeschreibung des Ereignisses
Am 02.11.2024 gegen 21:38 Uhr geriet die RB 61175 während des Wendens am Bahnsteig im
Bahnhof Ahrensfelde in Vollbrand.

2.2 Folgen
Personen wurden weder verletzt noch getötet. Es entstanden erhebliche Sachschäden am
Fahrzeug sowie an der Infrastruktur.

2.3 Untersuchungsfortgang
Die Untersuchung befindet sich im Prozessschri
Informa onen

zu

den

3 ‐Sachverhaltsfeststellung‐. Weitere

Untersuchungsprozessschri en

sind

im

Internet

unter

www.beu.bund.de abru ar.

2.4 Identifizierte Sicherheitsprobleme
Die Untersuchungsschwerpunkte liegen derzeit auf der elektrotechnischen Ausrüstung des
Fahrzeugs sowie der Fahrzeuginstandhaltung.

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Zwischenbericht Fahrzeugbrand, 02.11.2024, Bf Ahrensfelde 2 Fahrzeugbrand am 02.11.2024 im Bf Ahrensfelde Dieser Zwischenbericht enthält eine Kurzbeschreibung des Ereignisses und der Ereignisfolgen. Im Weiteren wird auf den Stand der Untersuchung eingegangen. Die zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Zwischenberichtes iden fizierten Sicherheitsprobleme werden im letzten Abschni benannt. 2.1 Kurzbeschreibung des Ereignisses Am 02.11.2024 gegen 21:38 Uhr geriet die RB 61175 während des Wendens am Bahnsteig im Bahnhof Ahrensfelde in Vollbrand. 2.2 Folgen Personen wurden weder verletzt noch getötet. Es entstanden erhebliche Sachschäden am Fahrzeug sowie an der Infrastruktur. 2.3 Untersuchungsfortgang Die Untersuchung befindet sich im Prozessschri Informa onen zu den 3 ‐Sachverhaltsfeststellung‐. Weitere Untersuchungsprozessschri en sind im Internet unter www.beu.bund.de abru ar. 2.4 Identifizierte Sicherheitsprobleme Die Untersuchungsschwerpunkte liegen derzeit auf der elektrotechnischen Ausrüstung des Fahrzeugs sowie der Fahrzeuginstandhaltung. Seite 2 von 2

Zwischenbericht über Fahrzeugbrand am 02.11.2024 in Ahrensfelde
www.eisenbahn-unfalluntersuchung.de/SharedDocs/Downloads/BEU...
#Fahrzeugbrand #BahnBubble #ZugBubble #BEU #Unfall #Zwischenbericht [id:NpixNozYZx]

0 0 0 0

TIL: #Maschen hat den zweitgrößten #Rangierbahnhof der Welt. Wenn OpenStreetMap Recht hat und ich mich nicht verzählt habe, sind es über 120 parallele Gleise.

#ZugBubble

0 0 0 0
Untersuchungsbericht
Aktenzeichen:

BEU-uu2022-12/002-3323

Stand:

02.10.2025

Erstveröffentlichung:

15.10.2025

Version 1.0

Gefährliches Ereignis im Eisenbahnbetrieb

Ereignisart:

Zugentgleisung

Datum:

06.12.2022

Zeit:

13:45 Uhr

Betriebsstelle:

Bf Saarbrücken Rbf

Gleis:

125

Weiche:

W 62

Untersuchungsbericht Aktenzeichen: BEU-uu2022-12/002-3323 Stand: 02.10.2025 Erstveröffentlichung: 15.10.2025 Version 1.0 Gefährliches Ereignis im Eisenbahnbetrieb Ereignisart: Zugentgleisung Datum: 06.12.2022 Zeit: 13:45 Uhr Betriebsstelle: Bf Saarbrücken Rbf Gleis: 125 Weiche: W 62

Untersuchungsbericht
Zugentgleisung, 06.12.2022, Bf Saarbrücken Rbf

1 Zusammenfassung
Das erste Kapitel enthält eine Kurzbeschreibung des Ereignisses sowie Informa onen zu den
Folgen, Ursachen sowie zu im Einzelfall ausgesprochenen Sicherheitsempfehlungen.

1.1 Kurzbeschreibung des Ereignisses
Am 06.12.2022 gegen 13:45 Uhr entgleiste der Güterzug KT 41229 auf der Fahrt von Forbach
(Frankreich) nach Saarbrücken Rangierbahnhof (Rbf) bei der Einfahrt nach Gleis 125 in den
Bahnhof (Bf) Saarbrücken Rbf Gruppe Nord auf der Weiche W62 mit sechs Wagen.

1.2 Folgen
Es gab keine Verletzten oder Todesopfer. Es entgleisten sechs Wagen an den Posi onen
3 bis 8. An einem Tankcontainer kam es zum Austri von Ladegut.
Es entstanden Sachschäden an Fahrzeugen, der Gleisinfrastruktur sowie der Leit- und
Sicherungstechnik (LST) in Höhe von 890.000 Euro.

1.3 Ursachen
Im Rahmen der Untersuchung des Ereignisses wurden die folgenden Handlungen,
Unterlassungen, Vorkommnisse oder Umstände als sicherheitskri sche Faktoren iden fiziert.
Diese werden gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2020/572 in ursächliche oder
beitragende und systemische Faktoren unterschieden.
Zur besseren Übersichtlichkeit der Faktoren wird eine Systema k mit Kennzeichnungen in
eckigen Klammern verwendet.
Eine detaillierte Auswertung des Ereignisses unter Einordnung als sicherheitskri sche
Faktoren wird in den folgenden Kapiteln gegeben.

Seite 2 von 33

Untersuchungsbericht Zugentgleisung, 06.12.2022, Bf Saarbrücken Rbf 1 Zusammenfassung Das erste Kapitel enthält eine Kurzbeschreibung des Ereignisses sowie Informa onen zu den Folgen, Ursachen sowie zu im Einzelfall ausgesprochenen Sicherheitsempfehlungen. 1.1 Kurzbeschreibung des Ereignisses Am 06.12.2022 gegen 13:45 Uhr entgleiste der Güterzug KT 41229 auf der Fahrt von Forbach (Frankreich) nach Saarbrücken Rangierbahnhof (Rbf) bei der Einfahrt nach Gleis 125 in den Bahnhof (Bf) Saarbrücken Rbf Gruppe Nord auf der Weiche W62 mit sechs Wagen. 1.2 Folgen Es gab keine Verletzten oder Todesopfer. Es entgleisten sechs Wagen an den Posi onen 3 bis 8. An einem Tankcontainer kam es zum Austri von Ladegut. Es entstanden Sachschäden an Fahrzeugen, der Gleisinfrastruktur sowie der Leit- und Sicherungstechnik (LST) in Höhe von 890.000 Euro. 1.3 Ursachen Im Rahmen der Untersuchung des Ereignisses wurden die folgenden Handlungen, Unterlassungen, Vorkommnisse oder Umstände als sicherheitskri sche Faktoren iden fiziert. Diese werden gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2020/572 in ursächliche oder beitragende und systemische Faktoren unterschieden. Zur besseren Übersichtlichkeit der Faktoren wird eine Systema k mit Kennzeichnungen in eckigen Klammern verwendet. Eine detaillierte Auswertung des Ereignisses unter Einordnung als sicherheitskri sche Faktoren wird in den folgenden Kapiteln gegeben. Seite 2 von 33

Untersuchungsbericht
Zugentgleisung, 06.12.2022, Bf Saarbrücken Rbf

Handlung / Unterlassung /
Umstand / Vorkommnis

Ursächlicher
Faktor

Vorkommnis:
Entgleisung eines
Radsatzes in der Weiche
W62

Teilweise
fehlende
kra schlüssige
Verbindung
zwischen
Rippenpla e
und Schwelle
[F1]

Vorkommnis:
Funk onsausfall des
Systems Oberbau

Beitragender
Faktor

Kombinierte
Einzelfehler in
der Gleislage
Weiche W62
[F2]

Systemischer Faktor

Ungenügender
Abnutzungsvorrat [S2a]
Weitreichender
Ermessensspielraum bei der
Ableitung geeigneter
Instandhaltungsmaßnahmen
[S2b]

Tabelle 1: Zusammenfassung Einflussfaktoren

1.4 Sicherheitsempfehlungen
Gemäß § 6 Eisenbahn-Unfalluntersuchungsverordnung (EUV) und Art. 26 Abs. 2 der
Richtlinie (EU) 2016/798 ergeht nachfolgende Sicherheitsempfehlung:
Es wird empfohlen, zur Gewährleistung der Sicherheit der Bahnanlagen die Risiken bei der
Anwendung des Regelwerks zur Inspek on des Oberbaus insbesondere bei kombiniert
au retenden Einzelfehlern entsprechend der Verordnung (EU) 2018/762 Anhang II
Kapitel 5.2.4 i. V. m. Kapitel 3.1.1.1 neu zu bewerten.

Seite 3 von 33

Untersuchungsbericht Zugentgleisung, 06.12.2022, Bf Saarbrücken Rbf Handlung / Unterlassung / Umstand / Vorkommnis Ursächlicher Faktor Vorkommnis: Entgleisung eines Radsatzes in der Weiche W62 Teilweise fehlende kra schlüssige Verbindung zwischen Rippenpla e und Schwelle [F1] Vorkommnis: Funk onsausfall des Systems Oberbau Beitragender Faktor Kombinierte Einzelfehler in der Gleislage Weiche W62 [F2] Systemischer Faktor Ungenügender Abnutzungsvorrat [S2a] Weitreichender Ermessensspielraum bei der Ableitung geeigneter Instandhaltungsmaßnahmen [S2b] Tabelle 1: Zusammenfassung Einflussfaktoren 1.4 Sicherheitsempfehlungen Gemäß § 6 Eisenbahn-Unfalluntersuchungsverordnung (EUV) und Art. 26 Abs. 2 der Richtlinie (EU) 2016/798 ergeht nachfolgende Sicherheitsempfehlung: Es wird empfohlen, zur Gewährleistung der Sicherheit der Bahnanlagen die Risiken bei der Anwendung des Regelwerks zur Inspek on des Oberbaus insbesondere bei kombiniert au retenden Einzelfehlern entsprechend der Verordnung (EU) 2018/762 Anhang II Kapitel 5.2.4 i. V. m. Kapitel 3.1.1.1 neu zu bewerten. Seite 3 von 33

Untersuchungsbericht
Zugentgleisung, 06.12.2022, Bf Saarbrücken Rbf

2 Die Untersuchung und ihr Kontext
Die Bundesstelle für Eisenbahnunfalluntersuchung (BEU) ist für die Untersuchung von
gefährlichen

Ereignissen

im

Eisenbahnbetrieb

im

Sinne

des

Kapitels V

der

Richtlinie (EU) 2016/798 auf Eisenbahninfrastrukturen des Bundes und auf nicht
bundeseigenen

Eisenbahninfrastrukturen

des

übergeordneten

Netzes

gemäß

§ 2b Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) zuständig.
Ziel und Zweck der eingeleiteten Untersuchungen ist es, die Ursachen des gefährlichen
Ereignisses aufzuklären und hieraus Hinweise zur Verbesserung der Sicherheit abzuleiten.
Untersuchungen der BEU dienen nicht dazu, ein Verschulden festzustellen oder Fragen der
Ha ung oder sons ger zivilrechtlicher Ansprüche zu klären und werden unabhängig von jeder
gerichtlichen Untersuchung durchgeführt.
Sicherheitsempfehlungen der BEU zur Vermeidung von gefährlichen Ereignissen und
Verbesserung der Eisenbahnsicherheit werden an die na onale Sicherheitsbehörde, sofern es
die Art der Empfehlung erfordert an die Eisenbahnagentur der Europäischen Union und an
andere Stellen oder Behörden adressiert. Im Allgemeinen sind die Sicherheitsempfehlungen
auch an die betroffenen Eisenbahnunternehmen gerichtet.
Zu schweren Unfällen leitet die BEU stets Untersuchungen gem. Ar kel 20 Abs. 1
Richtlinie (EU) 2016/798 ein. Unter einem schweren Unfall sind insbesondere Zugkollisionen
oder Zugentgleisungen mit mindestens einem Todesopfer oder mindestens fünf
Schwerverletzten oder mit beträchtlichem Schaden (≥ 2 Mio. Euro) sowie sons ge Unfälle mit
den gleichen Folgen und mit offensichtlichen Auswirkungen auf die Regelung der
Eisenbahnsicherheit oder das Sicherheitsmanagementsystem zu verstehen. Bei allen
sons gen gefährlichen Ereignissen im Eisenbahnbetrieb liegt es im Ermessen der BEU
Untersuchungen einzuleiten. Bei der Entscheidung werden neben den zum Ereigniszeitpunkt
verfügbaren Ressourcen weitere Kriterien gem. Ar kel 20 Abs. 2 Richtlinie (EU) 2016/798
herangezogen.
Bei dem vorliegenden gefährlichen Ereignis wurden Untersuchungen auf Grundlage des
Ar kels 20 Abs. 2 Richtlinie (EU) 2016/798 eingeleitet.
Die Unfalluntersuchungshandlungen werden strukturiert in vier definierten Kernprozessen
durchgeführt, die mit der Entscheidung zur Aufnahme einer Untersuchung beginnen und mit
der

Veröffentlichung

des

Untersuchungsberichtes

abgeschlossen

werden.

