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Hashtag
#NeueGruSi
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Das Geld dafür will er durch die Erhöhung der Umsatzsteuer raus holen und die SPD soll nicht länger als Partei der Transferbezieher*innen gesehen werden, sondern die der "hart arbeitenden Menschen", nicht zu vergessen die #NeueGruSi

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Es gibt viele, die meinen, dass ihnen der Staat etwas schuldig sei und der Meinung sind, dass #NeueGruSi Empfänger- und Migrant*innen etwas bekämen, das eigentlich ihnen zustünde. Politik interessiert sie nicht wirklich, sie mißtrauen Staat und Politik, sehen sich aber durch die #NoAfD bestätigt

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Ich fürchte, dass du recht hast. Das steht ja dem Obigen
nicht entgegen. Es gibt sehr viele, die meinen, der Staat müsse viel für sie tun u glauben, dass #NeueGruSi -Empfänger- und/oder Migrant*innen etwas bekämen, das eigentlich ihnen zustünde. Das sind kaum Leute, die wirklich Hilfe brauchen

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Ihr erinnert euch, dass ich verschiedene Organisationen angeschrieben habe, ob sie helfen, Großdemos gegen Sozialabbau u #NeueGruSi zu organisieren? Außer @campact.de (dauert aufgrund der Vielzahl von Anliegen noch etwas mit der Antwort - Danke euch) hat noch keine geantwortet

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Preview
Die neue Grundsicherung spart – durch verdeckte Armut Mit der neuen Grundsicherung forciert die Regierung Härte und spart dabei Milliarden durch verdeckte Armut. Ist das noch ein Sozialstaat, fragt sich Maria Kruskop im Campact-Blog: %url%

Grundsicherung im Alter beziehen Schätzungen zufolge sogar nur 40 Prozent und Leistungen für Kinder sogar möglicherweise nur 30 Prozent derjenigen, die aufgrund ihrer Lebenssituation eigentlich Anspruch darauf hätten.“
(Studie dort verlinkt)

#armut #neuegrusi

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vielen Dank für Ihr Schreiben zur neuen Grundsicherung.

Mir ist bewusst, dass die aktuelle Diskussion rund um die Reform des Bürgergelds viele Fragen aufwirft. Für uns als SPD-Bundestagsfraktion sind die geplanten Änderungen im SGB II bzw. dem jetzigen Bürgergeld mit schwierigen Kompromissen verbunden. Die Union hat in den Koalitionsverhandlungen auf umfassende Änderungen in dem Gesetz gedrungen. Wir konnten jedoch wichtige Punkte verteidigen und einige Verbesserungen verankern.

Uns ist es wichtig, die Debatte zur Grundsicherung zu versachlichen und im Rahmen des Gesetzgebungsprozesses zu guten Lösungen zu kommen. Gerne möchte ich auf einige Punkte eingehen, die im aktuellen Gesetzesentwurf der Bundesregierung vorgesehen sind.

Zuerst einige Punkte, die verteidigt und verbessert werden konnten:
Ein wichtiges Anliegen ist uns, dass der Kooperationsplan als zentrales Instrument erhalten bleibt. Er stellt sicher, dass die Zusammenarbeit zwischen Leistungsbeziehenden und Jobcentern auf Augenhöhe erfolgt. Im Kooperationsplan wird ein gemeinsamer Weg schriftlich festgehalten, der sich an den individuellen Qualifikationen und Lebenssituationen orientiert. Ziel ist es, Menschen nachhaltig zurück in Arbeit zu bringen. Alle Leistungsbeziehenden sollen ein konkretes, passendes Angebot von ihrem Jobcenter erhalten.

vielen Dank für Ihr Schreiben zur neuen Grundsicherung. Mir ist bewusst, dass die aktuelle Diskussion rund um die Reform des Bürgergelds viele Fragen aufwirft. Für uns als SPD-Bundestagsfraktion sind die geplanten Änderungen im SGB II bzw. dem jetzigen Bürgergeld mit schwierigen Kompromissen verbunden. Die Union hat in den Koalitionsverhandlungen auf umfassende Änderungen in dem Gesetz gedrungen. Wir konnten jedoch wichtige Punkte verteidigen und einige Verbesserungen verankern. Uns ist es wichtig, die Debatte zur Grundsicherung zu versachlichen und im Rahmen des Gesetzgebungsprozesses zu guten Lösungen zu kommen. Gerne möchte ich auf einige Punkte eingehen, die im aktuellen Gesetzesentwurf der Bundesregierung vorgesehen sind. Zuerst einige Punkte, die verteidigt und verbessert werden konnten: Ein wichtiges Anliegen ist uns, dass der Kooperationsplan als zentrales Instrument erhalten bleibt. Er stellt sicher, dass die Zusammenarbeit zwischen Leistungsbeziehenden und Jobcentern auf Augenhöhe erfolgt. Im Kooperationsplan wird ein gemeinsamer Weg schriftlich festgehalten, der sich an den individuellen Qualifikationen und Lebenssituationen orientiert. Ziel ist es, Menschen nachhaltig zurück in Arbeit zu bringen. Alle Leistungsbeziehenden sollen ein konkretes, passendes Angebot von ihrem Jobcenter erhalten.

Darüber hinaus wird der Vorrang der Vermittlung in Arbeit gestärkt – jedoch ohne die individuelle Situation aus dem Blick zu verlieren. Dort, wo eine Qualifizierung langfristig erfolgversprechender ist, soll sie weiterhin Vorrang haben. Das gilt insbesondere für unter 30-Jährige, aber auch für alle, bei denen durch eine Weiterbildung die Chancen auf eine dauerhafte Eingliederung in den Arbeitsmarkt erfolgsversprechender sind.

