Ist Interrail eine gute Idee für Dänemark und Schweden im Sommer?
#zugBubble #zugfahren #bahnbubble #interrail #trainTravel #askFedi
Two part meme. Top part: Technicians heating up a railway switch covered with a pinch of snow, inscription "SBB: me händ chli Verspötig". Bottom part: A train driving between walls of snow towering over it, inscription "RhB: OK, mir warted".
@collectifission Swiss Railway Company of the flat lands (SBB) "We're gonna be delayed" vs. the mountain railway company (RhB) "OK, we'll wait for you" #RhB #SBB #Schnee #snow #ZugBubble #switzerland
Zwischenbericht Aktenzeichen: BEU‐uu2024‐12/003‐3323 Stand: 09.12.2025 Version: 1.0 Erstveröffentlichung: 10.12.2025 Gefährliches Ereignis im Eisenbahnbetrieb Ereignisart: Bahnübergangsunfall Datum: 13.12.2024 Zeit: 11:43 Uhr Betriebsstelle: Bf Marienborn Streckennummer: 6400 Kilometer: 7,153
Zwischenbericht Bahnübergangsunfall, 13.12.2024, Bf Marienborn 2 Bahnübergangsunfall am 13.12.2024 im Bf Marienborn Dieser Zwischenbericht enthält eine Kurzbeschreibung des Ereignisses und der Ereignisfolgen. Im Weiteren wird auf den Stand der Untersuchung eingegangen. Die zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Zwischenberichtes iden fizierten Sicherheitsprobleme werden im letzten Abschni benannt. 2.1 Kurzbeschreibung des Ereignisses Am 13.12.2024, gegen 11:43 Uhr, prallte GAG 49419 auf dem Bahnübergang in km 7,153, im Bahnhof Marienborn, mit einem mit Defekt liegengebliebenen Lastkra wagen zusammen. Am Ereignis Beteiligte sind u.a.: das Eisenbahninfrastrukturunternehmen DB InfraGO AG das Eisenbahnverkehrsunternehmen DB Cargo AG. 2.2 Folgen Bei der Kollision wurden drei Personen leicht verletzt. Die Sachschäden am Eisenbahnfahrzeug und der ‐infrastruktur belaufen sich auf 4.275.000 Euro. 2.3 Untersuchungsfortgang Die Untersuchung befindet sich im Prozessschri Informa onen zu den 4 ‐Sachverhaltsanalyse‐. Weitere Untersuchungsprozessschri en sind im Internet unter www.beu.bund.de abru ar. 2.4 Identifizierte Sicherheitsprobleme Die Untersuchungen betrachten im Schwerpunkt das Konzept der Gefahrraumfreimeldung an Bahnübergängen mit Halbschranken. Seite 2 von 2
Zwischenbericht über Bahnübergangsunfall am 13.12.2025 in Marienborn
www.eisenbahn-unfalluntersuchung.de/SharedDocs/Downloads/BEU...
#Bahnübergangsunfall #BahnBubble #ZugBubble #BEU #Unfall #Zwischenbericht [id:xgTFwGmKHv]
Untersuchungsbericht Aktenzeichen: BEU‐uu2024‐10/016‐3323 Stand: 20.10.2025 Erstveröffentlichung: 04.12.2025 Version 1.0 Gefährliches Ereignis im Eisenbahnbetrieb Ereignisart: Zugentgleisung Datum: 31.10.2024 Zeit: 22:48 Uhr Betriebsstelle: Bf Ludwigshafen‐Oggersheim Gleis: 2 Weiche: W7
Untersuchungsbericht Zugentgleisung, 31.10.2024, Bf Ludwigshafen‐Oggersheim 1 Zusammenfassung Das erste Kapitel enthält eine Kurzbeschreibung des Ereignisses sowie Informa onen zu den Folgen, Ursachen sowie zu im Einzelfall ausgesprochenen Sicherheitsempfehlungen. 1.1 Kurzbeschreibung des Ereignisses Am 31.10.2024 gegen 22:46 Uhr s mmte die Fahrdienstleiterin (Fdl‐in) des Bahnhofs (Bf) Lud‐ wigshafen‐Oggersheim der Einfahrt des EZK 55240 mit einem schri lichen Befehl zu, obwohl sich die Weichen W7 und W9 nicht in der erforderlichen Endlage befanden und als gestört angezeigt wurden. Der EZK 55240 entgleiste anschließend in der Weiche W7. 1.2 Folgen Durch das Ereignis kam es zu keinen Personenschäden. An der Infrastruktur und an dem Trieb‐ fahrzeug (Tfz) des EZK 55240 entstanden Sachschäden. 1.3 Ursachen Im Rahmen der Untersuchung des Ereignisses wurden die folgenden Handlungen, Unterlas‐ sungen, Vorkommnisse oder Umstände als sicherheitskri sche Faktoren iden fiziert. Diese werden gemäß Durchführungsverordnung 2020/572 in ursächliche oder beitragende, und sys‐ temische Faktoren unterschieden. Zur besseren Übersichtlichkeit der Faktoren wird eine Systema k mit Kennzeichnungen in eckigen Klammern verwendet. Eine detaillierte Auswertung des Ereignisses unter Einordnung als sicherheitskri sche Fakto‐ ren wird in den folgenden Kapiteln gegeben. Seite 2 von 31
Untersuchungsbericht Zugentgleisung, 31.10.2024, Bf Ludwigshafen‐Oggersheim Geschehen: Datum/Uhrzeit, sowie Handlung / Unterlassen / Umstand / Vorkommnis 31.10.2024 Handlung Zu einem unbekannten Zeitpunkt am Ereignistag legte ein Dri er Gegen‐ stände in die beweglichen Weichenteile der W7 und W9. 31.10.2024, 22:41 Uhr Unterlassen Nach dem Erkennen der Störungen an den Wei‐ chen W7 und W9 unter‐ ließ es die Fdl‐in, die rich‐ ge Stellung der Weichen an der Außenanlage fest‐ zustellen. 31.10.2025, 22:42 Uhr Handlung Ursächlicher Faktor Beitragender Faktor Systemischer Faktor Eingriff in die Funk onsfähigkeit von Betriebsanla‐ gen [F1] Keine Feststellung der rich gen Stel‐ lung der Weichen [F2] Voraussetzungen für Zugfahrt nicht erfüllt [F3] Die Fdl‐in s mmte der Ein‐ fahrt des EZK 55240 zu, obwohl die hierfür not‐ wendigen Voraussetzun‐ gen nicht erfüllt waren. Tabelle 1: Zusammenfassung Einflussfaktoren 1.4 Sicherheitsempfehlungen Eine Sicherheitsempfehlung wird zu dem vorliegenden Ereignis durch die BEU nicht ausge‐ sprochen. Seite 3 von 31
Untersuchungsbericht Zugentgleisung, 31.10.2024, Bf Ludwigshafen‐Oggersheim 2 Die Untersuchung und ihr Kontext Die Bundesstelle für Eisenbahnunfalluntersuchung (BEU) ist für die Untersuchung von gefähr‐ lichen Ereignissen im Eisenbahnbetrieb im Sinne des Kapitels V der Richtlinie (EU) 2016/798 auf Eisenbahninfrastrukturen des Bundes und auf nicht bundeseigenen Eisenbahninfrastruk‐ turen des übergeordneten Netzes gemäß § 2b Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) zuständig. Ziel und Zweck der eingeleiteten Untersuchungen ist es, die Ursachen des gefährlichen Ereig‐ nisses aufzuklären und hieraus Hinweise zur Verbesserung der Sicherheit abzuleiten. Untersu‐ chungen der BEU dienen nicht dazu, ein Verschulden festzustellen oder Fragen der Ha ung oder sons ger zivilrechtlicher Ansprüche zu klären und werden unabhängig von jeder gericht‐ lichen Untersuchung durchgeführt. Sicherheitsempfehlungen der BEU zur Vermeidung von gefährlichen Ereignissen und Verbes‐ serung der Eisenbahnsicherheit werden an die na onale Sicherheitsbehörde, sofern es die Art der Empfehlung erfordert an die Eisenbahnagentur der Europäischen Union und an andere Stellen oder Behörden adressiert. Im Allgemeinen sind die Sicherheitsempfehlungen auch an die unmi elbar bzw. mi elbar betroffenen sowie alle einschlägigen Eisenbahnunternehmen gerichtet. Zu schweren Unfällen leitet die BEU stets Untersuchungen gem. Ar kel 20 Abs. 1 Richtlinie (EU) 2016/798 ein. Unter einem schweren Unfall sind insbesondere Zugkollisionen oder Zu‐ gentgleisungen mit mindestens einem Todesopfer oder mindestens fünf Schwerverletzten oder mit beträchtlichem Schaden (≥ 2 Mio. Euro) sowie sons ge Unfälle mit den gleichen Fol‐ gen und mit offensichtlichen Auswirkungen auf die Regelung der Eisenbahnsicherheit oder das Sicherheitsmanagementsystem zu verstehen. Bei allen sons gen gefährlichen Ereignissen im Eisenbahnbetrieb liegt es im Ermessen der BEU Untersuchungen einzuleiten. Bei der Entschei‐ dung werden neben den zum Ereigniszeitpunkt verfügbaren Ressourcen weitere Kriterien gem. Ar kel 20 Abs. 2 Richtlinie (EU) 2016/798 herangezogen. Aufgrund des gegebenen Schadensausmaßes bzw. der Folgen bei dem vorliegenden gefährli‐ chen Ereignis wurden Untersuchungen auf Grundlage des Ar kels 20 Abs. 2 Richtlinie (EU) 2016/798 eingeleitet. Die Unfalluntersuchungshandlungen werden strukturiert in vier definierten Kernprozessen durchgeführt, die mit der Entscheidung zur Aufnahme einer Untersuchung beginnen und mit Seite 4 von 31
Untersuchungsbericht über Zugentgleisung am 31.10.2024 in Ludwigshafen‐Oggersheim
https://dub.sh/L6MyXsY
#Zugentgleisung #BahnBubble #ZugBubble #BEU #Unfall #Untersuchungsbericht [id:2j89LVjT9u]
Untersuchungsbericht Aktenzeichen: BEU-uu2024-03/002-3323 Stand: 01.12.2025 Erstveröffentlichung: 04.12.2025 Version 1.0 Gefährliches Ereignis im Eisenbahnbetrieb Ereignisart: Zugkollision Datum: 07.03.2024 Zeit: 09:21 Uhr Betriebsstelle: Bf Mannheim Rbf Gleis: Ablaufberg A Kilometer: 4,171