Zur

Seite 4 von 33

Untersuchungsbericht Zugentgleisung, 06.12.2022, Bf Saarbrücken Rbf 2 Die Untersuchung und ihr Kontext Die Bundesstelle für Eisenbahnunfalluntersuchung (BEU) ist für die Untersuchung von gefährlichen Ereignissen im Eisenbahnbetrieb im Sinne des Kapitels V der Richtlinie (EU) 2016/798 auf Eisenbahninfrastrukturen des Bundes und auf nicht bundeseigenen Eisenbahninfrastrukturen des übergeordneten Netzes gemäß § 2b Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) zuständig. Ziel und Zweck der eingeleiteten Untersuchungen ist es, die Ursachen des gefährlichen Ereignisses aufzuklären und hieraus Hinweise zur Verbesserung der Sicherheit abzuleiten. Untersuchungen der BEU dienen nicht dazu, ein Verschulden festzustellen oder Fragen der Ha ung oder sons ger zivilrechtlicher Ansprüche zu klären und werden unabhängig von jeder gerichtlichen Untersuchung durchgeführt. Sicherheitsempfehlungen der BEU zur Vermeidung von gefährlichen Ereignissen und Verbesserung der Eisenbahnsicherheit werden an die na onale Sicherheitsbehörde, sofern es die Art der Empfehlung erfordert an die Eisenbahnagentur der Europäischen Union und an andere Stellen oder Behörden adressiert. Im Allgemeinen sind die Sicherheitsempfehlungen auch an die betroffenen Eisenbahnunternehmen gerichtet. Zu schweren Unfällen leitet die BEU stets Untersuchungen gem. Ar kel 20 Abs. 1 Richtlinie (EU) 2016/798 ein. Unter einem schweren Unfall sind insbesondere Zugkollisionen oder Zugentgleisungen mit mindestens einem Todesopfer oder mindestens fünf Schwerverletzten oder mit beträchtlichem Schaden (≥ 2 Mio. Euro) sowie sons ge Unfälle mit den gleichen Folgen und mit offensichtlichen Auswirkungen auf die Regelung der Eisenbahnsicherheit oder das Sicherheitsmanagementsystem zu verstehen. Bei allen sons gen gefährlichen Ereignissen im Eisenbahnbetrieb liegt es im Ermessen der BEU Untersuchungen einzuleiten. Bei der Entscheidung werden neben den zum Ereigniszeitpunkt verfügbaren Ressourcen weitere Kriterien gem. Ar kel 20 Abs. 2 Richtlinie (EU) 2016/798 herangezogen. Bei dem vorliegenden gefährlichen Ereignis wurden Untersuchungen auf Grundlage des Ar kels 20 Abs. 2 Richtlinie (EU) 2016/798 eingeleitet. Die Unfalluntersuchungshandlungen werden strukturiert in vier definierten Kernprozessen durchgeführt, die mit der Entscheidung zur Aufnahme einer Untersuchung beginnen und mit der Veröffentlichung des Untersuchungsberichtes abgeschlossen werden. Zur Seite 4 von 33

Untersuchungsbericht über Zugentgleisung am 06.12.2022 in Saarbrücken Rbf
www.eisenbahn-unfalluntersuchung.de/SharedDocs/Downloads/BEU...
#Zugentgleisung #BahnBubble #ZugBubble #BEU #Unfall #Untersuchungsbericht [id:J0ayPv30_2]

0 2 0 0
Zwischenbericht
Aktenzeichen:

BEU‐uu2024‐10/012‐3323

Stand:

24.09.2025 Version: 1.0

Erstveröffentlichung:

15.10.2025

Gefährliches Ereignis im Eisenbahnbetrieb

Ereignisart:

Zugentgleisung

Datum:

19.10.2024

Zeit:

14:31 Uhr

Betriebsstelle:

Bf Bergheim (Wes .)

Gleis:

101

Kilometer:

95,75

Zwischenbericht Aktenzeichen: BEU‐uu2024‐10/012‐3323 Stand: 24.09.2025 Version: 1.0 Erstveröffentlichung: 15.10.2025 Gefährliches Ereignis im Eisenbahnbetrieb Ereignisart: Zugentgleisung Datum: 19.10.2024 Zeit: 14:31 Uhr Betriebsstelle: Bf Bergheim (Wes .) Gleis: 101 Kilometer: 95,75

Zwischenbericht
Zugentgleisung, 19.10.2024, Bf Bergheim (Westf.)

2 Zugentgleisung am 19.10.2024 im Bf Bergheim (Westf.)
Dieser Zwischenbericht enthält eine Kurzbeschreibung des Ereignisses und der Ereignisfolgen.
Im Weiteren wird auf den Stand der Untersuchung eingegangen. Die zum Zeitpunkt der
Veröffentlichung dieses Zwischenberichtes iden fizierten Sicherheitsprobleme werden im
letzten Abschni benannt.

2.1 Kurzbeschreibung des Ereignisses
Am 19.10.2024 gegen 14:31 Uhr entgleiste der Güterzug DGS 46193 auf dem Weg von Emden
Rangierbahnhof nach Bra slava‐Petrzalka, im Bf Bergheim (Wes ) mit dem letzten Wagen.

2.2 Folgen
Personen wurden weder verletzt noch getötet. Es entstanden Sachschäden an der
Infrastruktur und an dem beteiligten Eisenbahnfahrzeug.

2.3 Untersuchungsfortgang
Die Untersuchung befindet sich im Prozessschri
Informa onen

zu

den

4 ‐Sachverhaltsanalyse‐. Weitere

Untersuchungsprozessschri en

sind

im

Internet

unter

www.beu.bund.de abru ar.

2.4 Identifizierte Sicherheitsprobleme
Der Untersuchungsschwerpunkt liegt derzeit bei der Bewertung des Oberbauzustands an der
Entgleisungsstelle.

Seite 2 von 2

Zwischenbericht Zugentgleisung, 19.10.2024, Bf Bergheim (Westf.) 2 Zugentgleisung am 19.10.2024 im Bf Bergheim (Westf.) Dieser Zwischenbericht enthält eine Kurzbeschreibung des Ereignisses und der Ereignisfolgen. Im Weiteren wird auf den Stand der Untersuchung eingegangen. Die zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Zwischenberichtes iden fizierten Sicherheitsprobleme werden im letzten Abschni benannt. 2.1 Kurzbeschreibung des Ereignisses Am 19.10.2024 gegen 14:31 Uhr entgleiste der Güterzug DGS 46193 auf dem Weg von Emden Rangierbahnhof nach Bra slava‐Petrzalka, im Bf Bergheim (Wes ) mit dem letzten Wagen. 2.2 Folgen Personen wurden weder verletzt noch getötet. Es entstanden Sachschäden an der Infrastruktur und an dem beteiligten Eisenbahnfahrzeug. 2.3 Untersuchungsfortgang Die Untersuchung befindet sich im Prozessschri Informa onen zu den 4 ‐Sachverhaltsanalyse‐. Weitere Untersuchungsprozessschri en sind im Internet unter www.beu.bund.de abru ar. 2.4 Identifizierte Sicherheitsprobleme Der Untersuchungsschwerpunkt liegt derzeit bei der Bewertung des Oberbauzustands an der Entgleisungsstelle. Seite 2 von 2

Zwischenbericht über Zugentgleisung am 19.10.2024 in Bergheim (Westf)
www.eisenbahn-unfalluntersuchung.de/SharedDocs/Downloads/BEU...
#Zugentgleisung #BahnBubble #ZugBubble #BEU #Unfall #Zwischenbericht [id:pIqG1FK-bA]

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Foto eines Graureihers auf einer Wiese, dahinter Wassr und wiederum dahinter das Schloss Nymphenburg in München, ein riesiges weißes Schloss mit rotem Dach und verschiedenen Gebäudeteilen. Darüber blauer Himmel mit weißen Wolken.

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Neuer Blogeintrag - weiter geht es mit der Reise nach Italien, diesmal: Der Rest des München-Aufenthalts.

lenarichter.com/mit-dem-zug-...

#Zugreise #ZugBubble #ReisenmitdemZug #ZugstattFlug #München #Urlaub #Reisebericht

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Ein Pappbecher mit Eis udn einer Waffel und einem Waffel drin, er wird von meiner Hand ins Bild gehalten, im Hintergrund Straßen und Büsche bei ziemlicher Dunkelheit.

Ein Pappbecher mit Eis udn einer Waffel und einem Waffel drin, er wird von meiner Hand ins Bild gehalten, im Hintergrund Straßen und Büsche bei ziemlicher Dunkelheit.

Neuer Blogeintrag:

Der erste Urlaubstag mit Fahrt von Hamburg nach München und ersten Münchner Erkundungen.

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#Zugreise #ZugBubble #ZugStattFlug #Reisebericht #Reiseblog #München #Urlaubsreise

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Zwischenbericht
Aktenzeichen:

BEU-uu2024-09/003-3323

Stand:

02.09.2025 Version: 1.0

Erstveröffentlichung:

11.09.2025

Gefährliches Ereignis im Eisenbahnbetrieb

Ereignisart:

Zugkollision

Datum:

11.09.2024

Zeit:

10:15 Uhr

Betriebsstelle:

B Lindau-Reu n

Gleis:

6802

Weiche:

68W822

Zwischenbericht Aktenzeichen: BEU-uu2024-09/003-3323 Stand: 02.09.2025 Version: 1.0 Erstveröffentlichung: 11.09.2025 Gefährliches Ereignis im Eisenbahnbetrieb Ereignisart: Zugkollision Datum: 11.09.2024 Zeit: 10:15 Uhr Betriebsstelle: B Lindau-Reu n Gleis: 6802 Weiche: 68W822

Zwischenbericht
Zugkollision, 11.09.2024, Bft Lindau‐Reutin

2 Zugkollision am 11.09.2024 im Bft Lindau‐Reutin
Dieser Zwischenbericht enthält eine Kurzbeschreibung des Ereignisses und der Ereignisfolgen.
Im Weiteren wird auf den Stand der Untersuchung eingegangen. Die zum Zeitpunkt der
Veröffentlichung dieses Zwischenberichtes iden fizierten Sicherheitsprobleme werden im
letzten Abschni benannt.

2.1 Kurzbeschreibung des Ereignisses
Am 16.09.2024 gegen 10:15 Uhr kollidierte im Bahnhofsteil (B ) Lindau-Reu n eine mit
Reisenden besetzte Rangierfahrt (Rf) mit dem Leerreisezug Lr 79112 (Wolfurt (in Wo) –
Lindau-Reu n) auf der Weiche 68W822.

2.2 Folgen
Bei der Kollision wurden keine Personen verletzt. An den Fahrzeugen entstanden durch die
Kollision ein Sachschaden in geschätzter Höhe von 4.700.000 Euro. Der betroffene B war für
mehrere Stunden gesperrt.

2.3 Untersuchungsfortgang
Die Untersuchung befindet sich im Prozessschri
Informa onen

zu

den

4 -Sachverhaltsanalyse-. Weitere

Untersuchungsprozessschri en

sind

im

Internet

unter

www.beu.bund.de abru ar.

