Tenor einen Beschlusses, mit dem ein Verwaltungsgericht eine mündliche Verhandlung wiedereröffnet und einen Verkündungstermin aufhebt
Praxistipp: Im #Asylecht wird im verwaltungsgerichtlichen Verfahren nach § 77 Abs. 1 AsylG auf den Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung abgestellt. Alles was danach passiert, darf das Gericht also nicht ohne Weiteres berücksichtigen. Konkret in Bezug auf den […]
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