Untersuchungsbericht Zugkollision, 07.03.2024, Bf Mannheim Rbf 1 Zusammenfassung Das erste Kapitel enthält eine Kurzbeschreibung des Ereignisses sowie Informa onen zu den Folgen, Ursachen sowie zu im Einzelfall ausgesprochenen Sicherheitsempfehlungen. 1.1 Kurzbeschreibung des Ereignisses Am 07.03.2024 gegen 09:21 Uhr fuhr DGS 43373 bei der Einfahrt in den Bahnhof (Bf) Mannheim Rbf ohne Zus mmung am Halt zeigenden Lichtsperrsignal (Ls) 602II in der Einfahrgruppe K vorbei. Anschließend kollidierte die Zugfahrt auf dem Ablau erg A mit der dort stehenden Rangierlok A . 1.2 Folgen Die beiden Triebfahrzeugführer (Tf) wurden bei dem Ereignis jeweils leicht verletzt. An den Eisenbahnfahrzeugen und der Infrastruktur entstanden Sachschäden. 1.3 Ursachen Im Rahmen der Untersuchung des Ereignisses wurden die folgenden Handlungen, Unterlassungen, Vorkommnisse oder Umstände als sicherheitskri sche Faktoren iden fiziert. Diese werden gemäß Durchführungsverordnung 2020/572 in ursächliche oder beitragende, und systemische Faktoren unterschieden. Eine detaillierte Auswertung des Ereignisses unter Einordnung als sicherheitskri sche Faktoren wird in den folgenden Kapiteln gegeben. Seite 2 von 32
Untersuchungsbericht Zugkollision, 07.03.2024, Bf Mannheim Rbf Geschehen: Datum/Uhrzeit, sowie Handlung / Unterlassen / Umstand / Vorkommnis 07.03.2024, 09:21 Uhr Handlung: Tf DGS 43373 fuhr am Halt zeigenden Ls 602II vorbei 07.03.2024, 09:21 Uhr Umstand: Keine infrastruktursei ge Ausrüstung des Fahrwegs mit Zugbeeinflussungssystemen Ursächlicher Faktor Beitragender Faktor Systemischer Faktor Fehlende Handlungssicherheit [F1] Keine Ausrüstung mit 2.000 Hz-Gleismagnet am Zielsignal [F2] Keine Planungsvorgabe für Ausrüstung von Zielsignalen in Rbf mit PZB [S2] Tabelle 1: Zusammenfassung Einflussfaktoren 1.4 Sicherheitsempfehlungen Gemäß § 6 Eisenbahn-Unfalluntersuchungsverordnung (EUV) und Art. 26 Abs. 2 der Richtlinie (EU) 2016/798 ergeht nachfolgende Sicherheitsempfehlung Nr. 16/2025: Es wird empfohlen, Sperrsignale, welche regelmäßig für Zugfahrten als Zielsignale genutzt werden können, hinsichtlich der Ausrüstung mit 2.000 Hz Gleismagneten einer Risikobetrachtung nach Verordnung (EU) 2018/762 Anh. II Punkt 3.1.1.1. zu unterziehen. Seite 3 von 32
Untersuchungsbericht Zugkollision, 07.03.2024, Bf Mannheim Rbf 2 Die Untersuchung und ihr Kontext Die Bundesstelle für Eisenbahnunfalluntersuchung (BEU) ist für die Untersuchung von gefährlichen Ereignissen im Eisenbahnbetrieb im Sinne des Kapitels V der Richtlinie (EU) 2016/798 auf Eisenbahninfrastrukturen des Bundes und auf nicht bundeseigenen Eisenbahninfrastrukturen des übergeordneten Netzes gemäß § 2b Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) zuständig. Ziel und Zweck der eingeleiteten Untersuchungen ist es, die Ursachen des gefährlichen Ereignisses aufzuklären und hieraus Hinweise zur Verbesserung der Sicherheit abzuleiten. Untersuchungen der BEU dienen nicht dazu, ein Verschulden festzustellen oder Fragen der Ha ung oder sons ger zivilrechtlicher Ansprüche zu klären und werden unabhängig von jeder gerichtlichen Untersuchung durchgeführt. Sicherheitsempfehlungen der BEU zur Vermeidung von gefährlichen Ereignissen und Verbesserung der Eisenbahnsicherheit werden an die na onale Sicherheitsbehörde, sofern es die Art der Empfehlung erfordert an die Eisenbahnagentur der Europäischen Union und an andere Stellen oder Behörden adressiert. Im Allgemeinen sind die Sicherheitsempfehlungen auch an die unmi elbar bzw. mi elbar betroffenen sowie alle einschlägigen Eisenbahnunternehmen gerichtet. Zu schweren Unfällen leitet die BEU stets Untersuchungen gem. Ar kel 20 Abs. 1 Richtlinie (EU) 2016/798 ein. Unter einem schweren Unfall sind insbesondere Zugkollisionen oder Zugentgleisungen mit mindestens einem Todesopfer oder mindestens fünf Schwerverletzten oder mit beträchtlichem Schaden (≥ 2 Mio. Euro) sowie sons ge Unfälle mit den gleichen Folgen und mit offensichtlichen Auswirkungen auf die Regelung der Eisenbahnsicherheit oder das Sicherheitsmanagementsystem (SMS) zu verstehen. Bei allen sons gen gefährlichen Ereignissen im Eisenbahnbetrieb liegt es im Ermessen der BEU Untersuchungen einzuleiten. Bei der Entscheidung werden neben den zum Ereigniszeitpunkt verfügbaren Ressourcen weitere Kriterien gem. Ar kel 20 Abs. 2 Richtlinie (EU) 2016/798 herangezogen. Aufgrund des gegebenen Schadensausmaßes bzw. der Folgen bei dem vorliegenden gefährlichen Ereignis wurden Untersuchungen auf Grundlage des Ar kels 20 Abs. 2 c) Richtlinie (EU) 2016/798 eingeleitet. Die Unfalluntersuchungshandlungen werden strukturiert in vier definierten Kernprozessen durchgeführt, die mit der Entscheidung zur Aufnahme einer Untersuchung beginnen und mit Seite 4 von 32
Untersuchungsbericht über Zugkollision am 07.03.2024 in Mannheim Rbf
www.eisenbahn-unfalluntersuchung.de/SharedDocs/Downloads/BEU...
#Zugkollision #BahnBubble #ZugBubble #BEU #Unfall #Untersuchungsbericht [id:Tre7m6UkBN]
Untersuchungsbericht Aktenzeichen: BEU‐uu2022‐02/003‐3323 Stand: 24.11.2025 Erstveröffentlichung: 27.11.2025 Version 1.0 Gefährliches Ereignis im Eisenbahnbetrieb Ereignisart: Zugkollision Datum: 14.02.2022 Zeit: 16:35 Uhr Betriebsstelle: Bf Ebenhausen‐Schäftlarn Gleis: 1 Kilometer: 17,76
Untersuchungsbericht Zugkollision, 14.02.2022, Bf Ebenhausen‐Schäftlarn 1 Zusammenfassung Das erste Kapitel enthält eine Kurzbeschreibung des Ereignisses sowie Informa onen zu den Folgen, Ursachen sowie zu im Einzelfall ausgesprochenen Sicherheitsempfehlungen. 1.1 Kurzbeschreibung des Ereignisses Am 14.02.2022 gegen 16:35 Uhr kollidierte der Personenzug S 6785 auf der Fahrt von Wolf‐ ratshausen nach Aying bei der Ausfahrt aus dem Bahnhof (Bf) Ebenhausen‐Schä larn mit dem in km 17,76 stehenden Personenzug S 6776. 1.2 Folgen Es wurde eine Person getötet. Zehn Personen wurden schwer verletzt und 47 Personen erlit‐ ten leichtere Verletzungen. An den Fahrzeugen und an der Infrastruktur entstand erheblicher Sachschaden in Höhe von etwa 3,3 Millionen Euro. 1.3 Ursachen Im Rahmen der Untersuchung des Ereignisses wurden die folgenden Handlungen, Unterlas‐ sungen, Vorkommnisse oder Umstände als sicherheitskri sche Faktoren iden fiziert. Diese werden gemäß Durchführungsverordnung 2020/572 in ursächliche oder beitragende, und sys‐ temische Faktoren unterschieden. Zusätzlich werden ermi elte Defizite des No allmanage‐ ments behandelt. Zur besseren Übersichtlichkeit der Faktoren und Aspekte des No allmanagements wird eine Systema k mit Kennzeichnungen in eckigen Klammern verwendet. Eine detaillierte Auswertung des Ereignisses unter Einordnung als sicherheitskri sche Fakto‐ ren wird in den folgenden Kapiteln gegeben. Seite 2 von 50
Untersuchungsbericht Zugkollision, 14.02.2022, Bf Ebenhausen‐Schäftlarn Geschehen: Datum/Uhrzeit, sowie Handlung / Unterlassen / Umstand / Vorkommnis Ursächlicher Faktor Beitragender Faktor Systemischer Faktor 14.02.2022 ca. 16:34 Missachtung der Der Triebfahrzeugführer Signalstellung [F1] (Tf) des Personenzuges S 6785 fuhr unzulässig ge‐ gen das Halt zeigende Aus‐ fahrsignal (Asig) 1P1 im Bf Ebenhausen‐Schä larn an und in weiter Folge daran vorbei. 14.02.2022 ca. 16:34 Uhr Der Tf des Personenzuges S 6785 unterlässt nach der unberech gten Vorbei‐ fahrt die zwingend vorge‐ schriebene Kommunika‐ on mit dem zuständigen Fahrdienstleiter (Fdl). 14.02.2022 ca. 16:35 Uhr Weiterfahrt nach unzulässiger Vor‐ Der Tf des Personenzuges beifahrt am S 6785 löst die Zwangs‐ bremsung der punk örmi‐ Hauptsignal [F3] gen Zugbeeinflussung (PZB) auf und setzt seine Fahrt in den bereits durch den entgegenkommenden Personenzug belegten Gleisabschni fort. Unterlassene Kom‐ Sicherheitsbe‐ munika on mit wusstsein der dem Fdl [F2] Mitarbeiter [S2] Technische Aus‐ führung der PZB Fahrzeugeinrich‐ tung [S3] Tabelle 1: Zusammenfassung Einflussfaktoren Seite 3 von 50
Untersuchungsbericht Zugkollision, 14.02.2022, Bf Ebenhausen‐Schäftlarn 1.4 Sicherheitsempfehlungen Am 22.06.2022 wurde durch die Bundesstelle für Eisenbahnunfalluntersuchung (BEU) ein ers‐ ter Zwischenbericht veröffentlicht. In diesem wurden gemäß § 6 Eisenbahn‐Unfalluntersu‐ chungsverordnung (EUV) und Ar kel 26 der Richtlinie (EU) 2016/798 nachfolgende Sicher‐ heitsempfehlungen ausgesprochen. Diese werden aufrechterhalten. Es wurde empfohlen, im Sicherheitsmanagementsystem der Eisenbahnen Prozesse zu entwickeln bzw. zu verbessern, mit denen sich die Wirksamkeit der Einhaltung der Regeln nach Eintreten einer PZB‐Zwangsbremsung effek v überprüfen lassen. Entsprechende Maßnahmen zur Bewusstseinsförderung der Mitarbeiter im Bahnbetrieb sind aus diesen Erkennt‐ nissen abzuleiten (BEU‐Sicherheitsempfehlung Nr. 03/2022). die Fahrzeugtechnik dahingehend zu erweitern, dass dem Tf nach Eintri einer PZB‐ Zwangsbremsung ein angemessener Zeitraum zum Nachdenken (Situa onsbewusst‐ sein) und Handeln (Abarbeiten der Richtlinie 408.2651) zwingend eingeräumt wird (BEU‐Sicherheitsempfehlung Nr. 04/2022). Seite 4 von 50
Untersuchungsbericht über Zugkollision am 14.02.2022 in Ebenhausen‐Schäftlarn
www.eisenbahn-unfalluntersuchung.de/SharedDocs/Downloads/BEU...