2.4 Identifizierte Sicherheitsprobleme
Die Untersuchungsschwerpunkte liegen derzeit auf der Bewertung des betrieblichen
Geschehens, insbesondere der Vorbeifahrt der Rangierfahrt am Halt signalisierenden
Lichtsperrsignal 68Lw822Y.

Seite 2 von 2

Zwischenbericht Zugkollision, 11.09.2024, Bft Lindau‐Reutin 2 Zugkollision am 11.09.2024 im Bft Lindau‐Reutin Dieser Zwischenbericht enthält eine Kurzbeschreibung des Ereignisses und der Ereignisfolgen. Im Weiteren wird auf den Stand der Untersuchung eingegangen. Die zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Zwischenberichtes iden fizierten Sicherheitsprobleme werden im letzten Abschni benannt. 2.1 Kurzbeschreibung des Ereignisses Am 16.09.2024 gegen 10:15 Uhr kollidierte im Bahnhofsteil (B ) Lindau-Reu n eine mit Reisenden besetzte Rangierfahrt (Rf) mit dem Leerreisezug Lr 79112 (Wolfurt (in Wo) – Lindau-Reu n) auf der Weiche 68W822. 2.2 Folgen Bei der Kollision wurden keine Personen verletzt. An den Fahrzeugen entstanden durch die Kollision ein Sachschaden in geschätzter Höhe von 4.700.000 Euro. Der betroffene B war für mehrere Stunden gesperrt. 2.3 Untersuchungsfortgang Die Untersuchung befindet sich im Prozessschri Informa onen zu den 4 -Sachverhaltsanalyse-. Weitere Untersuchungsprozessschri en sind im Internet unter www.beu.bund.de abru ar. 2.4 Identifizierte Sicherheitsprobleme Die Untersuchungsschwerpunkte liegen derzeit auf der Bewertung des betrieblichen Geschehens, insbesondere der Vorbeifahrt der Rangierfahrt am Halt signalisierenden Lichtsperrsignal 68Lw822Y. Seite 2 von 2

Zwischenbericht über Zugkollision am 11.09.2024 in Lindau-Reutin
www.eisenbahn-unfalluntersuchung.de/SharedDocs/Downloads/BEU...
#Zugkollision #BahnBubble #ZugBubble #BEU #Unfall #Zwischenbericht [id:LnO8JJ9UNn]

0 0 0 0
Zwischenbericht
Aktenzeichen:

BEU‐uu2024‐09/008‐3323

Stand:

25.08.2025 Version: 1.0

Erstveröffentlichung:

11.09.2025

Gefährliches Ereignis im Eisenbahnbetrieb

Ereignisart:

Zugentgleisung

Datum:

24.09.2024

Zeit:

07:15 Uhr

Betriebsstelle:

Bf Rheinkamp

Streckennummer:

2330

Weiche:

41

Zwischenbericht Aktenzeichen: BEU‐uu2024‐09/008‐3323 Stand: 25.08.2025 Version: 1.0 Erstveröffentlichung: 11.09.2025 Gefährliches Ereignis im Eisenbahnbetrieb Ereignisart: Zugentgleisung Datum: 24.09.2024 Zeit: 07:15 Uhr Betriebsstelle: Bf Rheinkamp Streckennummer: 2330 Weiche: 41

Zwischenbericht
Zugentgleisung, 24.09.2024, Bf Rheinkamp

2 Zugentgleisung am 24.09.2024 im Bf Rheinkamp
Dieser Zwischenbericht enthält eine Kurzbeschreibung des Ereignisses und der Ereignisfolgen.
Im Weiteren wird auf den Stand der Untersuchung eingegangen. Die zum Zeitpunkt der
Veröffentlichung dieses Zwischenberichtes iden fizierten Sicherheitsprobleme werden im
letzten Abschni benannt.

2.1 Kurzbeschreibung des Ereignisses
Am 24.09.2024 gegen 07:15 Uhr kollidierte der DPN‐G 75332 auf der Fahrt von Duisburg Hbf
nach Xanten im Bf Rheinkamp auf der Weiche 41 mit einem nicht grenzzeichenfrei stehenden
Triebfahrzeug.

2.2 Folgen
Es wurden vier Personen schwer und zwölf Personen leicht verletzt. Es entstanden
Sachschäden an den beteiligten Eisenbahnfahrzeugen und der Infrastruktur.

2.3 Untersuchungsfortgang
Die Untersuchung befindet sich im Prozessschri
Informa onen

zu

den

3 ‐Sachverhaltsfeststellung‐. Weitere

Untersuchungsprozessschri en

sind

im

Internet

unter

www.beu.bund.de abru ar.

2.4 Identifizierte Sicherheitsprobleme
Die Untersuchungsschwerpunkte liegen derzeit bei der Bewertung der betrieblichen
Handlungen der beteiligten Betriebspersonale sowie des technischen Zustandes der
beteiligten Fahrzeuge.

Seite 2 von 2

Zwischenbericht Zugentgleisung, 24.09.2024, Bf Rheinkamp 2 Zugentgleisung am 24.09.2024 im Bf Rheinkamp Dieser Zwischenbericht enthält eine Kurzbeschreibung des Ereignisses und der Ereignisfolgen. Im Weiteren wird auf den Stand der Untersuchung eingegangen. Die zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Zwischenberichtes iden fizierten Sicherheitsprobleme werden im letzten Abschni benannt. 2.1 Kurzbeschreibung des Ereignisses Am 24.09.2024 gegen 07:15 Uhr kollidierte der DPN‐G 75332 auf der Fahrt von Duisburg Hbf nach Xanten im Bf Rheinkamp auf der Weiche 41 mit einem nicht grenzzeichenfrei stehenden Triebfahrzeug. 2.2 Folgen Es wurden vier Personen schwer und zwölf Personen leicht verletzt. Es entstanden Sachschäden an den beteiligten Eisenbahnfahrzeugen und der Infrastruktur. 2.3 Untersuchungsfortgang Die Untersuchung befindet sich im Prozessschri Informa onen zu den 3 ‐Sachverhaltsfeststellung‐. Weitere Untersuchungsprozessschri en sind im Internet unter www.beu.bund.de abru ar. 2.4 Identifizierte Sicherheitsprobleme Die Untersuchungsschwerpunkte liegen derzeit bei der Bewertung der betrieblichen Handlungen der beteiligten Betriebspersonale sowie des technischen Zustandes der beteiligten Fahrzeuge. Seite 2 von 2

Zwischenbericht über Zugentgleisung am 24.09.2024 in Rheinkamp
www.eisenbahn-unfalluntersuchung.de/SharedDocs/Downloads/BEU...
#Zugentgleisung #BahnBubble #ZugBubble #BEU #Unfall #Zwischenbericht [id:iv4VYLkA_y]

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Hotelzimmer mit Überblick über alle Gleise. Das wäre wahrscheinlich eher was für die member der #ZugBubble . Geschäftsidee: "Bahnpanoramazimmer" mit, pun intended, Zuschlag. Da kommen die tagelang nicht raus.

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Zwischenbericht
Aktenzeichen:

BEU‐uu2021‐12/004‐3323

Stand:

06.12.2024 Version: 3.0

Erstveröffentlichung:

14.12.2022

Gefährliches Ereignis im Eisenbahnbetrieb

Ereignisart:

Zugentgleisung

Datum:

16.12.2021

Zeit:

00:01 Uhr

Betriebsstelle:

B Berlin Oranienburger Straße

Streckennummer:

6032

Kilometer:

1,82

Zwischenbericht Aktenzeichen: BEU‐uu2021‐12/004‐3323 Stand: 06.12.2024 Version: 3.0 Erstveröffentlichung: 14.12.2022 Gefährliches Ereignis im Eisenbahnbetrieb Ereignisart: Zugentgleisung Datum: 16.12.2021 Zeit: 00:01 Uhr Betriebsstelle: B Berlin Oranienburger Straße Streckennummer: 6032 Kilometer: 1,82

Zwischenbericht
Zugentgleisung, 16.12.2021, Bft Berlin Oranienburger Straße

2 Zugentgleisung am 16.12.2021 im Bft Berlin Oranienburger Straße
Dieser Zwischenbericht enthält eine Kurzbeschreibung des Ereignisses und der Ereignisfolgen.
Im Weiteren wird auf den Stand der Untersuchung eingegangen. Die zum Zeitpunkt der
Veröffentlichung dieses Zwischenberichtes iden fizierten Sicherheitsprobleme werden im
letzten Abschni benannt.

2.1 Kurzbeschreibung des Ereignisses
Am 16.12.2021 gegen 00:01 Uhr entgleiste der Zug S 2129 auf der Fahrt von Bernau (b Berlin)
nach Blankenfelde (Kr Teltow‐Fläming) im Bereich des Bahnhofs Berlin Nordbahnhof, im
dazugehörigen Streckenabschni

zwischen dem Bahnhofsteil Berlin Oranienburger Straße

und dem Haltepunkt Berlin Friedrichstraße (Nord‐Süd‐Tunnel), etwa in km 1,82.

2.2 Folgen
Personen wurden weder verletzt noch getötet.
Es entstanden Schäden an der Infrastruktur und am entgleisten Wagen.

2.3 Untersuchungsfortgang
Die Untersuchung befindet sich im Prozessschri
Informa onen

zu

den

3 ‐Sachverhaltsfeststellung‐. Weitere

Untersuchungsprozessschri en

sind

im

Internet

unter

www.beu.bund.de abru ar.

2.4 Identifizierte Sicherheitsprobleme
Der Untersuchungsschwerpunkt liegt zurzeit auf der Gestaltung der Fahrbahn und des
Fahrzeuges sowie den daraus resul erenden Besonderheiten in die Interak on zwischen
diesen.

Seite 2 von 2

Zwischenbericht Zugentgleisung, 16.12.2021, Bft Berlin Oranienburger Straße 2 Zugentgleisung am 16.12.2021 im Bft Berlin Oranienburger Straße Dieser Zwischenbericht enthält eine Kurzbeschreibung des Ereignisses und der Ereignisfolgen. Im Weiteren wird auf den Stand der Untersuchung eingegangen. Die zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Zwischenberichtes iden fizierten Sicherheitsprobleme werden im letzten Abschni benannt. 2.1 Kurzbeschreibung des Ereignisses Am 16.12.2021 gegen 00:01 Uhr entgleiste der Zug S 2129 auf der Fahrt von Bernau (b Berlin) nach Blankenfelde (Kr Teltow‐Fläming) im Bereich des Bahnhofs Berlin Nordbahnhof, im dazugehörigen Streckenabschni zwischen dem Bahnhofsteil Berlin Oranienburger Straße und dem Haltepunkt Berlin Friedrichstraße (Nord‐Süd‐Tunnel), etwa in km 1,82. 2.2 Folgen Personen wurden weder verletzt noch getötet. Es entstanden Schäden an der Infrastruktur und am entgleisten Wagen. 2.3 Untersuchungsfortgang Die Untersuchung befindet sich im Prozessschri Informa onen zu den 3 ‐Sachverhaltsfeststellung‐. Weitere Untersuchungsprozessschri en sind im Internet unter www.beu.bund.de abru ar. 2.4 Identifizierte Sicherheitsprobleme Der Untersuchungsschwerpunkt liegt zurzeit auf der Gestaltung der Fahrbahn und des Fahrzeuges sowie den daraus resul erenden Besonderheiten in die Interak on zwischen diesen. Seite 2 von 2

Zwischenbericht über Zugentgleisung am 16.12.2021 in Berlin Oranienburger Straße
https://dub.sh/6BoSCMZ
#Zugentgleisung #BahnBubble #ZugBubble #BEU #Unfall #Zwischenbericht [id:Qlaur6z2Cg]

0 0 0 0
Untersuchungsbericht
Aktenzeichen:

BEU-uu2022-09/004-3323

Stand:

02.09.2025

Erstveröffentlichung:

09.09.2025

Version 1.0

Gefährliches Ereignis im Eisenbahnbetrieb

Ereignisart:

Zugkollision

Datum:

07.09.2022

Zeit:

14:34 Uhr

Betriebsstelle:

Bf Seelze

Gleis:

815

Kilometer:

8,4

Untersuchungsbericht Aktenzeichen: BEU-uu2022-09/004-3323 Stand: 02.09.2025 Erstveröffentlichung: 09.09.2025 Version 1.0 Gefährliches Ereignis im Eisenbahnbetrieb Ereignisart: Zugkollision Datum: 07.09.2022 Zeit: 14:34 Uhr Betriebsstelle: Bf Seelze Gleis: 815 Kilometer: 8,4

Untersuchungsbericht
Zugkollision, 07.09.2022, Bf Seelze

1 Zusammenfassung
Das erste Kapitel enthält eine Kurzbeschreibung des Ereignisses sowie Informa onen zu den
Folgen, Ursachen sowie zu im Einzelfall ausgesprochenen Sicherheitsempfehlungen.

