Grafik in blau mit dem Icon einer Spritze. Text: G-BA-Beschluss: Geänderter Leistungsanspruch bei Impfung gegen Meningokokken und Gürtelrose
Änderungen beim Impfschutz gegen Meningokokken-Erkrankung - neu: für Kinder und Jugendliche im Alter von 12 bis 14 Jahren gegen Meningokokken der Serogruppen A, C, W und Y - entfällt: Impfung für Kleinkinder im Alter von 12 Monaten
Änderungen beim Impfschutz gegen Gürtelrose - neu: Impfempfehlung für Personen mit einem erhöhten Erkrankungsrisiko bereits ab 18 Jahre – und nicht erst ab 50 Jahren - präzisiert: Definition, in welchen Fällen ein erhöhtes Erkrankungsrisiko besteht
Neue #STIKO Impfempfehlungen in der Schutzimpfungs-Richtlinie umgesetzt: #Meningokokken neu für 12 bis 14-Jährige. Und #Guertelrose für Personen mit erhöhtem Erkrankungsrisiko schon ab 18, statt erst ab 50 Jahren.
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