#Zugkollision #BahnBubble #ZugBubble #BEU #Unfall #Untersuchungsbericht [id:lOlwcIrnX1]
Untersuchungsbericht Aktenzeichen: BEU-uu2024-11/005-3323 Stand: 12.11.2025 Erstveröffentlichung: 20.11.2025 Version 1.0 Gefährliches Ereignis im Eisenbahnbetrieb Ereignisart: Zugkollision Datum: 22.11.2024 Zeit: 01:06 Uhr Betriebsstelle: Bf Dorsfeld Gleis: 2 Kilometer: 25,8
Untersuchungsbericht Zugkollision, 22.11.2024, Bf Dorsfeld 1 Zusammenfassung Das erste Kapitel enthält eine Kurzbeschreibung des Ereignisses sowie Informa onen zu den Folgen, Ursachen sowie zu im Einzelfall ausgesprochenen Sicherheitsempfehlungen. 1.1 Kurzbeschreibung des Ereignisses Am 22.11.2024 gegen 01:06 Uhr kollidierte der Güterzug DGS 42506 auf der Fahrt von Germersheim nach Antwerpen-Zuid (Belgien) in km 25,8 in Gleis 2 des Bahnhofs (Bf) Dorsfeld mit einem Bauzug. 1.2 Folgen Eine Person wurde schwer und zwei Personen leicht verletzt. Es entstanden erhebliche Sachschäden in Höhe von ca. 4.900.000 Euro an den beteiligten Eisenbahnfahrzeugen und an der Infrastruktur. 1.3 Ursachen Im Rahmen der Untersuchung des Ereignisses wurden die folgenden Handlungen, Unterlassungen, Vorkommnisse oder Umstände als sicherheitskri sche Faktoren iden fiziert. Diese werden gemäß Durchführungsverordnung 2020/572 in ursächliche oder beitragende, und systemische Faktoren unterschieden. Zusätzlich werden ermi elte Defizite des No allmanagements behandelt. Zur besseren Übersichtlichkeit der Faktoren und Aspekte des No allmanagements wird eine Systema k mit Kennzeichnungen in eckigen Klammern verwendet. Eine detaillierte Auswertung des Ereignisses unter Einordnung als sicherheitskri sche Faktoren wird in den folgenden Kapiteln gegeben. Seite 2 von 59
Untersuchungsbericht Zugkollision, 22.11.2024, Bf Dorsfeld Geschehen: Datum/Uhrzeit, sowie Handlung / Unterlassen / Umstand / Vorkommnis Ursächlicher Faktor Beitragender Faktor Systemischer Faktor 21.11.24/23:10 Uhr Gleisbelegung nach dem Ende der Arbeiten gemäß Betriebs- und Bauanweisung unbekannt Übersicht über Gleisbelegungen [F1] - Korrekte Sicherheitsinforma on über Gleisbelegungen [S1] 21.11.24/00:52 Uhr Nach dem Ende der Arbeiten gemäß Betriebs- und Bauanweisung bleibt eine Rotausleuchtung des Gleises 2 zurück Durchführung der Abschni sprüfung durch die Fahrdienstleiterin [F2] - - 21.11.24/00:59 Uhr Treffen der Feststellung und Meldung über das „Freisein“ des Gleises 2 im Bf Dorsfeld durch den Bauüberwacher Bahn Feststellung des „Freiseins“ und Abgabe der Meldung durch den Bauüberwacher Bahn [F3] - - Tabelle 1: Zusammenfassung Einflussfaktoren 1.4 Sicherheitsempfehlungen Gemäß § 6 EUV und Art. 26 Abs. 2 der Richtlinie (EU) 2016/798 ergeht nachfolgende Sicherheitsempfehlung Nr. 15/2025: Es wird empfohlen, die Verwaltung der Informa on einer verbleibenden Besetzung von Hauptgleisen, insbesondere nach Sperrungen aufgrund schri licher Anweisungen, Baugleiszuständen, Gleissperrungen, Flügelungen von Zügen bzw. Übergang auf andere Zugfahrten hinsichtlich der Anforderungen gemäß Delegierter Verordnung (EU) Nr. 2016/762, Anhang II, Kriterium 4.4.3a) bis g) zu verbessern. Neben der Übermi lung der Informa on, dem Zeitpunkt, ggf. einzuhaltenden Wortlauten und Zuständigkeiten sind auch die Speicherung und Einbeziehung in weitere Betriebsprozesse von Relevanz. Seite 3 von 59
Untersuchungsbericht Zugkollision, 22.11.2024, Bf Dorsfeld 2 Die Untersuchung und ihr Kontext Die Bundesstelle für Eisenbahnunfalluntersuchung (BEU) ist für die Untersuchung von gefährlichen Ereignissen im Eisenbahnbetrieb im Sinne des Kapitels V der Richtlinie (EU) 2016/798 auf Eisenbahninfrastrukturen des Bundes und auf nicht bundeseigenen Eisenbahninfrastrukturen des übergeordneten Netzes gemäß § 2b Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) zuständig. Ziel und Zweck der eingeleiteten Untersuchungen ist es, die Ursachen des gefährlichen Ereignisses aufzuklären und hieraus Hinweise zur Verbesserung der Sicherheit abzuleiten. Untersuchungen der BEU dienen nicht dazu, ein Verschulden festzustellen oder Fragen der Ha ung oder sons ger zivilrechtlicher Ansprüche zu klären und werden unabhängig von jeder gerichtlichen Untersuchung durchgeführt. Sicherheitsempfehlungen der BEU zur Vermeidung von gefährlichen Ereignissen und Verbesserung der Eisenbahnsicherheit werden an die na onale Sicherheitsbehörde, sofern es die Art der Empfehlung erfordert an die Eisenbahnagentur der Europäischen Union und an andere Stellen oder Behörden adressiert. Im Allgemeinen sind die Sicherheitsempfehlungen auch an die unmi elbar bzw. mi elbar betroffenen sowie alle einschlägigen Eisenbahnunternehmen gerichtet. Zu schweren Unfällen leitet die BEU stets Untersuchungen gem. Ar kel 20 Abs. 1 Richtlinie (EU) 2016/798 ein. Unter einem schweren Unfall sind insbesondere Zugkollisionen oder Zugentgleisungen mit mindestens einem Todesopfer oder mindestens fünf Schwerverletzten oder mit beträchtlichem Schaden (≥ 2 Mio. Euro) sowie sons ge Unfälle mit den gleichen Folgen und mit offensichtlichen Auswirkungen auf die Regelung der Eisenbahnsicherheit oder das Sicherheitsmanagementsystem zu verstehen. Bei allen sons gen gefährlichen Ereignissen im Eisenbahnbetrieb liegt es im Ermessen der BEU Untersuchungen einzuleiten. Bei der Entscheidung werden neben den zum Ereigniszeitpunkt verfügbaren Ressourcen weitere Kriterien gem. Ar kel 20 Abs. 2 Richtlinie (EU) 2016/798 herangezogen. Aufgrund des gegebenen Schadensausmaßes bzw. der Folgen bei dem vorliegenden gefährlichen Ereignis wurden Untersuchungen auf Grundlage des Ar kels 20 Abs. 1 Richtlinie (EU) 2016/798 eingeleitet. Die Unfalluntersuchungshandlungen werden strukturiert in vier definierten Kernprozessen durchgeführt, die mit der Entscheidung zur Aufnahme einer Untersuchung beginnen und mit Seite 4 von 59
Untersuchungsbericht über Zugkollision am 22.11.2024 in Dorsfeld
www.eisenbahn-unfalluntersuchung.de/SharedDocs/Downloads/BEU...
#Zugkollision #BahnBubble #ZugBubble #BEU #Unfall #Untersuchungsbericht [id:8xgX4Tf1_g]
Zwischenbericht Aktenzeichen: BEU‐uu2024‐09/008‐3323 Stand: 19.11.2025 Version: 1.1 Erstveröffentlichung: 11.09.2025 Gefährliches Ereignis im Eisenbahnbetrieb Ereignisart: Zugkollision Datum: 24.09.2024 Zeit: 07:15 Uhr Betriebsstelle: Bf Rheinkamp Streckennummer: 2330 Weiche: 41
Zwischenbericht Zugkollision, 24.09.2024, Bf Rheinkamp 2 Zugkollision am 24.09.2024 im Bf Rheinkamp Dieser Zwischenbericht enthält eine Kurzbeschreibung des Ereignisses und der Ereignisfolgen. Im Weiteren wird auf den Stand der Untersuchung eingegangen. Die zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Zwischenberichtes iden fizierten Sicherheitsprobleme werden im letzten Abschni benannt. 2.1 Kurzbeschreibung des Ereignisses Am 24.09.2024 gegen 07:15 Uhr kollidierte der DPN‐G 75332 auf der Fahrt von Duisburg Hbf nach Xanten im Bf Rheinkamp auf der Weiche 41 mit einem nicht grenzzeichenfrei stehenden Triebfahrzeug. 2.2 Folgen Es wurden vier Personen schwer und zwölf Personen leicht verletzt. Es entstanden Sachschäden an den beteiligten Eisenbahnfahrzeugen und der Infrastruktur. 2.3 Untersuchungsfortgang Die Untersuchung befindet sich im Prozessschri Informa onen zu den 3 ‐Sachverhaltsfeststellung‐. Weitere Untersuchungsprozessschri en sind im Internet unter www.beu.bund.de abru ar. 2.4 Identifizierte Sicherheitsprobleme Die Untersuchungsschwerpunkte liegen derzeit bei der Bewertung der betrieblichen Handlungen der beteiligten Betriebspersonale sowie des technischen Zustandes der beteiligten Fahrzeuge. Seite 2 von 2
Zwischenbericht über Zugkollision am 24.09.2024 in Rheinkamp
www.eisenbahn-unfalluntersuchung.de/SharedDocs/Downloads/BEU...