1.1 Kurzbeschreibung des Ereignisses
Am 07.09.2022 gegen 14:34 Uhr kollidierte der Güterzug DGV 92947 auf der Fahrt von
Hausach nach Padborg im Gleis 815 im B

Seelze Ost des Bf Seelze mit abgestellten

Güterwagen des Güterzuges EZ 51593.

1.2 Folgen
Es wurde eine Person leicht verletzt. Es entstanden erhebliche Sachschäden von
ca. 5.000.000 Euro an den beteiligten Eisenbahnfahrzeugen, dem Oberbau, der Leit- und
Sicherungstechnik sowie erhebliche Erschwernisse im Eisenbahnbetrieb.

1.3 Ursachen
Im Rahmen der Untersuchung des Ereignisses wurden die folgenden Handlungen,
Unterlassungen, Vorkommnisse oder Umstände als sicherheitskri sche Faktoren iden fiziert.
Diese werden gemäß Durchführungsverordnung 2020/572 in ursächliche oder beitragende,
und systemische Faktoren unterschieden. Zusätzlich werden ermi elte Defizite des
No allmanagements behandelt.
Zur besseren Übersichtlichkeit der Faktoren und Aspekte des No allmanagements wird eine
Systema k mit Kennzeichnungen in eckigen Klammern verwendet.
Eine detaillierte Auswertung des Ereignisses unter Einordnung als sicherheitskri sche
Faktoren wird in den folgenden Kapiteln gegeben.

Seite 2 von 48

Untersuchungsbericht Zugkollision, 07.09.2022, Bf Seelze 1 Zusammenfassung Das erste Kapitel enthält eine Kurzbeschreibung des Ereignisses sowie Informa onen zu den Folgen, Ursachen sowie zu im Einzelfall ausgesprochenen Sicherheitsempfehlungen. 1.1 Kurzbeschreibung des Ereignisses Am 07.09.2022 gegen 14:34 Uhr kollidierte der Güterzug DGV 92947 auf der Fahrt von Hausach nach Padborg im Gleis 815 im B Seelze Ost des Bf Seelze mit abgestellten Güterwagen des Güterzuges EZ 51593. 1.2 Folgen Es wurde eine Person leicht verletzt. Es entstanden erhebliche Sachschäden von ca. 5.000.000 Euro an den beteiligten Eisenbahnfahrzeugen, dem Oberbau, der Leit- und Sicherungstechnik sowie erhebliche Erschwernisse im Eisenbahnbetrieb. 1.3 Ursachen Im Rahmen der Untersuchung des Ereignisses wurden die folgenden Handlungen, Unterlassungen, Vorkommnisse oder Umstände als sicherheitskri sche Faktoren iden fiziert. Diese werden gemäß Durchführungsverordnung 2020/572 in ursächliche oder beitragende, und systemische Faktoren unterschieden. Zusätzlich werden ermi elte Defizite des No allmanagements behandelt. Zur besseren Übersichtlichkeit der Faktoren und Aspekte des No allmanagements wird eine Systema k mit Kennzeichnungen in eckigen Klammern verwendet. Eine detaillierte Auswertung des Ereignisses unter Einordnung als sicherheitskri sche Faktoren wird in den folgenden Kapiteln gegeben. Seite 2 von 48

Untersuchungsbericht
Zugkollision, 07.09.2022, Bf Seelze

Geschehen:
Datum/Uhrzeit, sowie
Handlung / Unterlassen /
Umstand / Vorkommnis

Ursächlicher
Faktor

Beitragender
Faktor

Systemischer
Faktor

Fehlende
Durchgängigkeit
der
Hauptlu leitung
[F1]

-

-

Unterbliebenes
Prüfverfahren
zum
Unterlassen der
Offenbaren von
Durchführung einer
Arbeitsfehlern
[F2]
vereinfachten Bremsprobe

-

Sicherheitskultur
Unternehmen [S2]

07.09.2022/14:22 Uhr
Unterlassenes Öffnen der
Lu absperrhähne
07.09.2022/ab 14:22 Uhr

Tabelle 1: Zusammenfassung Einflussfaktoren

1.4 Sicherheitsempfehlungen
Es wurden keine Sicherheitsempfehlungen ausgesprochen.

Seite 3 von 48

Untersuchungsbericht Zugkollision, 07.09.2022, Bf Seelze Geschehen: Datum/Uhrzeit, sowie Handlung / Unterlassen / Umstand / Vorkommnis Ursächlicher Faktor Beitragender Faktor Systemischer Faktor Fehlende Durchgängigkeit der Hauptlu leitung [F1] - - Unterbliebenes Prüfverfahren zum Unterlassen der Offenbaren von Durchführung einer Arbeitsfehlern [F2] vereinfachten Bremsprobe - Sicherheitskultur Unternehmen [S2] 07.09.2022/14:22 Uhr Unterlassenes Öffnen der Lu absperrhähne 07.09.2022/ab 14:22 Uhr Tabelle 1: Zusammenfassung Einflussfaktoren 1.4 Sicherheitsempfehlungen Es wurden keine Sicherheitsempfehlungen ausgesprochen. Seite 3 von 48

Untersuchungsbericht
Zugkollision, 07.09.2022, Bf Seelze

2 Die Untersuchung und ihr Kontext
Die Bundesstelle für Eisenbahnunfalluntersuchung (BEU) ist für die Untersuchung von
gefährlichen

Ereignissen

im

Eisenbahnbetrieb

im

Sinne

des

Kapitels V

der

Richtlinie (EU) 2016/798 auf Eisenbahninfrastrukturen des Bundes und auf nicht
bundeseigenen Eisenbahninfrastrukturen des übergeordneten Netzes gemäß § 2b
Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) zuständig.
Ziel und Zweck der eingeleiteten Untersuchungen ist es, die Ursachen des gefährlichen
Ereignisses aufzuklären und hieraus Hinweise zur Verbesserung der Sicherheit abzuleiten.
Untersuchungen der BEU dienen nicht dazu, ein Verschulden festzustellen oder Fragen der
Ha ung oder sons ger zivilrechtlicher Ansprüche zu klären und werden unabhängig von jeder
gerichtlichen Untersuchung durchgeführt.
Sicherheitsempfehlungen der BEU zur Vermeidung von gefährlichen Ereignissen und
Verbesserung der Eisenbahnsicherheit werden an die na onale Sicherheitsbehörde, sofern es
die Art der Empfehlung erfordert an die Eisenbahnagentur der Europäischen Union und an
andere Stellen oder Behörden adressiert. Im Allgemeinen sind die Sicherheitsempfehlungen
auch an

die

unmi elbar

bzw. mi elbar betroffenen sowie

alle

einschlägigen

Eisenbahnunternehmen gerichtet.
Zu schweren Unfällen leitet die BEU stets Untersuchungen gem. Ar kel 20 Abs. 1 Richtlinie
(EU) 2016/798 ein. Unter einem schweren Unfall sind insbesondere Zugkollisionen oder
Zugentgleisungen mit mindestens einem Todesopfer oder mindestens fünf Schwerverletzten
oder mit beträchtlichem Schaden (≥ 2 Mio. Euro) sowie sons ge Unfälle mit den gleichen
Folgen und mit offensichtlichen Auswirkungen auf die Regelung der Eisenbahnsicherheit oder
das Sicherheitsmanagementsystem (SMS) zu verstehen. Bei allen sons gen gefährlichen
Ereignissen im Eisenbahnbetrieb liegt es im Ermessen der BEU Untersuchungen einzuleiten.
Bei der Entscheidung werden neben den zum Ereigniszeitpunkt verfügbaren Ressourcen
weitere Kriterien gem. Ar kel 20 Abs. 2 Richtlinie (EU) 2016/798 herangezogen.
Aufgrund des gegebenen Schadensausmaßes bzw. der Folgen bei dem vorliegenden
gefährlichen Ereignis wurden Untersuchungen auf Grundlage des Ar kels 20 Abs. 1 Richtlinie
(EU) 2016/798 eingeleitet.
Die Unfalluntersuchungshandlungen werden strukturiert in vier definierten Kernprozessen
durchgeführt, die mit der Entscheidung zur Aufnahme einer Untersuchung beginnen und mit

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Untersuchungsbericht Zugkollision, 07.09.2022, Bf Seelze 2 Die Untersuchung und ihr Kontext Die Bundesstelle für Eisenbahnunfalluntersuchung (BEU) ist für die Untersuchung von gefährlichen Ereignissen im Eisenbahnbetrieb im Sinne des Kapitels V der Richtlinie (EU) 2016/798 auf Eisenbahninfrastrukturen des Bundes und auf nicht bundeseigenen Eisenbahninfrastrukturen des übergeordneten Netzes gemäß § 2b Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) zuständig. Ziel und Zweck der eingeleiteten Untersuchungen ist es, die Ursachen des gefährlichen Ereignisses aufzuklären und hieraus Hinweise zur Verbesserung der Sicherheit abzuleiten. Untersuchungen der BEU dienen nicht dazu, ein Verschulden festzustellen oder Fragen der Ha ung oder sons ger zivilrechtlicher Ansprüche zu klären und werden unabhängig von jeder gerichtlichen Untersuchung durchgeführt. Sicherheitsempfehlungen der BEU zur Vermeidung von gefährlichen Ereignissen und Verbesserung der Eisenbahnsicherheit werden an die na onale Sicherheitsbehörde, sofern es die Art der Empfehlung erfordert an die Eisenbahnagentur der Europäischen Union und an andere Stellen oder Behörden adressiert. Im Allgemeinen sind die Sicherheitsempfehlungen auch an die unmi elbar bzw. mi elbar betroffenen sowie alle einschlägigen Eisenbahnunternehmen gerichtet. Zu schweren Unfällen leitet die BEU stets Untersuchungen gem. Ar kel 20 Abs. 1 Richtlinie (EU) 2016/798 ein. Unter einem schweren Unfall sind insbesondere Zugkollisionen oder Zugentgleisungen mit mindestens einem Todesopfer oder mindestens fünf Schwerverletzten oder mit beträchtlichem Schaden (≥ 2 Mio. Euro) sowie sons ge Unfälle mit den gleichen Folgen und mit offensichtlichen Auswirkungen auf die Regelung der Eisenbahnsicherheit oder das Sicherheitsmanagementsystem (SMS) zu verstehen. Bei allen sons gen gefährlichen Ereignissen im Eisenbahnbetrieb liegt es im Ermessen der BEU Untersuchungen einzuleiten. Bei der Entscheidung werden neben den zum Ereigniszeitpunkt verfügbaren Ressourcen weitere Kriterien gem. Ar kel 20 Abs. 2 Richtlinie (EU) 2016/798 herangezogen. Aufgrund des gegebenen Schadensausmaßes bzw. der Folgen bei dem vorliegenden gefährlichen Ereignis wurden Untersuchungen auf Grundlage des Ar kels 20 Abs. 1 Richtlinie (EU) 2016/798 eingeleitet. Die Unfalluntersuchungshandlungen werden strukturiert in vier definierten Kernprozessen durchgeführt, die mit der Entscheidung zur Aufnahme einer Untersuchung beginnen und mit Seite 4 von 48

Untersuchungsbericht über Zugkollision am 07.09.2022 in Seelze Ost
www.eisenbahn-unfalluntersuchung.de/SharedDocs/Downloads/BEU...
#Zugkollision #BahnBubble #ZugBubble #BEU #Unfall #Untersuchungsbericht [id:5YpS7pqx0K]

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Untersuchungsbericht
Aktenzeichen:

BEU-uu2020-07/011-3323

Stand:

22.07.2025

Erstveröffentlichung:

24.07.2025

Version 1.0

Gefährliches Ereignis im Eisenbahnbetrieb

Ereignisart:

Bahnübergangsunfall

Datum:

27.07.2020

Zeit:

18:15 Uhr

Benachbarte Betriebsstellen:

Hp Großwalbur – Hp Meeder

Streckennummer:

5122

Kilometer:

8,615

Untersuchungsbericht Aktenzeichen: BEU-uu2020-07/011-3323 Stand: 22.07.2025 Erstveröffentlichung: 24.07.2025 Version 1.0 Gefährliches Ereignis im Eisenbahnbetrieb Ereignisart: Bahnübergangsunfall Datum: 27.07.2020 Zeit: 18:15 Uhr Benachbarte Betriebsstellen: Hp Großwalbur – Hp Meeder Streckennummer: 5122 Kilometer: 8,615

Untersuchungsbericht
Bahnübergangsunfall, 27.07.2020, Hp Großwalbur – Hp Meeder

1 Zusammenfassung
Das erste Kapitel enthält eine Kurzbeschreibung des Ereignisses sowie Informa onen zu den
Folgen, Primärursachen sowie zu im Einzelfall ausgesprochenen Sicherheitsempfehlungen.