#Zugkollision #BahnBubble #ZugBubble #BEU #Unfall #Zwischenbericht [id:uR0hIFbadd]
Zwischenbericht Aktenzeichen: BEU-uu2024-10/016-3323 Stand: 07.10.2025 Version: 1.0 Erstveröffentlichung: 30.10.2025 Gefährliches Ereignis im Eisenbahnbetrieb Ereignisart: Zugentgleisung Datum: 31.10.2024 Zeit: 22:48 Uhr Betriebsstelle: Bf Ludwigshafen-Oggersheim Gleis: 2 Weiche: W7
Zwischenbericht Zugentgleisung, 31.10.2024, Bf Ludwigshafen‐Oggersheim 2 Zugentgleisung am 31.10.2024 im Bf Ludwigshafen‐Oggersheim Dieser Zwischenbericht enthält eine Kurzbeschreibung des Ereignisses und der Ereignisfolgen. Im Weiteren wird auf den Stand der Untersuchung eingegangen. Die zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Zwischenberichtes iden fizierten Sicherheitsprobleme werden im letzten Abschni benannt. 2.1 Kurzbeschreibung des Ereignisses Am 31.10.2024 gegen 22:46 Uhr s mmte die Fahrdienstleiterin des Bahnhofs LudwigshafenOggersheim der Einfahrt des EZK 55240 mit einem schri lichen Befehl zu, obwohl sich die Weichen W7 und W9 nicht in der erforderlichen Endlage befanden und als gestört angezeigt wurden. Der EZK 55240 entgleiste anschließend in der Weiche W7. 2.2 Folgen Durch das Ereignis kam es zu keinen Personenschäden. An der Infrastruktur und an dem Triebfahrzeug des EZK 55240 entstanden Sachschäden. 2.3 Untersuchungsfortgang Die Untersuchung befindet sich im Prozessschri 4 -Sachverhaltsanalyse-. Weitere Informa onen zu den Untersuchungsprozessschri en sind im Internet unter www.beu.bund.de abrufbar. 2.4 Identifizierte Sicherheitsprobleme Durch einen Dri en wurden in einem bes mmten Zeitraum vor dem Ereignis Gegenstände in den beweglichen Teilen der Weichen W7 und W9 abgelegt, sodass diese nicht die für die Zugfahrt EZK 55240 erforderliche Endlage erreichen konnten. Der Fahrdienstleiterin im Stellwerk Ludwigshafen-Oggersheim wurden die Weichen W7 und W9 beim Umstellversuch für die Zugfahrt EZK 55240 als gestört angezeigt. Im weiteren Ereignisverlauf unterließ es die Fahrdienstleiterin, die rich ge Stellung der betroffenen Weichen an der Außenanlage gemäß Richtlinie 408.0601 Abschn. 1 Abs. 1 Buchstabe c festzustellen. Dennoch erfolgt eine Zus mmung zur Einfahrt des EZK 55240 in den Bahnhof Ludwigshafen-Oggersheim, obwohl die hierfür erforderlichen Voraussetzungen gemäß Richtlinie 408.0231 Abschn. 1 Abs. 1 nicht erfüllt waren. Seite 2 von 2
Zwischenbericht über Zugentgleisung am 31.10.2024 in Ludwigshafen-Oggersheim
https://dub.sh/sYcfwTJ
#Zugentgleisung #BahnBubble #ZugBubble #BEU #Unfall #Zwischenbericht [id:_BbMxxYNQa]
Untersuchungsbericht Aktenzeichen: BEU‐uu2020‐10/009‐3323 Stand: 13.10.2025 Erstveröffentlichung: 16.10.2025 Version 1.0 Gefährliches Ereignis im Eisenbahnbetrieb Ereignisart: Zugkollision Datum: 16.10.2020 Zeit: 10:12 Uhr Betriebsstelle: Bf Dreileben‐Drackenstedt Gleis: 4 Kilometer: 161,93
Untersuchungsbericht Zugkollision, 16.10.2020, Bf Dreileben‐Drackenstedt 1 Zusammenfassung Das erste Kapitel enthält eine Kurzbeschreibung des Ereignisses sowie Informa onen zu den Folgen, Ursachen sowie zu im Einzelfall ausgesprochenen Sicherheitsempfehlungen. 1.1 Kurzbeschreibung des Ereignisses Am 16.10.2020 gegen 10:12 Uhr kollidierte die Zugfahrt DbZ 79653 auf der Fahrt von Salzgi er‐Immendorf West nach Blankenburg (Harz) im Bahnhof (Bf) Dreileben‐Drackenstedt mit einem Gleisabschluss. Das Triebfahrzeug (Tfz) des Zuges entgleiste infolge der Kollision mit allen vier Radsätzen. Der vordere Teil des geschleppten mehrteiligen Triebzuges (Tz) des Typs „Coradia Stream“ in der Ausführung InterCity Nieuwe Genera e (ICNG) entgleiste mit sechs Radsätzen. 1.2 Folgen Eine Person wurde schwer verletzt. Das Tfz überschlug sich und verlor ca. 2000 Liter Betriebsstoffe. Es entstanden Sachschäden in geschätzter Höhe von 4.350.000 Euro. 1.3 Ursachen Im Rahmen der Untersuchung des Ereignisses wurden die folgenden Handlungen, Unterlassungen, Vorkommnisse oder Umstände als sicherheitskri sche Faktoren iden fiziert. Diese werden gemäß Durchführungsverordnung 2020/572 in ursächliche oder beitragende, und systemische Faktoren unterschieden. Zusätzlich werden ermi elte Defizite des No allmanagements behandelt. Zur besseren Übersichtlichkeit der Faktoren und Aspekte des No allmanagements wird eine Systema k mit Kennzeichnungen in eckigen Klammern verwendet. Eine detaillierte Auswertung des Ereignisses unter Einordnung als sicherheitskri sche Faktoren wird in den folgenden Kapiteln gegeben. Zur direkten Zuordnung wird den Faktoren eine Kurzbezeichnung zugewiesen. Jedem ursächlichen oder beitragenden Faktor wird der Buchstabe F und eine fortlaufende Nummerierung beigestellt, zum Beispiel: [F1]. Zugehörige systemische Faktoren erhalten bei derselben Nummer den Buchstabe S; hier können ggf. weitere Unterscheidungen mi els eines Kleinbuchstaben erforderlich werden. Beispiel: [S1a] und [S1b] zu [F1] Seite 2 von 55
Untersuchungsbericht Zugkollision, 16.10.2020, Bf Dreileben‐Drackenstedt Geschehen: Datum/Uhrzeit, sowie Handlung / Unterlassen / Umstand / Vorkommnis 16.10.2020 Mit hoher Wahrscheinlichkeit wurde unterlassen den Absperrhahn der Hauptlu behälterleitung (HBL) am Tfz zu öffnen Ursächlicher Faktor Durchgängigkeit der HBL zwischen Tfz und Tz bei Zugvorbereitung nicht vorhanden [F1] Beitragender Faktor Systemischer Faktor Unzureichende Kontrollmaßnahmen in Bezug auf die Wirksamkeit der Bremse [S1] Tabelle 1: Zusammenfassung Einflussfaktoren 1.4 Sicherheitsempfehlungen Eine Sicherheitsempfehlung wurde durch die BEU nicht ausgesprochen. Seite 3 von 55
Untersuchungsbericht Zugkollision, 16.10.2020, Bf Dreileben‐Drackenstedt 2 Die Untersuchung und ihr Kontext Die Bundesstelle für Eisenbahnunfalluntersuchung (BEU) ist für die Untersuchung von gefährlichen Ereignissen Richtlinie (EU) 2016/798 im auf Eisenbahnbetrieb im Eisenbahninfrastrukturen Sinne des des Kapitels V Bundes und der auf nichtbundeseigenen Eisenbahninfrastrukturen des übergeordneten Netzes gemäß § 2b Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) zuständig. Ziel und Zweck der eingeleiteten Untersuchungen ist es, die Ursachen des gefährlichen Ereignisses aufzuklären und hieraus Hinweise zur Verbesserung der Sicherheit abzuleiten. Untersuchungen der BEU dienen nicht dazu, ein Verschulden festzustellen oder Fragen der Ha ung oder sons ger zivilrechtlicher Ansprüche zu klären und werden unabhängig von jeder gerichtlichen Untersuchung durchgeführt. Sicherheitsempfehlungen der BEU zur Vermeidung von gefährlichen Ereignissen und Verbesserung der Eisenbahnsicherheit werden an die na onale Sicherheitsbehörde, sofern es die Art der Empfehlung erfordert an die Eisenbahnagentur der Europäischen Union und an andere Stellen oder Behörden adressiert. Im Allgemeinen sind die Sicherheitsempfehlungen auch an die unmi elbar bzw. mi elbar betroffenen sowie alle einschlägigen Eisenbahnunternehmen gerichtet. Zu schweren Unfällen leitet die BEU stets Untersuchungen gem. Ar kel 20 Abs. 1 Richtlinie (EU) 2016/798 ein. Unter einem schweren Unfall sind insbesondere Zugkollisionen oder Zugentgleisungen mit mindestens einem Todesopfer oder mindestens fünf Schwerverletzten oder mit beträchtlichem Schaden (≥ 2 Mio. Euro) sowie sons ge Unfälle mit den gleichen Folgen und mit offensichtlichen Auswirkungen auf die Regelung der Eisenbahnsicherheit oder das Sicherheitsmanagementsystem zu verstehen. Bei allen sons gen gefährlichen Ereignissen im Eisenbahnbetrieb liegt es im Ermessen der BEU Untersuchungen einzuleiten. Bei der Entscheidung werden neben den zum Ereigniszeitpunkt verfügbaren Ressourcen weitere Kriterien gem. Ar kel 20 Abs. 2 Richtlinie (EU) 2016/798 herangezogen. Aufgrund des gegebenen Schadensausmaßes bzw. der Folgen bei dem vorliegenden gefährlichen Ereignis wurden Untersuchungen auf Grundlage des Ar kels 20 Abs. 1 Richtlinie (EU) 2016/798 eingeleitet. Die Unfalluntersuchungshandlungen werden strukturiert in vier definierten Kernprozessen durchgeführt, die mit der Entscheidung zur Aufnahme einer Untersuchung beginnen und mit Seite 4 von 55
Untersuchungsbericht über Zugkollision am 16.10.2020 in Dreileben-Drackenstedt
www.eisenbahn-unfalluntersuchung.de/SharedDocs/Downloads/BEU...
#Zugkollision #BahnBubble #ZugBubble #BEU #Unfall #Untersuchungsbericht [id:dxzrPf8b0Y]
Zwischenbericht Aktenzeichen: BEU‐uu2024‐11/002‐3323 Stand: 20.10.2025 Version: 1.0 Erstveröffentlichung: 30.10.2025 Gefährliches Ereignis im Eisenbahnbetrieb Ereignisart: Fahrzeugbrand Datum: 02.11.2024 Zeit: 21:38 Uhr Betriebsstelle: Bf Ahrensfelde Gleis: 44 Kilometer: 13,58
Zwischenbericht Fahrzeugbrand, 02.11.2024, Bf Ahrensfelde 2 Fahrzeugbrand am 02.11.2024 im Bf Ahrensfelde Dieser Zwischenbericht enthält eine Kurzbeschreibung des Ereignisses und der Ereignisfolgen. Im Weiteren wird auf den Stand der Untersuchung eingegangen. Die zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Zwischenberichtes iden fizierten Sicherheitsprobleme werden im letzten Abschni benannt. 2.1 Kurzbeschreibung des Ereignisses Am 02.11.2024 gegen 21:38 Uhr geriet die RB 61175 während des Wendens am Bahnsteig im Bahnhof Ahrensfelde in Vollbrand. 2.2 Folgen Personen wurden weder verletzt noch getötet. Es entstanden erhebliche Sachschäden am Fahrzeug sowie an der Infrastruktur. 2.3 Untersuchungsfortgang Die Untersuchung befindet sich im Prozessschri Informa onen zu den 3 ‐Sachverhaltsfeststellung‐. Weitere Untersuchungsprozessschri en sind im Internet unter www.beu.bund.de abru ar. 2.4 Identifizierte Sicherheitsprobleme Die Untersuchungsschwerpunkte liegen derzeit auf der elektrotechnischen Ausrüstung des Fahrzeugs sowie der Fahrzeuginstandhaltung. Seite 2 von 2
Zwischenbericht über Fahrzeugbrand am 02.11.2024 in Ahrensfelde
www.eisenbahn-unfalluntersuchung.de/SharedDocs/Downloads/BEU...
#Fahrzeugbrand #BahnBubble #ZugBubble #BEU #Unfall #Zwischenbericht [id:NpixNozYZx]
TIL: #Maschen hat den zweitgrößten #Rangierbahnhof der Welt. Wenn OpenStreetMap Recht hat und ich mich nicht verzählt habe, sind es über 120 parallele Gleise.
#ZugBubble
Untersuchungsbericht Aktenzeichen: BEU-uu2022-12/002-3323 Stand: 02.10.2025 Erstveröffentlichung: 15.10.2025 Version 1.0 Gefährliches Ereignis im Eisenbahnbetrieb Ereignisart: Zugentgleisung Datum: 06.12.2022 Zeit: 13:45 Uhr Betriebsstelle: Bf Saarbrücken Rbf Gleis: 125 Weiche: W 62
Untersuchungsbericht Zugentgleisung, 06.12.2022, Bf Saarbrücken Rbf 1 Zusammenfassung Das erste Kapitel enthält eine Kurzbeschreibung des Ereignisses sowie Informa onen zu den Folgen, Ursachen sowie zu im Einzelfall ausgesprochenen Sicherheitsempfehlungen. 1.1 Kurzbeschreibung des Ereignisses Am 06.12.2022 gegen 13:45 Uhr entgleiste der Güterzug KT 41229 auf der Fahrt von Forbach (Frankreich) nach Saarbrücken Rangierbahnhof (Rbf) bei der Einfahrt nach Gleis 125 in den Bahnhof (Bf) Saarbrücken Rbf Gruppe Nord auf der Weiche W62 mit sechs Wagen. 1.2 Folgen Es gab keine Verletzten oder Todesopfer. Es entgleisten sechs Wagen an den Posi onen 3 bis 8. An einem Tankcontainer kam es zum Austri von Ladegut. Es entstanden Sachschäden an Fahrzeugen, der Gleisinfrastruktur sowie der Leit- und Sicherungstechnik (LST) in Höhe von 890.000 Euro. 1.3 Ursachen Im Rahmen der Untersuchung des Ereignisses wurden die folgenden Handlungen, Unterlassungen, Vorkommnisse oder Umstände als sicherheitskri sche Faktoren iden fiziert. Diese werden gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2020/572 in ursächliche oder beitragende und systemische Faktoren unterschieden. Zur besseren Übersichtlichkeit der Faktoren wird eine Systema k mit Kennzeichnungen in eckigen Klammern verwendet. Eine detaillierte Auswertung des Ereignisses unter Einordnung als sicherheitskri sche Faktoren wird in den folgenden Kapiteln gegeben. Seite 2 von 33
Untersuchungsbericht Zugentgleisung, 06.12.2022, Bf Saarbrücken Rbf Handlung / Unterlassung / Umstand / Vorkommnis Ursächlicher Faktor Vorkommnis: Entgleisung eines Radsatzes in der Weiche W62 Teilweise fehlende kra schlüssige Verbindung zwischen Rippenpla e und Schwelle [F1] Vorkommnis: Funk onsausfall des Systems Oberbau Beitragender Faktor Kombinierte Einzelfehler in der Gleislage Weiche W62 [F2] Systemischer Faktor Ungenügender Abnutzungsvorrat [S2a] Weitreichender Ermessensspielraum bei der Ableitung geeigneter Instandhaltungsmaßnahmen [S2b] Tabelle 1: Zusammenfassung Einflussfaktoren 1.4 Sicherheitsempfehlungen Gemäß § 6 Eisenbahn-Unfalluntersuchungsverordnung (EUV) und Art. 26 Abs. 2 der Richtlinie (EU) 2016/798 ergeht nachfolgende Sicherheitsempfehlung: Es wird empfohlen, zur Gewährleistung der Sicherheit der Bahnanlagen die Risiken bei der Anwendung des Regelwerks zur Inspek on des Oberbaus insbesondere bei kombiniert au retenden Einzelfehlern entsprechend der Verordnung (EU) 2018/762 Anhang II Kapitel 5.2.4 i. V. m. Kapitel 3.1.1.1 neu zu bewerten. Seite 3 von 33
Untersuchungsbericht Zugentgleisung, 06.12.2022, Bf Saarbrücken Rbf 2 Die Untersuchung und ihr Kontext Die Bundesstelle für Eisenbahnunfalluntersuchung (BEU) ist für die Untersuchung von gefährlichen Ereignissen im Eisenbahnbetrieb im Sinne des Kapitels V der Richtlinie (EU) 2016/798 auf Eisenbahninfrastrukturen des Bundes und auf nicht bundeseigenen Eisenbahninfrastrukturen des übergeordneten Netzes gemäß § 2b Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) zuständig. Ziel und Zweck der eingeleiteten Untersuchungen ist es, die Ursachen des gefährlichen Ereignisses aufzuklären und hieraus Hinweise zur Verbesserung der Sicherheit abzuleiten. Untersuchungen der BEU dienen nicht dazu, ein Verschulden festzustellen oder Fragen der Ha ung oder sons ger zivilrechtlicher Ansprüche zu klären und werden unabhängig von jeder gerichtlichen Untersuchung durchgeführt. Sicherheitsempfehlungen der BEU zur Vermeidung von gefährlichen Ereignissen und Verbesserung der Eisenbahnsicherheit werden an die na onale Sicherheitsbehörde, sofern es die Art der Empfehlung erfordert an die Eisenbahnagentur der Europäischen Union und an andere Stellen oder Behörden adressiert. Im Allgemeinen sind die Sicherheitsempfehlungen auch an die betroffenen Eisenbahnunternehmen gerichtet. Zu schweren Unfällen leitet die BEU stets Untersuchungen gem. Ar kel 20 Abs. 1 Richtlinie (EU) 2016/798 ein. Unter einem schweren Unfall sind insbesondere Zugkollisionen oder Zugentgleisungen mit mindestens einem Todesopfer oder mindestens fünf Schwerverletzten oder mit beträchtlichem Schaden (≥ 2 Mio. Euro) sowie sons ge Unfälle mit den gleichen Folgen und mit offensichtlichen Auswirkungen auf die Regelung der Eisenbahnsicherheit oder das Sicherheitsmanagementsystem zu verstehen. Bei allen sons gen gefährlichen Ereignissen im Eisenbahnbetrieb liegt es im Ermessen der BEU Untersuchungen einzuleiten. Bei der Entscheidung werden neben den zum Ereigniszeitpunkt verfügbaren Ressourcen weitere Kriterien gem. Ar kel 20 Abs. 2 Richtlinie (EU) 2016/798 herangezogen. Bei dem vorliegenden gefährlichen Ereignis wurden Untersuchungen auf Grundlage des Ar kels 20 Abs. 2 Richtlinie (EU) 2016/798 eingeleitet. Die Unfalluntersuchungshandlungen werden strukturiert in vier definierten Kernprozessen durchgeführt, die mit der Entscheidung zur Aufnahme einer Untersuchung beginnen und mit der Veröffentlichung des Untersuchungsberichtes abgeschlossen werden. Zur Seite 4 von 33
Untersuchungsbericht über Zugentgleisung am 06.12.2022 in Saarbrücken Rbf
www.eisenbahn-unfalluntersuchung.de/SharedDocs/Downloads/BEU...
#Zugentgleisung #BahnBubble #ZugBubble #BEU #Unfall #Untersuchungsbericht [id:J0ayPv30_2]
Zwischenbericht Aktenzeichen: BEU‐uu2024‐10/012‐3323 Stand: 24.09.2025 Version: 1.0 Erstveröffentlichung: 15.10.2025 Gefährliches Ereignis im Eisenbahnbetrieb Ereignisart: Zugentgleisung Datum: 19.10.2024 Zeit: 14:31 Uhr Betriebsstelle: Bf Bergheim (Wes .) Gleis: 101 Kilometer: 95,75
Zwischenbericht Zugentgleisung, 19.10.2024, Bf Bergheim (Westf.) 2 Zugentgleisung am 19.10.2024 im Bf Bergheim (Westf.) Dieser Zwischenbericht enthält eine Kurzbeschreibung des Ereignisses und der Ereignisfolgen. Im Weiteren wird auf den Stand der Untersuchung eingegangen. Die zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Zwischenberichtes iden fizierten Sicherheitsprobleme werden im letzten Abschni benannt. 2.1 Kurzbeschreibung des Ereignisses Am 19.10.2024 gegen 14:31 Uhr entgleiste der Güterzug DGS 46193 auf dem Weg von Emden Rangierbahnhof nach Bra slava‐Petrzalka, im Bf Bergheim (Wes ) mit dem letzten Wagen. 2.2 Folgen Personen wurden weder verletzt noch getötet. Es entstanden Sachschäden an der Infrastruktur und an dem beteiligten Eisenbahnfahrzeug. 2.3 Untersuchungsfortgang Die Untersuchung befindet sich im Prozessschri Informa onen zu den 4 ‐Sachverhaltsanalyse‐. Weitere Untersuchungsprozessschri en sind im Internet unter www.beu.bund.de abru ar. 2.4 Identifizierte Sicherheitsprobleme Der Untersuchungsschwerpunkt liegt derzeit bei der Bewertung des Oberbauzustands an der Entgleisungsstelle. Seite 2 von 2
Zwischenbericht über Zugentgleisung am 19.10.2024 in Bergheim (Westf)
www.eisenbahn-unfalluntersuchung.de/SharedDocs/Downloads/BEU...
#Zugentgleisung #BahnBubble #ZugBubble #BEU #Unfall #Zwischenbericht [id:pIqG1FK-bA]
Foto eines Graureihers auf einer Wiese, dahinter Wassr und wiederum dahinter das Schloss Nymphenburg in München, ein riesiges weißes Schloss mit rotem Dach und verschiedenen Gebäudeteilen. Darüber blauer Himmel mit weißen Wolken.
Neuer Blogeintrag - weiter geht es mit der Reise nach Italien, diesmal: Der Rest des München-Aufenthalts.
lenarichter.com/mit-dem-zug-...
#Zugreise #ZugBubble #ReisenmitdemZug #ZugstattFlug #München #Urlaub #Reisebericht
Ein Pappbecher mit Eis udn einer Waffel und einem Waffel drin, er wird von meiner Hand ins Bild gehalten, im Hintergrund Straßen und Büsche bei ziemlicher Dunkelheit.
Neuer Blogeintrag:
Der erste Urlaubstag mit Fahrt von Hamburg nach München und ersten Münchner Erkundungen.
lenarichter.com/mit-dem-zug-...
#Zugreise #ZugBubble #ZugStattFlug #Reisebericht #Reiseblog #München #Urlaubsreise
Zwischenbericht Aktenzeichen: BEU-uu2024-09/003-3323 Stand: 02.09.2025 Version: 1.0 Erstveröffentlichung: 11.09.2025 Gefährliches Ereignis im Eisenbahnbetrieb Ereignisart: Zugkollision Datum: 11.09.2024 Zeit: 10:15 Uhr Betriebsstelle: B Lindau-Reu n Gleis: 6802 Weiche: 68W822
Zwischenbericht Zugkollision, 11.09.2024, Bft Lindau‐Reutin 2 Zugkollision am 11.09.2024 im Bft Lindau‐Reutin Dieser Zwischenbericht enthält eine Kurzbeschreibung des Ereignisses und der Ereignisfolgen. Im Weiteren wird auf den Stand der Untersuchung eingegangen. Die zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Zwischenberichtes iden fizierten Sicherheitsprobleme werden im letzten Abschni benannt. 2.1 Kurzbeschreibung des Ereignisses Am 16.09.2024 gegen 10:15 Uhr kollidierte im Bahnhofsteil (B ) Lindau-Reu n eine mit Reisenden besetzte Rangierfahrt (Rf) mit dem Leerreisezug Lr 79112 (Wolfurt (in Wo) – Lindau-Reu n) auf der Weiche 68W822. 2.2 Folgen Bei der Kollision wurden keine Personen verletzt. An den Fahrzeugen entstanden durch die Kollision ein Sachschaden in geschätzter Höhe von 4.700.000 Euro. Der betroffene B war für mehrere Stunden gesperrt. 2.3 Untersuchungsfortgang Die Untersuchung befindet sich im Prozessschri Informa onen zu den 4 -Sachverhaltsanalyse-. Weitere Untersuchungsprozessschri en sind im Internet unter www.beu.bund.de abru ar. 2.4 Identifizierte Sicherheitsprobleme Die Untersuchungsschwerpunkte liegen derzeit auf der Bewertung des betrieblichen Geschehens, insbesondere der Vorbeifahrt der Rangierfahrt am Halt signalisierenden Lichtsperrsignal 68Lw822Y. Seite 2 von 2
Zwischenbericht über Zugkollision am 11.09.2024 in Lindau-Reutin
www.eisenbahn-unfalluntersuchung.de/SharedDocs/Downloads/BEU...
#Zugkollision #BahnBubble #ZugBubble #BEU #Unfall #Zwischenbericht [id:LnO8JJ9UNn]
Zwischenbericht Aktenzeichen: BEU‐uu2024‐09/008‐3323 Stand: 25.08.2025 Version: 1.0 Erstveröffentlichung: 11.09.2025 Gefährliches Ereignis im Eisenbahnbetrieb Ereignisart: Zugentgleisung Datum: 24.09.2024 Zeit: 07:15 Uhr Betriebsstelle: Bf Rheinkamp Streckennummer: 2330 Weiche: 41
Zwischenbericht Zugentgleisung, 24.09.2024, Bf Rheinkamp 2 Zugentgleisung am 24.09.2024 im Bf Rheinkamp Dieser Zwischenbericht enthält eine Kurzbeschreibung des Ereignisses und der Ereignisfolgen. Im Weiteren wird auf den Stand der Untersuchung eingegangen. Die zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Zwischenberichtes iden fizierten Sicherheitsprobleme werden im letzten Abschni benannt. 2.1 Kurzbeschreibung des Ereignisses Am 24.09.2024 gegen 07:15 Uhr kollidierte der DPN‐G 75332 auf der Fahrt von Duisburg Hbf nach Xanten im Bf Rheinkamp auf der Weiche 41 mit einem nicht grenzzeichenfrei stehenden Triebfahrzeug. 2.2 Folgen Es wurden vier Personen schwer und zwölf Personen leicht verletzt. Es entstanden Sachschäden an den beteiligten Eisenbahnfahrzeugen und der Infrastruktur. 2.3 Untersuchungsfortgang Die Untersuchung befindet sich im Prozessschri Informa onen zu den 3 ‐Sachverhaltsfeststellung‐. Weitere Untersuchungsprozessschri en sind im Internet unter www.beu.bund.de abru ar. 2.4 Identifizierte Sicherheitsprobleme Die Untersuchungsschwerpunkte liegen derzeit bei der Bewertung der betrieblichen Handlungen der beteiligten Betriebspersonale sowie des technischen Zustandes der beteiligten Fahrzeuge. Seite 2 von 2
Zwischenbericht über Zugentgleisung am 24.09.2024 in Rheinkamp
www.eisenbahn-unfalluntersuchung.de/SharedDocs/Downloads/BEU...