1.1 Kurzbeschreibung des Ereignisses
Am 27.07.2020 gegen 18:15 Uhr prallte der Personenzug DPN-G 84553 auf der Fahrt von
Bad Rodach nach Coburg zwischen dem Haltepunkt (Hp) Großwalbur und dem Hp Meeder auf
dem nicht technisch gesicherten (ntg) Bahnübergang (BÜ) in km 8,615 mit einem Personenkra wagen (Pkw) zusammen.

1.2 Folgen
Durch den Zusammenprall wurden die zwei Insassen des Pkw tödlich und der Triebfahrzeugführer (Tf) des Personenzuges DPN-G 84553 leicht verletzt. Es entstanden Sachschäden in
Höhe von ca. 180.500 Euro.

1.3 Ursachen
Im Rahmen der Untersuchung des Ereignisses wurden die folgenden Handlungen,
Unterlassungen, Vorkommnisse oder Umstände als sicherheitskri sche Faktoren iden fiziert.
Diese werden gemäß Durchführungsverordnung 2020/572 in ursächliche oder beitragende,
und systemische Faktoren unterschieden. Zusätzlich werden ermi elte Defizite des
No allmanagements behandelt.
Zur besseren Übersichtlichkeit der Faktoren und Aspekte des No allmanagements wird eine
Systema k mit Kennzeichnungen in eckigen Klammern verwendet.
Eine detaillierte Auswertung des Ereignisses unter Einordnung als sicherheitskri sche
Faktoren wird in den folgenden Kapiteln gegeben.

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Untersuchungsbericht Bahnübergangsunfall, 27.07.2020, Hp Großwalbur – Hp Meeder 1 Zusammenfassung Das erste Kapitel enthält eine Kurzbeschreibung des Ereignisses sowie Informa onen zu den Folgen, Primärursachen sowie zu im Einzelfall ausgesprochenen Sicherheitsempfehlungen. 1.1 Kurzbeschreibung des Ereignisses Am 27.07.2020 gegen 18:15 Uhr prallte der Personenzug DPN-G 84553 auf der Fahrt von Bad Rodach nach Coburg zwischen dem Haltepunkt (Hp) Großwalbur und dem Hp Meeder auf dem nicht technisch gesicherten (ntg) Bahnübergang (BÜ) in km 8,615 mit einem Personenkra wagen (Pkw) zusammen. 1.2 Folgen Durch den Zusammenprall wurden die zwei Insassen des Pkw tödlich und der Triebfahrzeugführer (Tf) des Personenzuges DPN-G 84553 leicht verletzt. Es entstanden Sachschäden in Höhe von ca. 180.500 Euro. 1.3 Ursachen Im Rahmen der Untersuchung des Ereignisses wurden die folgenden Handlungen, Unterlassungen, Vorkommnisse oder Umstände als sicherheitskri sche Faktoren iden fiziert. Diese werden gemäß Durchführungsverordnung 2020/572 in ursächliche oder beitragende, und systemische Faktoren unterschieden. Zusätzlich werden ermi elte Defizite des No allmanagements behandelt. Zur besseren Übersichtlichkeit der Faktoren und Aspekte des No allmanagements wird eine Systema k mit Kennzeichnungen in eckigen Klammern verwendet. Eine detaillierte Auswertung des Ereignisses unter Einordnung als sicherheitskri sche Faktoren wird in den folgenden Kapiteln gegeben. Seite 2 von 39

Untersuchungsbericht
Bahnübergangsunfall, 27.07.2020, Hp Großwalbur – Hp Meeder

Geschehen:
Datum/Uhrzeit, sowie
Handlung / Unterlassen /
Umstand / Vorkommnis
27.07.2020, 18:15 Uhr
Den Vorrang des
Schienenverkehrs nicht
beachtet.

Ursächlicher
Faktor

Beitragender
Faktor

Systemischer
Faktor

Vorrang von
Schienenfahr‐
zeugen
missachtet [F1]

Nach dem 13.05.2020
Schienenfahrzeug bei
Annäherung nicht stets
einsehbar.
Nach dem 13.05.2020
Verdeckung des
Schienenfahrzeugs durch
schnell aufwachsende
Maispflanzen
Nachweislich ab 2015
Beteiligte Verantwortliche
tauschten fachliche
Grundlagen nicht aus.

Sich läche nicht
korrekt [F2]

Bes mmung und
Verortung der
Sich läche [S2]

Inspek onsintervall während
der örtlichen
Vegeta onsperiode [F3]

Pflichtausübung
durch den
Straßenbaulas räger
[S3]

Austausch von
Sicherheitsinforma onen [F4]

Tabelle 1: Zusammenfassung Einflussfaktoren

1.4 Sicherheitsempfehlungen
Gemäß § 6 EUV und Art. 26 Abs. 2 der Richtlinie (EU) 2016/798 ergeht nachfolgende Sicherheitsempfehlung (13/2025):
Es wird empfohlen, die mit den zu Bahnübergängen beteiligten Stellen eingerichteten
Kommunika onskanäle gemäß Verordnung (EU) 2018/762, Anhang II, Punkt 4.4.1 auf ihre
Wirksamkeit zu überprüfen und gem. Verordnung (EU) 2018/762, Anhang II, Punkt 4.4.3a)
sicherzustellen, dass sicherheitsrelevante Informa onen für die vorgesehenen Nutzer
verständlich und gemäß Punkt 4.4.3d) konsistent sind.

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Untersuchungsbericht Bahnübergangsunfall, 27.07.2020, Hp Großwalbur – Hp Meeder Geschehen: Datum/Uhrzeit, sowie Handlung / Unterlassen / Umstand / Vorkommnis 27.07.2020, 18:15 Uhr Den Vorrang des Schienenverkehrs nicht beachtet. Ursächlicher Faktor Beitragender Faktor Systemischer Faktor Vorrang von Schienenfahr‐ zeugen missachtet [F1] Nach dem 13.05.2020 Schienenfahrzeug bei Annäherung nicht stets einsehbar. Nach dem 13.05.2020 Verdeckung des Schienenfahrzeugs durch schnell aufwachsende Maispflanzen Nachweislich ab 2015 Beteiligte Verantwortliche tauschten fachliche Grundlagen nicht aus. Sich läche nicht korrekt [F2] Bes mmung und Verortung der Sich läche [S2] Inspek onsintervall während der örtlichen Vegeta onsperiode [F3] Pflichtausübung durch den Straßenbaulas räger [S3] Austausch von Sicherheitsinforma onen [F4] Tabelle 1: Zusammenfassung Einflussfaktoren 1.4 Sicherheitsempfehlungen Gemäß § 6 EUV und Art. 26 Abs. 2 der Richtlinie (EU) 2016/798 ergeht nachfolgende Sicherheitsempfehlung (13/2025): Es wird empfohlen, die mit den zu Bahnübergängen beteiligten Stellen eingerichteten Kommunika onskanäle gemäß Verordnung (EU) 2018/762, Anhang II, Punkt 4.4.1 auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen und gem. Verordnung (EU) 2018/762, Anhang II, Punkt 4.4.3a) sicherzustellen, dass sicherheitsrelevante Informa onen für die vorgesehenen Nutzer verständlich und gemäß Punkt 4.4.3d) konsistent sind. Seite 3 von 39

Untersuchungsbericht
Bahnübergangsunfall, 27.07.2020, Hp Großwalbur – Hp Meeder

2 Die Untersuchung und ihr Kontext
Die Bundesstelle für Eisenbahnunfalluntersuchung (BEU) ist für die Untersuchung von
gefährlichen Ereignissen im Eisenbahnbetrieb im Sinne des Kapitels V der Richtlinie (EU) 2016/798 auf Eisenbahninfrastrukturen des Bundes und auf nicht bundeseigenen
Eisenbahninfrastrukturen des übergeordneten Netzes gemäß § 2b Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) zuständig.
Ziel und Zweck der eingeleiteten Untersuchungen ist es, die Ursachen des gefährlichen
Ereignisses aufzuklären und hieraus Hinweise zur Verbesserung der Sicherheit abzuleiten.
Untersuchungen der BEU dienen nicht dazu, ein Verschulden festzustellen oder Fragen der
Ha ung oder sons ger zivilrechtlicher Ansprüche zu klären und werden unabhängig von jeder
gerichtlichen Untersuchung durchgeführt.
Sicherheitsempfehlungen der BEU zur Vermeidung von gefährlichen Ereignissen und
Verbesserung der Eisenbahnsicherheit werden an die na onale Sicherheitsbehörde, sofern es
die Art der Empfehlung erfordert an die Eisenbahnagentur der Europäischen Union und an
andere Stellen oder Behörden adressiert. Im Allgemeinen sind die Sicherheitsempfehlungen
auch an

die

unmi elbar

bzw. mi elbar betroffenen sowie

alle

einschlägigen

Eisenbahnunternehmen gerichtet.
Zu schweren Unfällen leitet die BEU stets Untersuchungen gem. Ar kel 20 Abs. 1 Richtlinie (EU) 2016/798 ein. Unter einem schweren Unfall sind insbesondere Zugkollisionen oder
Zugentgleisungen mit mindestens einem Todesopfer oder mindestens fünf Schwerverletzten
oder mit beträchtlichem Schaden (≥ 2 Mio. Euro) sowie sons ge Unfälle mit den gleichen
Folgen und mit offensichtlichen Auswirkungen auf die Regelung der Eisenbahnsicherheit oder
das Sicherheitsmanagementsystem zu verstehen. Bei allen sons gen gefährlichen Ereignissen
im Eisenbahnbetrieb liegt es im Ermessen der BEU Untersuchungen einzuleiten. Bei der
Entscheidung werden neben den zum Ereigniszeitpunkt verfügbaren Ressourcen weitere
Kriterien gem. Ar kel 20 Abs. 2 Richtlinie (EU) 2016/798 herangezogen.
Aufgrund des gegebenen Schadensausmaßes bzw. der Folgen bei dem vorliegenden
gefährlichen Ereignis wurden Untersuchungen auf Grundlage des Ar kels 20 Abs. 1 Richtlinie
(EU) 2016/798 eingeleitet.
Die Unfalluntersuchungshandlungen werden strukturiert in vier definierten Kernprozessen
durchgeführt, die mit der Entscheidung zur Aufnahme einer Untersuchung beginnen und mit