#Zugentgleisung #BahnBubble #ZugBubble #BEU #Unfall #Zwischenbericht [id:iv4VYLkA_y]
Hotelzimmer mit Überblick über alle Gleise. Das wäre wahrscheinlich eher was für die member der #ZugBubble . Geschäftsidee: "Bahnpanoramazimmer" mit, pun intended, Zuschlag. Da kommen die tagelang nicht raus.
Zwischenbericht Aktenzeichen: BEU‐uu2021‐12/004‐3323 Stand: 06.12.2024 Version: 3.0 Erstveröffentlichung: 14.12.2022 Gefährliches Ereignis im Eisenbahnbetrieb Ereignisart: Zugentgleisung Datum: 16.12.2021 Zeit: 00:01 Uhr Betriebsstelle: B Berlin Oranienburger Straße Streckennummer: 6032 Kilometer: 1,82
Zwischenbericht Zugentgleisung, 16.12.2021, Bft Berlin Oranienburger Straße 2 Zugentgleisung am 16.12.2021 im Bft Berlin Oranienburger Straße Dieser Zwischenbericht enthält eine Kurzbeschreibung des Ereignisses und der Ereignisfolgen. Im Weiteren wird auf den Stand der Untersuchung eingegangen. Die zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Zwischenberichtes iden fizierten Sicherheitsprobleme werden im letzten Abschni benannt. 2.1 Kurzbeschreibung des Ereignisses Am 16.12.2021 gegen 00:01 Uhr entgleiste der Zug S 2129 auf der Fahrt von Bernau (b Berlin) nach Blankenfelde (Kr Teltow‐Fläming) im Bereich des Bahnhofs Berlin Nordbahnhof, im dazugehörigen Streckenabschni zwischen dem Bahnhofsteil Berlin Oranienburger Straße und dem Haltepunkt Berlin Friedrichstraße (Nord‐Süd‐Tunnel), etwa in km 1,82. 2.2 Folgen Personen wurden weder verletzt noch getötet. Es entstanden Schäden an der Infrastruktur und am entgleisten Wagen. 2.3 Untersuchungsfortgang Die Untersuchung befindet sich im Prozessschri Informa onen zu den 3 ‐Sachverhaltsfeststellung‐. Weitere Untersuchungsprozessschri en sind im Internet unter www.beu.bund.de abru ar. 2.4 Identifizierte Sicherheitsprobleme Der Untersuchungsschwerpunkt liegt zurzeit auf der Gestaltung der Fahrbahn und des Fahrzeuges sowie den daraus resul erenden Besonderheiten in die Interak on zwischen diesen. Seite 2 von 2
Zwischenbericht über Zugentgleisung am 16.12.2021 in Berlin Oranienburger Straße
https://dub.sh/6BoSCMZ
#Zugentgleisung #BahnBubble #ZugBubble #BEU #Unfall #Zwischenbericht [id:Qlaur6z2Cg]
Untersuchungsbericht Aktenzeichen: BEU-uu2022-09/004-3323 Stand: 02.09.2025 Erstveröffentlichung: 09.09.2025 Version 1.0 Gefährliches Ereignis im Eisenbahnbetrieb Ereignisart: Zugkollision Datum: 07.09.2022 Zeit: 14:34 Uhr Betriebsstelle: Bf Seelze Gleis: 815 Kilometer: 8,4
Untersuchungsbericht Zugkollision, 07.09.2022, Bf Seelze 1 Zusammenfassung Das erste Kapitel enthält eine Kurzbeschreibung des Ereignisses sowie Informa onen zu den Folgen, Ursachen sowie zu im Einzelfall ausgesprochenen Sicherheitsempfehlungen. 1.1 Kurzbeschreibung des Ereignisses Am 07.09.2022 gegen 14:34 Uhr kollidierte der Güterzug DGV 92947 auf der Fahrt von Hausach nach Padborg im Gleis 815 im B Seelze Ost des Bf Seelze mit abgestellten Güterwagen des Güterzuges EZ 51593. 1.2 Folgen Es wurde eine Person leicht verletzt. Es entstanden erhebliche Sachschäden von ca. 5.000.000 Euro an den beteiligten Eisenbahnfahrzeugen, dem Oberbau, der Leit- und Sicherungstechnik sowie erhebliche Erschwernisse im Eisenbahnbetrieb. 1.3 Ursachen Im Rahmen der Untersuchung des Ereignisses wurden die folgenden Handlungen, Unterlassungen, Vorkommnisse oder Umstände als sicherheitskri sche Faktoren iden fiziert. Diese werden gemäß Durchführungsverordnung 2020/572 in ursächliche oder beitragende, und systemische Faktoren unterschieden. Zusätzlich werden ermi elte Defizite des No allmanagements behandelt. Zur besseren Übersichtlichkeit der Faktoren und Aspekte des No allmanagements wird eine Systema k mit Kennzeichnungen in eckigen Klammern verwendet. Eine detaillierte Auswertung des Ereignisses unter Einordnung als sicherheitskri sche Faktoren wird in den folgenden Kapiteln gegeben. Seite 2 von 48
Untersuchungsbericht Zugkollision, 07.09.2022, Bf Seelze Geschehen: Datum/Uhrzeit, sowie Handlung / Unterlassen / Umstand / Vorkommnis Ursächlicher Faktor Beitragender Faktor Systemischer Faktor Fehlende Durchgängigkeit der Hauptlu leitung [F1] - - Unterbliebenes Prüfverfahren zum Unterlassen der Offenbaren von Durchführung einer Arbeitsfehlern [F2] vereinfachten Bremsprobe - Sicherheitskultur Unternehmen [S2] 07.09.2022/14:22 Uhr Unterlassenes Öffnen der Lu absperrhähne 07.09.2022/ab 14:22 Uhr Tabelle 1: Zusammenfassung Einflussfaktoren 1.4 Sicherheitsempfehlungen Es wurden keine Sicherheitsempfehlungen ausgesprochen. Seite 3 von 48
Untersuchungsbericht Zugkollision, 07.09.2022, Bf Seelze 2 Die Untersuchung und ihr Kontext Die Bundesstelle für Eisenbahnunfalluntersuchung (BEU) ist für die Untersuchung von gefährlichen Ereignissen im Eisenbahnbetrieb im Sinne des Kapitels V der Richtlinie (EU) 2016/798 auf Eisenbahninfrastrukturen des Bundes und auf nicht bundeseigenen Eisenbahninfrastrukturen des übergeordneten Netzes gemäß § 2b Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) zuständig. Ziel und Zweck der eingeleiteten Untersuchungen ist es, die Ursachen des gefährlichen Ereignisses aufzuklären und hieraus Hinweise zur Verbesserung der Sicherheit abzuleiten. Untersuchungen der BEU dienen nicht dazu, ein Verschulden festzustellen oder Fragen der Ha ung oder sons ger zivilrechtlicher Ansprüche zu klären und werden unabhängig von jeder gerichtlichen Untersuchung durchgeführt. Sicherheitsempfehlungen der BEU zur Vermeidung von gefährlichen Ereignissen und Verbesserung der Eisenbahnsicherheit werden an die na onale Sicherheitsbehörde, sofern es die Art der Empfehlung erfordert an die Eisenbahnagentur der Europäischen Union und an andere Stellen oder Behörden adressiert. Im Allgemeinen sind die Sicherheitsempfehlungen auch an die unmi elbar bzw. mi elbar betroffenen sowie alle einschlägigen Eisenbahnunternehmen gerichtet. Zu schweren Unfällen leitet die BEU stets Untersuchungen gem. Ar kel 20 Abs. 1 Richtlinie (EU) 2016/798 ein. Unter einem schweren Unfall sind insbesondere Zugkollisionen oder Zugentgleisungen mit mindestens einem Todesopfer oder mindestens fünf Schwerverletzten oder mit beträchtlichem Schaden (≥ 2 Mio. Euro) sowie sons ge Unfälle mit den gleichen Folgen und mit offensichtlichen Auswirkungen auf die Regelung der Eisenbahnsicherheit oder das Sicherheitsmanagementsystem (SMS) zu verstehen. Bei allen sons gen gefährlichen Ereignissen im Eisenbahnbetrieb liegt es im Ermessen der BEU Untersuchungen einzuleiten. Bei der Entscheidung werden neben den zum Ereigniszeitpunkt verfügbaren Ressourcen weitere Kriterien gem. Ar kel 20 Abs. 2 Richtlinie (EU) 2016/798 herangezogen. Aufgrund des gegebenen Schadensausmaßes bzw. der Folgen bei dem vorliegenden gefährlichen Ereignis wurden Untersuchungen auf Grundlage des Ar kels 20 Abs. 1 Richtlinie (EU) 2016/798 eingeleitet. Die Unfalluntersuchungshandlungen werden strukturiert in vier definierten Kernprozessen durchgeführt, die mit der Entscheidung zur Aufnahme einer Untersuchung beginnen und mit Seite 4 von 48
Untersuchungsbericht über Zugkollision am 07.09.2022 in Seelze Ost
www.eisenbahn-unfalluntersuchung.de/SharedDocs/Downloads/BEU...
#Zugkollision #BahnBubble #ZugBubble #BEU #Unfall #Untersuchungsbericht [id:5YpS7pqx0K]
Untersuchungsbericht Aktenzeichen: BEU-uu2020-07/011-3323 Stand: 22.07.2025 Erstveröffentlichung: 24.07.2025 Version 1.0 Gefährliches Ereignis im Eisenbahnbetrieb Ereignisart: Bahnübergangsunfall Datum: 27.07.2020 Zeit: 18:15 Uhr Benachbarte Betriebsstellen: Hp Großwalbur – Hp Meeder Streckennummer: 5122 Kilometer: 8,615
Untersuchungsbericht Bahnübergangsunfall, 27.07.2020, Hp Großwalbur – Hp Meeder 1 Zusammenfassung Das erste Kapitel enthält eine Kurzbeschreibung des Ereignisses sowie Informa onen zu den Folgen, Primärursachen sowie zu im Einzelfall ausgesprochenen Sicherheitsempfehlungen. 1.1 Kurzbeschreibung des Ereignisses Am 27.07.2020 gegen 18:15 Uhr prallte der Personenzug DPN-G 84553 auf der Fahrt von Bad Rodach nach Coburg zwischen dem Haltepunkt (Hp) Großwalbur und dem Hp Meeder auf dem nicht technisch gesicherten (ntg) Bahnübergang (BÜ) in km 8,615 mit einem Personenkra wagen (Pkw) zusammen. 1.2 Folgen Durch den Zusammenprall wurden die zwei Insassen des Pkw tödlich und der Triebfahrzeugführer (Tf) des Personenzuges DPN-G 84553 leicht verletzt. Es entstanden Sachschäden in Höhe von ca. 180.500 Euro. 1.3 Ursachen Im Rahmen der Untersuchung des Ereignisses wurden die folgenden Handlungen, Unterlassungen, Vorkommnisse oder Umstände als sicherheitskri sche Faktoren iden fiziert. Diese werden gemäß Durchführungsverordnung 2020/572 in ursächliche oder beitragende, und systemische Faktoren unterschieden. Zusätzlich werden ermi elte Defizite des No allmanagements behandelt. Zur besseren Übersichtlichkeit der Faktoren und Aspekte des No allmanagements wird eine Systema k mit Kennzeichnungen in eckigen Klammern verwendet. Eine detaillierte Auswertung des Ereignisses unter Einordnung als sicherheitskri sche Faktoren wird in den folgenden Kapiteln gegeben. Seite 2 von 39
Untersuchungsbericht Bahnübergangsunfall, 27.07.2020, Hp Großwalbur – Hp Meeder Geschehen: Datum/Uhrzeit, sowie Handlung / Unterlassen / Umstand / Vorkommnis 27.07.2020, 18:15 Uhr Den Vorrang des Schienenverkehrs nicht beachtet. Ursächlicher Faktor Beitragender Faktor Systemischer Faktor Vorrang von Schienenfahr‐ zeugen missachtet [F1] Nach dem 13.05.2020 Schienenfahrzeug bei Annäherung nicht stets einsehbar. Nach dem 13.05.2020 Verdeckung des Schienenfahrzeugs durch schnell aufwachsende Maispflanzen Nachweislich ab 2015 Beteiligte Verantwortliche tauschten fachliche Grundlagen nicht aus. Sich läche nicht korrekt [F2] Bes mmung und Verortung der Sich läche [S2] Inspek onsintervall während der örtlichen Vegeta onsperiode [F3] Pflichtausübung durch den Straßenbaulas räger [S3] Austausch von Sicherheitsinforma onen [F4] Tabelle 1: Zusammenfassung Einflussfaktoren 1.4 Sicherheitsempfehlungen Gemäß § 6 EUV und Art. 26 Abs. 2 der Richtlinie (EU) 2016/798 ergeht nachfolgende Sicherheitsempfehlung (13/2025): Es wird empfohlen, die mit den zu Bahnübergängen beteiligten Stellen eingerichteten Kommunika onskanäle gemäß Verordnung (EU) 2018/762, Anhang II, Punkt 4.4.1 auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen und gem. Verordnung (EU) 2018/762, Anhang II, Punkt 4.4.3a) sicherzustellen, dass sicherheitsrelevante Informa onen für die vorgesehenen Nutzer verständlich und gemäß Punkt 4.4.3d) konsistent sind. Seite 3 von 39
Untersuchungsbericht Bahnübergangsunfall, 27.07.2020, Hp Großwalbur – Hp Meeder 2 Die Untersuchung und ihr Kontext Die Bundesstelle für Eisenbahnunfalluntersuchung (BEU) ist für die Untersuchung von gefährlichen Ereignissen im Eisenbahnbetrieb im Sinne des Kapitels V der Richtlinie (EU) 2016/798 auf Eisenbahninfrastrukturen des Bundes und auf nicht bundeseigenen Eisenbahninfrastrukturen des übergeordneten Netzes gemäß § 2b Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) zuständig. Ziel und Zweck der eingeleiteten Untersuchungen ist es, die Ursachen des gefährlichen Ereignisses aufzuklären und hieraus Hinweise zur Verbesserung der Sicherheit abzuleiten. Untersuchungen der BEU dienen nicht dazu, ein Verschulden festzustellen oder Fragen der Ha ung oder sons ger zivilrechtlicher Ansprüche zu klären und werden unabhängig von jeder gerichtlichen Untersuchung durchgeführt. Sicherheitsempfehlungen der BEU zur Vermeidung von gefährlichen Ereignissen und Verbesserung der Eisenbahnsicherheit werden an die na onale Sicherheitsbehörde, sofern es die Art der Empfehlung erfordert an die Eisenbahnagentur der Europäischen Union und an andere Stellen oder Behörden adressiert. Im Allgemeinen sind die Sicherheitsempfehlungen auch an die unmi elbar bzw. mi elbar betroffenen sowie alle einschlägigen Eisenbahnunternehmen gerichtet. Zu schweren Unfällen leitet die BEU stets Untersuchungen gem. Ar kel 20 Abs. 1 Richtlinie (EU) 2016/798 ein. Unter einem schweren Unfall sind insbesondere Zugkollisionen oder Zugentgleisungen mit mindestens einem Todesopfer oder mindestens fünf Schwerverletzten oder mit beträchtlichem Schaden (≥ 2 Mio. Euro) sowie sons ge Unfälle mit den gleichen Folgen und mit offensichtlichen Auswirkungen auf die Regelung der Eisenbahnsicherheit oder das Sicherheitsmanagementsystem zu verstehen. Bei allen sons gen gefährlichen Ereignissen im Eisenbahnbetrieb liegt es im Ermessen der BEU Untersuchungen einzuleiten. Bei der Entscheidung werden neben den zum Ereigniszeitpunkt verfügbaren Ressourcen weitere Kriterien gem. Ar kel 20 Abs. 2 Richtlinie (EU) 2016/798 herangezogen. Aufgrund des gegebenen Schadensausmaßes bzw. der Folgen bei dem vorliegenden gefährlichen Ereignis wurden Untersuchungen auf Grundlage des Ar kels 20 Abs. 1 Richtlinie (EU) 2016/798 eingeleitet. Die Unfalluntersuchungshandlungen werden strukturiert in vier definierten Kernprozessen durchgeführt, die mit der Entscheidung zur Aufnahme einer Untersuchung beginnen und mit Seite 4 von 39
Untersuchungsbericht über Bahnübergangsunfall (Zusammenprall) am 27.07.2020 in Großwalbur - Meeder
https://dub.sh/ZTmcJgx
#Bahnübergangsunfall(zusammenprall) #BahnBubble #ZugBubble #BEU #Unfall #Untersuchungsbericht [id:Fm2P90NPfU]
Einschränkung Zürich Oerlikon - Zürich Hardbrücke Dauer:Heute 16.06.2025 - Heute 16.06.2025 Der Bahnverkehr auf der Strecke Zürich Oerlikon - Zürich HB ist zwischen Zürich Oerlikon und Zürich Hardbrücke eingeschränkt. Der Grund dafür ist eine Fahrleitungsstörung. Die Einschränkung dauert bis zirka 08:00. Betroffen sind die Linien S, S15, S16 und S21. Es sind Verspätungen, Ausfälle und Umleitungen zu erwarten.
Einschränkung Bahnverkehr Zürich wegen Fahrleitungsstörung
Der Bahnverkehr auf der Strecke Zürich Oerlikon - Zürich HB ist zwischen Zürich Oerlikon und Zürich Hardbrücke eingeschränkt.
Der Grund dafür ist eine Fahrleitungsstörung.
Die Einschränkung dauert bis […]
[Original post on chaos.social]
SBB führen die Sonnenblumen als Erkennungsmerkmal ein!!!!! 🎉😍
www.srf.ch/news/schweiz...
#neurodiversität #autismus #adhs #ZugBubble #hiddendisability #Sonnenblume
Nahaufnahme eines Lanyards mit Kreditkartenformat-Anhänger. Der Bändel ist grün und mit Sonnenblumen bedruckt. Auf dem Anhänger sind ebenfalls Sonnenblumen auf grünem Hintergrund abgebildet, und der Text hidden disabilities
SBB führen die Sonnenblumen als Erkennungsmerkmal ein!!!!! 🎉😍
www.srf.ch/news/schweiz/inklusion-s...
#neurodiversität #autismus #adhs #ZugBubble #hiddendisability #Sonnenblume
Zwischenbericht Aktenzeichen: BEU‐uu2022‐05/003‐3323 Stand: 29.04.2025 Version 3.0 Erstveröffentlichung: 17.05.2023 Gefährliches Ereignis im Eisenbahnbetrieb Ereignisart: Zugentgleisung Datum: 21.05.2022 Zeit: 09:53 Uhr Betriebsstelle: Bahnhof Frankfurt (Oder) Oderbrücke Gleis: 74G101 Kilometer: 2,3
Zwischenbericht Zugentgleisung, 21.05.2022, Bahnhof Frankfurt (Oder) Oderbrücke 2 Zugentgleisung am 21.05.2022 im Bahnhof Frankfurt (Oder) Oderbrücke Dieser Zwischenbericht enthält eine Kurzbeschreibung des Ereignisses und der Ereignisfolgen. Im Weiteren wird auf den Stand der Untersuchung eingegangen. Die zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Zwischenberichtes iden fizierten Sicherheitsprobleme werden im letzten Abschni benannt. 2.1 Kurzbeschreibung des Ereignisses Am 21.05.2022 gegen 09:53 Uhr entgleiste der Güterzug DGS 76293 auf der Fahrt von Frankfurt (O) nach Frankfurt (Oder) Oderbrücke während der Einfahrt in den Bahnhof Frankfurt (Oder) Oderbrücke mit dem ersten Drehgestell des an vorletzter Stelle fahrenden Wagens. 2.2 Folgen Es wurden keine Personen getötet oder verletzt. An mehreren Fahrzeugen und an der Infrastruktur entstanden Sachschäden. 2.3 Untersuchungsfortgang Die Untersuchung befindet sich im Prozessschri Informa onen zu den 3 ‐Sachverhaltsfeststellung‐. Weitere Untersuchungsprozessschri en sind im Internet unter www.beu.bund.de abru ar. 2.4 Identifizierte Sicherheitsprobleme Der Untersuchungsschwerpunkt liegt derzeit im Bereich der konstruk ven Gestaltung, der Beladung des entgleisten Fahrzeuges sowie der Interak on zwischen Fahrzeug und Fahrbahn. Seite 2 von 2
Zwischenbericht über Zugentgleisung am 21.05.2022 in Frankfurt (Oder) Oderbrücke
https://dub.sh/1TIGVSR
#Zugentgleisung #BahnBubble #ZugBubble #BEU #Unfall #Zwischenbericht [id:WMSKOdlsEy]
Untersuchungsbericht Aktenzeichen: BEU-uu2024-07/013-3323 Stand: 23.05.2025 Erstveröffentlichung: 04.06.2025 Version 1.0 Gefährliches Ereignis im Eisenbahnbetrieb Ereignisart: Personenunfall Datum: 22.07.2024 Zeit: 20:14 Uhr Betriebsstelle: Bf Eberbach Gleis: Gleis 3 Kilometer: 21,10