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Untersuchungsbericht Bahnübergangsunfall, 27.07.2020, Hp Großwalbur – Hp Meeder 2 Die Untersuchung und ihr Kontext Die Bundesstelle für Eisenbahnunfalluntersuchung (BEU) ist für die Untersuchung von gefährlichen Ereignissen im Eisenbahnbetrieb im Sinne des Kapitels V der Richtlinie (EU) 2016/798 auf Eisenbahninfrastrukturen des Bundes und auf nicht bundeseigenen Eisenbahninfrastrukturen des übergeordneten Netzes gemäß § 2b Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) zuständig. Ziel und Zweck der eingeleiteten Untersuchungen ist es, die Ursachen des gefährlichen Ereignisses aufzuklären und hieraus Hinweise zur Verbesserung der Sicherheit abzuleiten. Untersuchungen der BEU dienen nicht dazu, ein Verschulden festzustellen oder Fragen der Ha ung oder sons ger zivilrechtlicher Ansprüche zu klären und werden unabhängig von jeder gerichtlichen Untersuchung durchgeführt. Sicherheitsempfehlungen der BEU zur Vermeidung von gefährlichen Ereignissen und Verbesserung der Eisenbahnsicherheit werden an die na onale Sicherheitsbehörde, sofern es die Art der Empfehlung erfordert an die Eisenbahnagentur der Europäischen Union und an andere Stellen oder Behörden adressiert. Im Allgemeinen sind die Sicherheitsempfehlungen auch an die unmi elbar bzw. mi elbar betroffenen sowie alle einschlägigen Eisenbahnunternehmen gerichtet. Zu schweren Unfällen leitet die BEU stets Untersuchungen gem. Ar kel 20 Abs. 1 Richtlinie (EU) 2016/798 ein. Unter einem schweren Unfall sind insbesondere Zugkollisionen oder Zugentgleisungen mit mindestens einem Todesopfer oder mindestens fünf Schwerverletzten oder mit beträchtlichem Schaden (≥ 2 Mio. Euro) sowie sons ge Unfälle mit den gleichen Folgen und mit offensichtlichen Auswirkungen auf die Regelung der Eisenbahnsicherheit oder das Sicherheitsmanagementsystem zu verstehen. Bei allen sons gen gefährlichen Ereignissen im Eisenbahnbetrieb liegt es im Ermessen der BEU Untersuchungen einzuleiten. Bei der Entscheidung werden neben den zum Ereigniszeitpunkt verfügbaren Ressourcen weitere Kriterien gem. Ar kel 20 Abs. 2 Richtlinie (EU) 2016/798 herangezogen. Aufgrund des gegebenen Schadensausmaßes bzw. der Folgen bei dem vorliegenden gefährlichen Ereignis wurden Untersuchungen auf Grundlage des Ar kels 20 Abs. 1 Richtlinie (EU) 2016/798 eingeleitet. Die Unfalluntersuchungshandlungen werden strukturiert in vier definierten Kernprozessen durchgeführt, die mit der Entscheidung zur Aufnahme einer Untersuchung beginnen und mit Seite 4 von 39

Untersuchungsbericht über Bahnübergangsunfall (Zusammenprall) am 27.07.2020 in Großwalbur - Meeder
https://dub.sh/ZTmcJgx
#Bahnübergangsunfall(zusammenprall) #BahnBubble #ZugBubble #BEU #Unfall #Untersuchungsbericht [id:Fm2P90NPfU]

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Einschränkung Zürich Oerlikon - Zürich Hardbrücke

Dauer:Heute 16.06.2025 - Heute 16.06.2025

Der Bahnverkehr auf der Strecke Zürich Oerlikon - Zürich HB ist zwischen Zürich Oerlikon und Zürich Hardbrücke eingeschränkt.
Der Grund dafür ist eine Fahrleitungsstörung.
Die Einschränkung dauert bis zirka 08:00.
Betroffen sind die Linien S, S15, S16 und S21.
Es sind Verspätungen, Ausfälle und Umleitungen zu erwarten.

Einschränkung Zürich Oerlikon - Zürich Hardbrücke Dauer:Heute 16.06.2025 - Heute 16.06.2025 Der Bahnverkehr auf der Strecke Zürich Oerlikon - Zürich HB ist zwischen Zürich Oerlikon und Zürich Hardbrücke eingeschränkt. Der Grund dafür ist eine Fahrleitungsstörung. Die Einschränkung dauert bis zirka 08:00. Betroffen sind die Linien S, S15, S16 und S21. Es sind Verspätungen, Ausfälle und Umleitungen zu erwarten.

Einschränkung Bahnverkehr Zürich wegen Fahrleitungsstörung

Der Bahnverkehr auf der Strecke Zürich Oerlikon - Zürich HB ist zwischen Zürich Oerlikon und Zürich Hardbrücke eingeschränkt.
Der Grund dafür ist eine Fahrleitungsstörung.
Die Einschränkung dauert bis […]

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Preview
Inklusion - SBB führt Bändel für Reisende mit unsichtbaren Behinderungen ein Ab 2026 könnte das System schweizweit eingeführt werden.

SBB führen die Sonnenblumen als Erkennungsmerkmal ein!!!!! 🎉😍

www.srf.ch/news/schweiz...

#neurodiversität #autismus #adhs #ZugBubble #hiddendisability #Sonnenblume

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Nahaufnahme eines Lanyards mit Kreditkartenformat-Anhänger. Der Bändel ist grün und mit Sonnenblumen bedruckt. Auf dem Anhänger sind ebenfalls Sonnenblumen auf grünem Hintergrund abgebildet, und der Text hidden disabilities

Nahaufnahme eines Lanyards mit Kreditkartenformat-Anhänger. Der Bändel ist grün und mit Sonnenblumen bedruckt. Auf dem Anhänger sind ebenfalls Sonnenblumen auf grünem Hintergrund abgebildet, und der Text hidden disabilities

SBB führen die Sonnenblumen als Erkennungsmerkmal ein!!!!! 🎉😍

www.srf.ch/news/schweiz/inklusion-s...

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Zwischenbericht
Aktenzeichen:

BEU‐uu2022‐05/003‐3323

Stand:

29.04.2025 Version 3.0

Erstveröffentlichung:

17.05.2023

Gefährliches Ereignis im Eisenbahnbetrieb

Ereignisart:

Zugentgleisung

Datum:

21.05.2022

Zeit:

09:53 Uhr

Betriebsstelle:

Bahnhof Frankfurt (Oder) Oderbrücke

Gleis:

74G101

Kilometer:

2,3

Zwischenbericht Aktenzeichen: BEU‐uu2022‐05/003‐3323 Stand: 29.04.2025 Version 3.0 Erstveröffentlichung: 17.05.2023 Gefährliches Ereignis im Eisenbahnbetrieb Ereignisart: Zugentgleisung Datum: 21.05.2022 Zeit: 09:53 Uhr Betriebsstelle: Bahnhof Frankfurt (Oder) Oderbrücke Gleis: 74G101 Kilometer: 2,3

Zwischenbericht
Zugentgleisung, 21.05.2022, Bahnhof Frankfurt (Oder) Oderbrücke

2 Zugentgleisung am 21.05.2022 im Bahnhof Frankfurt (Oder)
Oderbrücke
Dieser Zwischenbericht enthält eine Kurzbeschreibung des Ereignisses und der Ereignisfolgen.
Im Weiteren wird auf den Stand der Untersuchung eingegangen. Die zum Zeitpunkt der
Veröffentlichung dieses Zwischenberichtes iden fizierten Sicherheitsprobleme werden im
letzten Abschni benannt.

2.1 Kurzbeschreibung des Ereignisses
Am 21.05.2022 gegen 09:53 Uhr entgleiste der Güterzug DGS 76293 auf der Fahrt von
Frankfurt (O) nach Frankfurt (Oder) Oderbrücke während der Einfahrt in den Bahnhof
Frankfurt (Oder) Oderbrücke mit dem ersten Drehgestell des an vorletzter Stelle fahrenden
Wagens.

2.2 Folgen
Es wurden keine Personen getötet oder verletzt. An mehreren Fahrzeugen und an der
Infrastruktur entstanden Sachschäden.

2.3 Untersuchungsfortgang
Die Untersuchung befindet sich im Prozessschri
Informa onen

zu

den

3 ‐Sachverhaltsfeststellung‐. Weitere

Untersuchungsprozessschri en

sind

im

Internet

unter

www.beu.bund.de abru ar.

2.4 Identifizierte Sicherheitsprobleme
Der Untersuchungsschwerpunkt liegt derzeit im Bereich der konstruk ven Gestaltung, der
Beladung des entgleisten Fahrzeuges sowie der Interak on zwischen Fahrzeug und Fahrbahn.

Seite 2 von 2

Zwischenbericht Zugentgleisung, 21.05.2022, Bahnhof Frankfurt (Oder) Oderbrücke 2 Zugentgleisung am 21.05.2022 im Bahnhof Frankfurt (Oder) Oderbrücke Dieser Zwischenbericht enthält eine Kurzbeschreibung des Ereignisses und der Ereignisfolgen. Im Weiteren wird auf den Stand der Untersuchung eingegangen. Die zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Zwischenberichtes iden fizierten Sicherheitsprobleme werden im letzten Abschni benannt. 2.1 Kurzbeschreibung des Ereignisses Am 21.05.2022 gegen 09:53 Uhr entgleiste der Güterzug DGS 76293 auf der Fahrt von Frankfurt (O) nach Frankfurt (Oder) Oderbrücke während der Einfahrt in den Bahnhof Frankfurt (Oder) Oderbrücke mit dem ersten Drehgestell des an vorletzter Stelle fahrenden Wagens. 2.2 Folgen Es wurden keine Personen getötet oder verletzt. An mehreren Fahrzeugen und an der Infrastruktur entstanden Sachschäden. 2.3 Untersuchungsfortgang Die Untersuchung befindet sich im Prozessschri Informa onen zu den 3 ‐Sachverhaltsfeststellung‐. Weitere Untersuchungsprozessschri en sind im Internet unter www.beu.bund.de abru ar. 2.4 Identifizierte Sicherheitsprobleme Der Untersuchungsschwerpunkt liegt derzeit im Bereich der konstruk ven Gestaltung, der Beladung des entgleisten Fahrzeuges sowie der Interak on zwischen Fahrzeug und Fahrbahn. Seite 2 von 2

Zwischenbericht über Zugentgleisung am 21.05.2022 in Frankfurt (Oder) Oderbrücke
https://dub.sh/1TIGVSR
#Zugentgleisung #BahnBubble #ZugBubble #BEU #Unfall #Zwischenbericht [id:WMSKOdlsEy]

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Untersuchungsbericht
Aktenzeichen:

BEU-uu2024-07/013-3323

Stand:

23.05.2025

Erstveröffentlichung:

04.06.2025

Version 1.0

Gefährliches Ereignis im Eisenbahnbetrieb

Ereignisart:

Personenunfall

Datum:

22.07.2024

Zeit:

20:14 Uhr

Betriebsstelle:

Bf Eberbach

Gleis:

Gleis 3

Kilometer:

21,10

Untersuchungsbericht Aktenzeichen: BEU-uu2024-07/013-3323 Stand: 23.05.2025 Erstveröffentlichung: 04.06.2025 Version 1.0 Gefährliches Ereignis im Eisenbahnbetrieb Ereignisart: Personenunfall Datum: 22.07.2024 Zeit: 20:14 Uhr Betriebsstelle: Bf Eberbach Gleis: Gleis 3 Kilometer: 21,10

Untersuchungsbericht
Personenunfall, 22.07.2024, Bf Eberbach

1 Zusammenfassung
Das erste Kapitel enthält eine Kurzbeschreibung des Ereignisses sowie Informa onen zu den
Folgen, Primärursachen sowie zu im Einzelfall ausgesprochenen Sicherheitsempfehlungen.

1.1 Kurzbeschreibung des Ereignisses
Am 22.07.2024 um 20:14 Uhr erfasste der EZ 51978 bei der Durchfahrt durch Gleis 3 im Bahnhof (Bf) Eberbach an dem durch eine elektrische Schiebeschranke gesicherten höhengleichen
Reisendenübergang (RÜ) ein Kind auf einem Fahrrad.

1.2 Folgen
Durch die Kollision wurde das Kind tödlich verletzt. Die begleitende Mu er und der Triebfahrzeugführer (Tf) des EZ 51978 wurden durch Schock leicht verletzt.

1.3 Ursachen
Im Rahmen der Untersuchung des Ereignisses wurden die folgenden Handlungen, Unterlassungen, Vorkommnisse oder Umstände als sicherheitskri sche Faktoren iden fiziert. Diese
werden gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2020/572 in ursächliche oder beitragende,
und systemische Faktoren unterschieden.
Zur besseren Übersichtlichkeit der Faktoren wird eine Systema k mit Kennzeichnungen in
eckigen Klammern verwendet.
Eine detaillierte Auswertung des Ereignisses unter Einordnung als sicherheitskri sche Faktoren wird in den folgenden Kapiteln gegeben.