Untersuchungsbericht Personenunfall, 22.07.2024, Bf Eberbach 1 Zusammenfassung Das erste Kapitel enthält eine Kurzbeschreibung des Ereignisses sowie Informa onen zu den Folgen, Primärursachen sowie zu im Einzelfall ausgesprochenen Sicherheitsempfehlungen. 1.1 Kurzbeschreibung des Ereignisses Am 22.07.2024 um 20:14 Uhr erfasste der EZ 51978 bei der Durchfahrt durch Gleis 3 im Bahnhof (Bf) Eberbach an dem durch eine elektrische Schiebeschranke gesicherten höhengleichen Reisendenübergang (RÜ) ein Kind auf einem Fahrrad. 1.2 Folgen Durch die Kollision wurde das Kind tödlich verletzt. Die begleitende Mu er und der Triebfahrzeugführer (Tf) des EZ 51978 wurden durch Schock leicht verletzt. 1.3 Ursachen Im Rahmen der Untersuchung des Ereignisses wurden die folgenden Handlungen, Unterlassungen, Vorkommnisse oder Umstände als sicherheitskri sche Faktoren iden fiziert. Diese werden gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2020/572 in ursächliche oder beitragende, und systemische Faktoren unterschieden. Zur besseren Übersichtlichkeit der Faktoren wird eine Systema k mit Kennzeichnungen in eckigen Klammern verwendet. Eine detaillierte Auswertung des Ereignisses unter Einordnung als sicherheitskri sche Faktoren wird in den folgenden Kapiteln gegeben. Seite 2 von 28
Untersuchungsbericht Personenunfall, 22.07.2024, Bf Eberbach Geschehen: Datum/Uhrzeit, sowie Handlung / Unterlassen / Umstand / Vorkommnis 22.07.2024, 20:14 Uhr Vorkommnis Kind geriet in den Gefahrenbereich des RÜ Umstand Geschlossene Schranke zwischen den Gleisen Ursächlicher Faktor Beitragender Faktor Systemischer Faktor Betreten des RÜ während der Durchführung einer Zugfahrt [F1] Gefahrenbewusstsein und –wahrnehmung durch Benutzer [S1] Ausgestaltung des RÜ schützt nicht alle Reisende hinreichend vor den Gefahren des Bahnbetriebs [F2] Rechtliche Zulässigkeit [S2a] und unternehmensinterner Bestandsschutz [S2b] Tabelle 1: Zusammenfassung Einflussfaktoren 1.4 Sicherheitsempfehlungen Gemäß § 6 Eisenbahn-Unfalluntersuchungsverordnung (EUV) und Art. 26 Abs. 2 der Richtlinie (EU) 2016/798 ergeht nachfolgende Sicherheitsempfehlung: Es wird empfohlen, zur Gewährleistung der Sicherheit von Reisenden entsprechend der Verpflichtung aus § 13 Abs. 4 Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO), die Risiken von bestehenden RÜ, mindestens solcher mit einsei gen Absperrungen, entsprechend Verordnung (EU) 2018/762 Anhang II Punkt 3.1.1.1 neu zu bewerten und ggf. Sicherheitsmaßnahmen zu entwickeln. Seite 3 von 28
Untersuchungsbericht Personenunfall, 22.07.2024, Bf Eberbach 2 Die Untersuchung und ihr Kontext Die Bundesstelle für Eisenbahnunfalluntersuchung (BEU) ist für die Untersuchung von gefährlichen Ereignissen im Eisenbahnbetrieb im Sinne des Kapitels V der Richtlinie (EU) 2016/798 auf Eisenbahninfrastrukturen des Bundes und auf nicht bundeseigenen Eisenbahninfrastrukturen des übergeordneten Netzes gemäß § 2b Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) zuständig. Ziel und Zweck der eingeleiteten Untersuchungen ist es, die Ursachen des gefährlichen Ereignisses aufzuklären und hieraus Hinweise zur Verbesserung der Sicherheit abzuleiten. Untersuchungen der BEU dienen nicht dazu, ein Verschulden festzustellen oder Fragen der Ha ung oder sons ger zivilrechtlicher Ansprüche zu klären und werden unabhängig von jeder gerichtlichen Untersuchung durchgeführt. Sicherheitsempfehlungen der BEU zur Vermeidung von gefährlichen Ereignissen und Verbesserung der Eisenbahnsicherheit werden an die na onale Sicherheitsbehörde, sofern es die Art der Empfehlung erfordert an die Eisenbahnagentur der Europäischen Union und an andere Stellen oder Behörden adressiert. Im Allgemeinen sind die Sicherheitsempfehlungen auch an die unmi elbar bzw. mi elbar betroffenen sowie alle einschlägigen Eisenbahnunternehmen gerichtet. Zu schweren Unfällen leitet die BEU stets Untersuchungen gem. Ar kel 20 Abs. 1 Richtlinie (EU) 2016/798 ein. Unter einem schweren Unfall sind insbesondere Zugkollisionen oder Zugentgleisungen mit mindestens einem Todesopfer oder mindestens fünf Schwerverletzten oder mit beträchtlichem Schaden (≥ 2 Mio. Euro) sowie sons ge Unfälle mit den gleichen Folgen und mit offensichtlichen Auswirkungen auf die Regelung der Eisenbahnsicherheit oder das Sicherheitsmanagementsystem zu verstehen. Bei allen sons gen gefährlichen Ereignissen im Eisenbahnbetrieb liegt es im Ermessen der BEU Untersuchungen einzuleiten. Bei der Entscheidung werden neben den zum Ereigniszeitpunkt verfügbaren Ressourcen weitere Kriterien gem. Ar kel 20 Abs. 2 Richtlinie (EU) 2016/798 herangezogen. Aufgrund des gegebenen Schadensausmaßes bzw. der Folgen bei dem vorliegenden gefährlichen Ereignis wurden Untersuchungen auf Grundlage des Ar kels 20 Abs. 1 Richtlinie (EU) 2016/798 eingeleitet. Die Unfalluntersuchungshandlungen werden strukturiert in vier definierten Kernprozessen durchgeführt, die mit der Entscheidung zur Aufnahme einer Untersuchung beginnen und mit Seite 4 von 28
Untersuchungsbericht über Personeunfall am 22.07.2024 in Eberbach
www.eisenbahn-unfalluntersuchung.de/SharedDocs/Downloads/BEU...
#Personeunfall #BahnBubble #ZugBubble #BEU #Unfall #Untersuchungsbericht [id:DquKg7Ezuy]
Untersuchungsbericht Aktenzeichen: BEU‐uu2022‐06/002‐3323 Stand: 27.05.2025 Erstveröffentlichung: 03.06.2025 Version 1.0 Gefährliches Ereignis im Eisenbahnbetrieb Ereignisart: Zugentgleisung Datum: 03.06.2022 Zeit: 12:16 Uhr Benachbarte Betriebsstellen: Bf Garmisch‐Partenkirchen – Bf Farchant Streckennummer: 5504 Kilometer: 97,676
Untersuchungsbericht Zugentgleisung, 03.06.2022, Bf Garmisch‐Partenkirchen – Bf Farchant 1 Zusammenfassung Das erste Kapitel enthält eine Kurzbeschreibung des Ereignisses sowie Informa onen zu den Folgen, Primärursachen sowie zu im Einzelfall ausgesprochenen Sicherheitsempfehlungen. 1.1 Kurzbeschreibung des Ereignisses Am 03.06.2022 gegen 12:16 Uhr entgleiste der Personenzug RB‐D 59458 auf der Fahrt von Garmisch‐Partenkirchen nach München Hbf zwischen den Bahnhöfen (Bf) Garmisch‐ Partenkirchen und Farchant in km 97,676. 1.2 Folgen Bei der Zugentgleisung wurden fünf Personen tödlich, 16 Personen schwer und 62 Personen leicht verletzt. An den Fahrzeugen und an der Infrastruktur entstand durch die Zugentgleisung ein Sachschaden in geschätzter Höhe von 4.750.000 Euro. Der betroffene Streckenabschni war nach dem Ereignis für mehrere Monate gesperrt. 1.3 Ursachen Im Rahmen der Untersuchung des Ereignisses wurden die folgenden Handlungen, Unterlassungen, Vorkommnisse oder Umstände als sicherheitskri sche Faktoren iden fiziert. Diese werden gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2020/572 in ursächliche oder beitragende und systemische Faktoren unterschieden. Zusätzlich werden ermi elte Defizite des No allmanagements behandelt. Zur besseren Übersichtlichkeit der Faktoren und Aspekte des No allmanagements wird eine Systema k mit Kennzeichnungen in eckigen Klammern verwendet. Eine detaillierte Auswertung des Ereignisses unter Einordnung als sicherheitskri sche Faktoren wird in den folgenden Kapiteln gegeben. Seite 2 von 106
Untersuchungsbericht Zugentgleisung, 03.06.2022, Bf Garmisch‐Partenkirchen – Bf Farchant Geschehen: Datum/Uhrzeit, sowie Handlung / Unterlassen / Umstand / Vorkommnis 03.06.2022, 12:16 Uhr Beim Befahren der im Bogen verbauten Spannbetonschwellen kam es zum Versagen der Struktur und zu einer Verschiebung des ge‐ samten bogenäußeren Schwellenauflagers zur Außenseite. Dies führte zu einer Spurerweiterung und in Folge dessen zur Entgleisung des Zuges. Teil der Ausgangslage Durch die Leonhard Moll Betonwerke GmbH & Co KG Werk Laußig wurden im Jahr 2006 Spann‐ betonschwellen herge‐ stellt, deren Rezeptur in Laufe der Liegedauer zu inneren chemischen Schadreak onen führte. 2006 bis 2022 Die eingebauten Spannbetonschwellen wurden nach Vorgaben ausschließlich durch Au‐ genschein durch das zu‐ ständige Instandhalt‐ ungspersonal im Rahmen von Gleisbegehungen inspiziert. Bei internen Überwachungen wurden keine unmi elbar hand‐ lungsbedür igen Mängel in Bezug auf das ange‐ wendete Inspek ons‐ verfahren festgestellt. Ursächlicher Faktor Beitragender Faktor Systemischer Faktor Versagen der Struktur der Spannbeton‐ schwellen [F1] Kombinierter Ablauf von Alkali‐ Kieselsäure‐Reak on (AKR) und Sekundärer E ringitbildung (SEB) [F2] Stand der Technik zur Beherrschung des Risikos von AKR und SEB zum Zeitpunkt der Schwellenproduk on [S2] Angewendete Inspek ons‐ verfahren zum Erkennen von Schädigungen in Folge von AKR und SEB [F3] Beherrschung des Risikos von AKR und SEB im Lebenszyklus der Spannbeton‐ schwelle [S3] Tabelle 1: Zusammenfassung Einflussfaktoren Seite 3 von 106
Untersuchungsbericht Zugentgleisung, 03.06.2022, Bf Garmisch‐Partenkirchen – Bf Farchant 1.4 Sicherheitsempfehlungen Gemäß § 6 Eisenbahn‐Unfalluntersuchungsverordnung (EUV) und Art. 26 Abs. 2 der Richtlinie (EU) 2016/798 wurden nachfolgende Sicherheitsempfehlungen in einem Zwischenbericht herausgegeben. Es wurde empfohlen: ein technisches Verfahren zur vollumfänglichen Prüfung des Zustandes von Spannbetonschwellen aller Hersteller im eingebauten Zustand zu entwickeln. eine zentrale Rückverfolgbarkeit verbauter Spannbetonschwellen zu gewährleisten. Die obenstehenden Sicherheitsempfehlungen werden aufrechterhalten. Ergänzend ergehen gemäß § 6 Eisenbahn‐Unfalluntersuchungsverordnung (EUV) und Art. 26 Abs. 2 der Richtlinie (EU) 2016/798 nachfolgende Sicherheitsempfehlungen. Es wird empfohlen: die Unterscheidung von einzelnen Risiken in allen Phasen des SMS des Eisenbahninfrastrukturunternehmens zu etablieren, ausgehend von der Relevanz aller betrieblichen, organisatorischen und technischen Risiken gemäß den Anforderungen der delegierten Verordnung (EU) 2018/762, Anhang II, Kapitel 3.1.1.1 a) zwischen Eisenbahninfrastruktur‐ und Eisenbahnverkehrsunternehmen, gemäß den Anforderungen der delegierten Verordnung (EU) 2018/762, Anhang I und II, Kapitel 4.4, die Benachrichtigung über Meldungen von Mängeln an der Infrastruktur hinsichtlich Abgabe und Erledigung rückverfolgbar, für alle Beteiligten transparent zu gestalten und auf einer einheitlichen Betriebsterminologie aufzubauen. Seite 4 von 106
Untersuchungsbericht über Zugentgleisung am 03.06.2022 in Garmisch‐Partenkirchen - Farchant
https://dub.sh/sGb0DU7
#Zugentgleisung #BahnBubble #ZugBubble #BEU #Unfall #Untersuchungsbericht [id:82OgiR13HD]