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Untersuchungsbericht Personenunfall, 22.07.2024, Bf Eberbach 1 Zusammenfassung Das erste Kapitel enthält eine Kurzbeschreibung des Ereignisses sowie Informa onen zu den Folgen, Primärursachen sowie zu im Einzelfall ausgesprochenen Sicherheitsempfehlungen. 1.1 Kurzbeschreibung des Ereignisses Am 22.07.2024 um 20:14 Uhr erfasste der EZ 51978 bei der Durchfahrt durch Gleis 3 im Bahnhof (Bf) Eberbach an dem durch eine elektrische Schiebeschranke gesicherten höhengleichen Reisendenübergang (RÜ) ein Kind auf einem Fahrrad. 1.2 Folgen Durch die Kollision wurde das Kind tödlich verletzt. Die begleitende Mu er und der Triebfahrzeugführer (Tf) des EZ 51978 wurden durch Schock leicht verletzt. 1.3 Ursachen Im Rahmen der Untersuchung des Ereignisses wurden die folgenden Handlungen, Unterlassungen, Vorkommnisse oder Umstände als sicherheitskri sche Faktoren iden fiziert. Diese werden gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2020/572 in ursächliche oder beitragende, und systemische Faktoren unterschieden. Zur besseren Übersichtlichkeit der Faktoren wird eine Systema k mit Kennzeichnungen in eckigen Klammern verwendet. Eine detaillierte Auswertung des Ereignisses unter Einordnung als sicherheitskri sche Faktoren wird in den folgenden Kapiteln gegeben. Seite 2 von 28

Untersuchungsbericht
Personenunfall, 22.07.2024, Bf Eberbach

Geschehen:
Datum/Uhrzeit, sowie
Handlung / Unterlassen
/ Umstand / Vorkommnis
22.07.2024, 20:14 Uhr
Vorkommnis
Kind geriet in den Gefahrenbereich des RÜ
Umstand
Geschlossene Schranke
zwischen den Gleisen

Ursächlicher
Faktor

Beitragender
Faktor

Systemischer
Faktor

Betreten des RÜ
während der
Durchführung einer Zugfahrt [F1]

Gefahrenbewusstsein
und –wahrnehmung
durch Benutzer [S1]

Ausgestaltung des
RÜ schützt nicht
alle Reisende hinreichend vor den
Gefahren des
Bahnbetriebs [F2]

Rechtliche Zulässigkeit
[S2a] und unternehmensinterner Bestandsschutz [S2b]

Tabelle 1: Zusammenfassung Einflussfaktoren

1.4 Sicherheitsempfehlungen
Gemäß § 6 Eisenbahn-Unfalluntersuchungsverordnung (EUV) und Art. 26 Abs. 2 der Richtlinie (EU) 2016/798 ergeht nachfolgende Sicherheitsempfehlung:
Es wird empfohlen, zur Gewährleistung der Sicherheit von Reisenden entsprechend der Verpflichtung aus § 13 Abs. 4 Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO), die Risiken von bestehenden RÜ, mindestens solcher mit einsei gen Absperrungen, entsprechend Verordnung (EU)
2018/762 Anhang II Punkt 3.1.1.1 neu zu bewerten und ggf. Sicherheitsmaßnahmen zu entwickeln.

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Untersuchungsbericht Personenunfall, 22.07.2024, Bf Eberbach Geschehen: Datum/Uhrzeit, sowie Handlung / Unterlassen / Umstand / Vorkommnis 22.07.2024, 20:14 Uhr Vorkommnis Kind geriet in den Gefahrenbereich des RÜ Umstand Geschlossene Schranke zwischen den Gleisen Ursächlicher Faktor Beitragender Faktor Systemischer Faktor Betreten des RÜ während der Durchführung einer Zugfahrt [F1] Gefahrenbewusstsein und –wahrnehmung durch Benutzer [S1] Ausgestaltung des RÜ schützt nicht alle Reisende hinreichend vor den Gefahren des Bahnbetriebs [F2] Rechtliche Zulässigkeit [S2a] und unternehmensinterner Bestandsschutz [S2b] Tabelle 1: Zusammenfassung Einflussfaktoren 1.4 Sicherheitsempfehlungen Gemäß § 6 Eisenbahn-Unfalluntersuchungsverordnung (EUV) und Art. 26 Abs. 2 der Richtlinie (EU) 2016/798 ergeht nachfolgende Sicherheitsempfehlung: Es wird empfohlen, zur Gewährleistung der Sicherheit von Reisenden entsprechend der Verpflichtung aus § 13 Abs. 4 Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO), die Risiken von bestehenden RÜ, mindestens solcher mit einsei gen Absperrungen, entsprechend Verordnung (EU) 2018/762 Anhang II Punkt 3.1.1.1 neu zu bewerten und ggf. Sicherheitsmaßnahmen zu entwickeln. Seite 3 von 28

Untersuchungsbericht
Personenunfall, 22.07.2024, Bf Eberbach

2 Die Untersuchung und ihr Kontext
Die Bundesstelle für Eisenbahnunfalluntersuchung (BEU) ist für die Untersuchung von gefährlichen Ereignissen im Eisenbahnbetrieb im Sinne des Kapitels V der Richtlinie (EU) 2016/798
auf Eisenbahninfrastrukturen des Bundes und auf nicht bundeseigenen Eisenbahninfrastrukturen des übergeordneten Netzes gemäß § 2b Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) zuständig.
Ziel und Zweck der eingeleiteten Untersuchungen ist es, die Ursachen des gefährlichen Ereignisses aufzuklären und hieraus Hinweise zur Verbesserung der Sicherheit abzuleiten. Untersuchungen der BEU dienen nicht dazu, ein Verschulden festzustellen oder Fragen der Ha ung
oder sons ger zivilrechtlicher Ansprüche zu klären und werden unabhängig von jeder gerichtlichen Untersuchung durchgeführt.
Sicherheitsempfehlungen der BEU zur Vermeidung von gefährlichen Ereignissen und Verbesserung der Eisenbahnsicherheit werden an die na onale Sicherheitsbehörde, sofern es die Art
der Empfehlung erfordert an die Eisenbahnagentur der Europäischen Union und an andere
Stellen oder Behörden adressiert. Im Allgemeinen sind die Sicherheitsempfehlungen auch an
die unmi elbar bzw. mi elbar betroffenen sowie alle einschlägigen Eisenbahnunternehmen
gerichtet.
Zu schweren Unfällen leitet die BEU stets Untersuchungen gem. Ar kel 20 Abs. 1 Richtlinie (EU) 2016/798 ein. Unter einem schweren Unfall sind insbesondere Zugkollisionen oder
Zugentgleisungen mit mindestens einem Todesopfer oder mindestens fünf Schwerverletzten
oder mit beträchtlichem Schaden (≥ 2 Mio. Euro) sowie sons ge Unfälle mit den gleichen Folgen und mit offensichtlichen Auswirkungen auf die Regelung der Eisenbahnsicherheit oder das
Sicherheitsmanagementsystem zu verstehen. Bei allen sons gen gefährlichen Ereignissen im
Eisenbahnbetrieb liegt es im Ermessen der BEU Untersuchungen einzuleiten. Bei der Entscheidung werden neben den zum Ereigniszeitpunkt verfügbaren Ressourcen weitere Kriterien
gem. Ar kel 20 Abs. 2 Richtlinie (EU) 2016/798 herangezogen.
Aufgrund des gegebenen Schadensausmaßes bzw. der Folgen bei dem vorliegenden gefährlichen Ereignis wurden Untersuchungen auf Grundlage des Ar kels 20 Abs. 1 Richtlinie (EU)
2016/798 eingeleitet.
Die Unfalluntersuchungshandlungen werden strukturiert in vier definierten Kernprozessen
durchgeführt, die mit der Entscheidung zur Aufnahme einer Untersuchung beginnen und mit

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Untersuchungsbericht Personenunfall, 22.07.2024, Bf Eberbach 2 Die Untersuchung und ihr Kontext Die Bundesstelle für Eisenbahnunfalluntersuchung (BEU) ist für die Untersuchung von gefährlichen Ereignissen im Eisenbahnbetrieb im Sinne des Kapitels V der Richtlinie (EU) 2016/798 auf Eisenbahninfrastrukturen des Bundes und auf nicht bundeseigenen Eisenbahninfrastrukturen des übergeordneten Netzes gemäß § 2b Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) zuständig. Ziel und Zweck der eingeleiteten Untersuchungen ist es, die Ursachen des gefährlichen Ereignisses aufzuklären und hieraus Hinweise zur Verbesserung der Sicherheit abzuleiten. Untersuchungen der BEU dienen nicht dazu, ein Verschulden festzustellen oder Fragen der Ha ung oder sons ger zivilrechtlicher Ansprüche zu klären und werden unabhängig von jeder gerichtlichen Untersuchung durchgeführt. Sicherheitsempfehlungen der BEU zur Vermeidung von gefährlichen Ereignissen und Verbesserung der Eisenbahnsicherheit werden an die na onale Sicherheitsbehörde, sofern es die Art der Empfehlung erfordert an die Eisenbahnagentur der Europäischen Union und an andere Stellen oder Behörden adressiert. Im Allgemeinen sind die Sicherheitsempfehlungen auch an die unmi elbar bzw. mi elbar betroffenen sowie alle einschlägigen Eisenbahnunternehmen gerichtet. Zu schweren Unfällen leitet die BEU stets Untersuchungen gem. Ar kel 20 Abs. 1 Richtlinie (EU) 2016/798 ein. Unter einem schweren Unfall sind insbesondere Zugkollisionen oder Zugentgleisungen mit mindestens einem Todesopfer oder mindestens fünf Schwerverletzten oder mit beträchtlichem Schaden (≥ 2 Mio. Euro) sowie sons ge Unfälle mit den gleichen Folgen und mit offensichtlichen Auswirkungen auf die Regelung der Eisenbahnsicherheit oder das Sicherheitsmanagementsystem zu verstehen. Bei allen sons gen gefährlichen Ereignissen im Eisenbahnbetrieb liegt es im Ermessen der BEU Untersuchungen einzuleiten. Bei der Entscheidung werden neben den zum Ereigniszeitpunkt verfügbaren Ressourcen weitere Kriterien gem. Ar kel 20 Abs. 2 Richtlinie (EU) 2016/798 herangezogen. Aufgrund des gegebenen Schadensausmaßes bzw. der Folgen bei dem vorliegenden gefährlichen Ereignis wurden Untersuchungen auf Grundlage des Ar kels 20 Abs. 1 Richtlinie (EU) 2016/798 eingeleitet. Die Unfalluntersuchungshandlungen werden strukturiert in vier definierten Kernprozessen durchgeführt, die mit der Entscheidung zur Aufnahme einer Untersuchung beginnen und mit Seite 4 von 28

Untersuchungsbericht über Personeunfall am 22.07.2024 in Eberbach
www.eisenbahn-unfalluntersuchung.de/SharedDocs/Downloads/BEU...
#Personeunfall #BahnBubble #ZugBubble #BEU #Unfall #Untersuchungsbericht [id:DquKg7Ezuy]

1 1 0 0
Untersuchungsbericht
Aktenzeichen:

BEU‐uu2022‐06/002‐3323

Stand:

27.05.2025

Erstveröffentlichung:

03.06.2025

Version 1.0

Gefährliches Ereignis im Eisenbahnbetrieb

Ereignisart:

Zugentgleisung

Datum:

03.06.2022

Zeit:

12:16 Uhr

Benachbarte Betriebsstellen:

Bf Garmisch‐Partenkirchen – Bf Farchant

Streckennummer:

5504

Kilometer:

97,676

Untersuchungsbericht Aktenzeichen: BEU‐uu2022‐06/002‐3323 Stand: 27.05.2025 Erstveröffentlichung: 03.06.2025 Version 1.0 Gefährliches Ereignis im Eisenbahnbetrieb Ereignisart: Zugentgleisung Datum: 03.06.2022 Zeit: 12:16 Uhr Benachbarte Betriebsstellen: Bf Garmisch‐Partenkirchen – Bf Farchant Streckennummer: 5504 Kilometer: 97,676

Untersuchungsbericht
Zugentgleisung, 03.06.2022, Bf Garmisch‐Partenkirchen – Bf Farchant

1 Zusammenfassung
Das erste Kapitel enthält eine Kurzbeschreibung des Ereignisses sowie Informa onen zu den
Folgen, Primärursachen sowie zu im Einzelfall ausgesprochenen Sicherheitsempfehlungen.

1.1 Kurzbeschreibung des Ereignisses
Am 03.06.2022 gegen 12:16 Uhr entgleiste der Personenzug RB‐D 59458 auf der Fahrt von
Garmisch‐Partenkirchen nach München Hbf zwischen den Bahnhöfen (Bf) Garmisch‐
Partenkirchen und Farchant in km 97,676.

1.2 Folgen
Bei der Zugentgleisung wurden fünf Personen tödlich, 16 Personen schwer und 62 Personen
leicht verletzt. An den Fahrzeugen und an der Infrastruktur entstand durch die Zugentgleisung
ein Sachschaden in geschätzter Höhe von 4.750.000 Euro. Der betroffene Streckenabschni
war nach dem Ereignis für mehrere Monate gesperrt.

1.3 Ursachen
Im Rahmen der Untersuchung des Ereignisses wurden die folgenden Handlungen,
Unterlassungen, Vorkommnisse oder Umstände als sicherheitskri sche Faktoren iden fiziert.
Diese werden gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2020/572 in ursächliche oder
beitragende und systemische Faktoren unterschieden. Zusätzlich werden ermi elte Defizite
des No allmanagements behandelt.
Zur besseren Übersichtlichkeit der Faktoren und Aspekte des No allmanagements wird eine
Systema k mit Kennzeichnungen in eckigen Klammern verwendet.
Eine detaillierte Auswertung des Ereignisses unter Einordnung als sicherheitskri sche
Faktoren wird in den folgenden Kapiteln gegeben.

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Untersuchungsbericht Zugentgleisung, 03.06.2022, Bf Garmisch‐Partenkirchen – Bf Farchant 1 Zusammenfassung Das erste Kapitel enthält eine Kurzbeschreibung des Ereignisses sowie Informa onen zu den Folgen, Primärursachen sowie zu im Einzelfall ausgesprochenen Sicherheitsempfehlungen. 1.1 Kurzbeschreibung des Ereignisses Am 03.06.2022 gegen 12:16 Uhr entgleiste der Personenzug RB‐D 59458 auf der Fahrt von Garmisch‐Partenkirchen nach München Hbf zwischen den Bahnhöfen (Bf) Garmisch‐ Partenkirchen und Farchant in km 97,676. 1.2 Folgen Bei der Zugentgleisung wurden fünf Personen tödlich, 16 Personen schwer und 62 Personen leicht verletzt. An den Fahrzeugen und an der Infrastruktur entstand durch die Zugentgleisung ein Sachschaden in geschätzter Höhe von 4.750.000 Euro. Der betroffene Streckenabschni war nach dem Ereignis für mehrere Monate gesperrt. 1.3 Ursachen Im Rahmen der Untersuchung des Ereignisses wurden die folgenden Handlungen, Unterlassungen, Vorkommnisse oder Umstände als sicherheitskri sche Faktoren iden fiziert. Diese werden gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2020/572 in ursächliche oder beitragende und systemische Faktoren unterschieden. Zusätzlich werden ermi elte Defizite des No allmanagements behandelt. Zur besseren Übersichtlichkeit der Faktoren und Aspekte des No allmanagements wird eine Systema k mit Kennzeichnungen in eckigen Klammern verwendet. Eine detaillierte Auswertung des Ereignisses unter Einordnung als sicherheitskri sche Faktoren wird in den folgenden Kapiteln gegeben. Seite 2 von 106

Untersuchungsbericht
Zugentgleisung, 03.06.2022, Bf Garmisch‐Partenkirchen – Bf Farchant

Geschehen:
Datum/Uhrzeit, sowie
Handlung / Unterlassen /
Umstand / Vorkommnis
03.06.2022, 12:16 Uhr
Beim Befahren der im
Bogen verbauten
Spannbetonschwellen
kam es zum Versagen der
Struktur und zu einer
Verschiebung des ge‐
samten bogenäußeren
Schwellenauflagers zur
Außenseite. Dies führte zu
einer Spurerweiterung
und in Folge dessen zur
Entgleisung des Zuges.
Teil der Ausgangslage
Durch die Leonhard Moll
Betonwerke GmbH & Co
KG Werk Laußig wurden
im Jahr 2006 Spann‐
betonschwellen herge‐
stellt, deren Rezeptur in
Laufe der Liegedauer zu
inneren chemischen
Schadreak onen führte.
2006 bis 2022
Die eingebauten
Spannbetonschwellen
wurden nach Vorgaben
ausschließlich durch Au‐
genschein durch das zu‐
ständige Instandhalt‐
ungspersonal im Rahmen
von Gleisbegehungen
inspiziert. Bei internen
Überwachungen wurden
keine unmi elbar hand‐
lungsbedür igen Mängel
in Bezug auf das ange‐
wendete Inspek ons‐
verfahren festgestellt.

Ursächlicher
Faktor

Beitragender
Faktor

Systemischer
Faktor

Versagen der
Struktur der
Spannbeton‐
schwellen [F1]

Kombinierter Ablauf
von Alkali‐
Kieselsäure‐Reak on
(AKR) und
Sekundärer
E ringitbildung
(SEB) [F2]

Stand der Technik zur
Beherrschung des
Risikos von AKR und
SEB zum Zeitpunkt
der
Schwellenproduk on
[S2]

Angewendete
Inspek ons‐
verfahren zum
Erkennen von
Schädigungen in
Folge von AKR und
SEB [F3]

Beherrschung des
Risikos von AKR und
SEB im Lebenszyklus
der Spannbeton‐
schwelle [S3]

Tabelle 1: Zusammenfassung Einflussfaktoren

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Untersuchungsbericht Zugentgleisung, 03.06.2022, Bf Garmisch‐Partenkirchen – Bf Farchant Geschehen: Datum/Uhrzeit, sowie Handlung / Unterlassen / Umstand / Vorkommnis 03.06.2022, 12:16 Uhr Beim Befahren der im Bogen verbauten Spannbetonschwellen kam es zum Versagen der Struktur und zu einer Verschiebung des ge‐ samten bogenäußeren Schwellenauflagers zur Außenseite. Dies führte zu einer Spurerweiterung und in Folge dessen zur Entgleisung des Zuges. Teil der Ausgangslage Durch die Leonhard Moll Betonwerke GmbH & Co KG Werk Laußig wurden im Jahr 2006 Spann‐ betonschwellen herge‐ stellt, deren Rezeptur in Laufe der Liegedauer zu inneren chemischen Schadreak onen führte. 2006 bis 2022 Die eingebauten Spannbetonschwellen wurden nach Vorgaben ausschließlich durch Au‐ genschein durch das zu‐ ständige Instandhalt‐ ungspersonal im Rahmen von Gleisbegehungen inspiziert. Bei internen Überwachungen wurden keine unmi elbar hand‐ lungsbedür igen Mängel in Bezug auf das ange‐ wendete Inspek ons‐ verfahren festgestellt. Ursächlicher Faktor Beitragender Faktor Systemischer Faktor Versagen der Struktur der Spannbeton‐ schwellen [F1] Kombinierter Ablauf von Alkali‐ Kieselsäure‐Reak on (AKR) und Sekundärer E ringitbildung (SEB) [F2] Stand der Technik zur Beherrschung des Risikos von AKR und SEB zum Zeitpunkt der Schwellenproduk on [S2] Angewendete Inspek ons‐ verfahren zum Erkennen von Schädigungen in Folge von AKR und SEB [F3] Beherrschung des Risikos von AKR und SEB im Lebenszyklus der Spannbeton‐ schwelle [S3] Tabelle 1: Zusammenfassung Einflussfaktoren Seite 3 von 106

Untersuchungsbericht
Zugentgleisung, 03.06.2022, Bf Garmisch‐Partenkirchen – Bf Farchant

1.4 Sicherheitsempfehlungen
Gemäß § 6 Eisenbahn‐Unfalluntersuchungsverordnung (EUV) und Art. 26 Abs. 2 der Richtlinie
(EU) 2016/798 wurden nachfolgende Sicherheitsempfehlungen in einem Zwischenbericht
herausgegeben. Es wurde empfohlen:


ein technisches Verfahren zur vollumfänglichen Prüfung des Zustandes von
Spannbetonschwellen aller Hersteller im eingebauten Zustand zu entwickeln.



eine zentrale Rückverfolgbarkeit verbauter Spannbetonschwellen zu gewährleisten.

Die obenstehenden Sicherheitsempfehlungen werden aufrechterhalten.
Ergänzend ergehen gemäß § 6 Eisenbahn‐Unfalluntersuchungsverordnung (EUV) und
Art. 26 Abs. 2 der Richtlinie (EU) 2016/798 nachfolgende Sicherheitsempfehlungen. Es wird
empfohlen:


die Unterscheidung von einzelnen Risiken in allen Phasen des SMS des
Eisenbahninfrastrukturunternehmens zu etablieren, ausgehend von der Relevanz aller
betrieblichen, organisatorischen und technischen Risiken gemäß den Anforderungen
der delegierten Verordnung (EU) 2018/762, Anhang II, Kapitel 3.1.1.1 a)



zwischen Eisenbahninfrastruktur‐ und Eisenbahnverkehrsunternehmen, gemäß den
Anforderungen der delegierten Verordnung (EU) 2018/762, Anhang I und II, Kapitel
4.4, die Benachrichtigung über Meldungen von Mängeln an der Infrastruktur
hinsichtlich Abgabe und Erledigung rückverfolgbar, für alle Beteiligten transparent zu
gestalten und auf einer einheitlichen Betriebsterminologie aufzubauen.

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Untersuchungsbericht Zugentgleisung, 03.06.2022, Bf Garmisch‐Partenkirchen – Bf Farchant 1.4 Sicherheitsempfehlungen Gemäß § 6 Eisenbahn‐Unfalluntersuchungsverordnung (EUV) und Art. 26 Abs. 2 der Richtlinie (EU) 2016/798 wurden nachfolgende Sicherheitsempfehlungen in einem Zwischenbericht herausgegeben. Es wurde empfohlen:  ein technisches Verfahren zur vollumfänglichen Prüfung des Zustandes von Spannbetonschwellen aller Hersteller im eingebauten Zustand zu entwickeln.  eine zentrale Rückverfolgbarkeit verbauter Spannbetonschwellen zu gewährleisten. Die obenstehenden Sicherheitsempfehlungen werden aufrechterhalten. Ergänzend ergehen gemäß § 6 Eisenbahn‐Unfalluntersuchungsverordnung (EUV) und Art. 26 Abs. 2 der Richtlinie (EU) 2016/798 nachfolgende Sicherheitsempfehlungen. Es wird empfohlen:  die Unterscheidung von einzelnen Risiken in allen Phasen des SMS des Eisenbahninfrastrukturunternehmens zu etablieren, ausgehend von der Relevanz aller betrieblichen, organisatorischen und technischen Risiken gemäß den Anforderungen der delegierten Verordnung (EU) 2018/762, Anhang II, Kapitel 3.1.1.1 a)  zwischen Eisenbahninfrastruktur‐ und Eisenbahnverkehrsunternehmen, gemäß den Anforderungen der delegierten Verordnung (EU) 2018/762, Anhang I und II, Kapitel 4.4, die Benachrichtigung über Meldungen von Mängeln an der Infrastruktur hinsichtlich Abgabe und Erledigung rückverfolgbar, für alle Beteiligten transparent zu gestalten und auf einer einheitlichen Betriebsterminologie aufzubauen. Seite 4 von 106

Untersuchungsbericht über Zugentgleisung am 03.06.2022 in Garmisch‐Partenkirchen - Farchant
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#Zugentgleisung #BahnBubble #ZugBubble #BEU #Unfall #Untersuchungsbericht [id:82OgiR13HD]

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