Ein weiterer Schwerpunkt ist die Bekämpfung von Schwarzarbeit. Sozialleistungsmissbrauch und Schwarzarbeit sind keine Kavaliersdelikte. Sie erfordern zwei Seiten: diejenigen, die Leistungen unrechtmäßig beziehen, und diejenigen, die Schwarzarbeit anbieten. Wir führen nun die Arbeitgeber:innenhaftung ein. Unternehmen, die systematisch Sozialleistungsmissbrauch und Schwarzarbeit ermöglichen, werden zur Verantwortung gezogen und müssen ggf. unrechtmäßig bezogene Leistungen zurückzahlen. Auch der Datenaustausch soll verbessert werden, um Schwarzarbeit effektiver zu bekämpfen.

Einsparungen in der Grundsicherung werden wir vor allem erreichen, wenn es gelingt, mehr Menschen nachhaltig in Arbeit zu bringen. Dafür braucht es neben einer stabilen Wirtschaft gezielte Fördermaßnahmen, die die Potenziale der Betroffenen wirklich heben. Das funktioniert nur, wenn die Jobcenter finanziell und personell ausreichend ausgestattet sind. Deshalb wurde der Haushaltstitel im Bundeshaushalt 2025 bereits um eine Milliarde Euro erhöht. Für das Jahr 2026 ist eine weitere Milliarde Euro zusätzlich vorgesehen.

Darüber hinaus wird der Vorrang der Vermittlung in Arbeit gestärkt – jedoch ohne die individuelle Situation aus dem Blick zu verlieren. Dort, wo eine Qualifizierung langfristig erfolgversprechender ist, soll sie weiterhin Vorrang haben. Das gilt insbesondere für unter 30-Jährige, aber auch für alle, bei denen durch eine Weiterbildung die Chancen auf eine dauerhafte Eingliederung in den Arbeitsmarkt erfolgsversprechender sind. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Bekämpfung von Schwarzarbeit. Sozialleistungsmissbrauch und Schwarzarbeit sind keine Kavaliersdelikte. Sie erfordern zwei Seiten: diejenigen, die Leistungen unrechtmäßig beziehen, und diejenigen, die Schwarzarbeit anbieten. Wir führen nun die Arbeitgeber:innenhaftung ein. Unternehmen, die systematisch Sozialleistungsmissbrauch und Schwarzarbeit ermöglichen, werden zur Verantwortung gezogen und müssen ggf. unrechtmäßig bezogene Leistungen zurückzahlen. Auch der Datenaustausch soll verbessert werden, um Schwarzarbeit effektiver zu bekämpfen. Einsparungen in der Grundsicherung werden wir vor allem erreichen, wenn es gelingt, mehr Menschen nachhaltig in Arbeit zu bringen. Dafür braucht es neben einer stabilen Wirtschaft gezielte Fördermaßnahmen, die die Potenziale der Betroffenen wirklich heben. Das funktioniert nur, wenn die Jobcenter finanziell und personell ausreichend ausgestattet sind. Deshalb wurde der Haushaltstitel im Bundeshaushalt 2025 bereits um eine Milliarde Euro erhöht. Für das Jahr 2026 ist eine weitere Milliarde Euro zusätzlich vorgesehen.

Zudem wollen wir die Jobcenter in die Lage versetzen, dass sie gesundheitliche und psychische Probleme der Kund:innen frühzeitig erkennen und gezielt Hilfsangebote vermitteln können. Das Ziel ist, Vermittlungshemmnisse nachhaltig abzubauen. Wenn es notwendig ist, sollen Betroffene gezielt auf Präventions- und Gesundheitsangebote anderer Träger hingewiesen werden. So kann die Erwerbsfähigkeit erhalten oder verbessert werden.

Auch Eltern werden künftig besser unterstützt mit Qualifizierungsangeboten und auch der Vermittlung in Kinderbetreuung. Ziel ist, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu stärken.

Vielerorts werden – auch innerhalb der SPD – die Änderungen bei den Sanktionen kritisch diskutiert. Das Bundesverfassungsgericht hat klare Leitplanken gesetzt, wenn es um das gesetzlich garantierte Existenzminimum und mögliche Leistungsminderungen geht. Wir werden als SPD-Bundestagsfraktion sehr genau darauf achten, dass Kürzungen von Leistungen den verfassungsrechtlichen Maßstäben entsprechen.

Wenn Leistungsbeziehende ein konkretes Jobangebot ablehnen, dann ist es wie bisher so geregelt, dass ihnen die Leistungen komplett entzogen werden können. Bisher ist dies nur möglich, wenn Personen wiederholt ein konkretes Angebot ablehnen. Neu ist auch, dass die Leistungen für mindestens einen Monat entzogen werden, höchstens für zwei Monate. In dem Zeitraum, in dem die Leistung gestrichen wird, übernehmen die Jobcenter weiterhin die Kosten für die Miete, die direkt an die Vermieter:innen gezahlt werden. Auch bleiben die betroffenen Personen weiterhin krankenversichert.

Zudem wollen wir die Jobcenter in die Lage versetzen, dass sie gesundheitliche und psychische Probleme der Kund:innen frühzeitig erkennen und gezielt Hilfsangebote vermitteln können. Das Ziel ist, Vermittlungshemmnisse nachhaltig abzubauen. Wenn es notwendig ist, sollen Betroffene gezielt auf Präventions- und Gesundheitsangebote anderer Träger hingewiesen werden. So kann die Erwerbsfähigkeit erhalten oder verbessert werden. Auch Eltern werden künftig besser unterstützt mit Qualifizierungsangeboten und auch der Vermittlung in Kinderbetreuung. Ziel ist, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu stärken. Vielerorts werden – auch innerhalb der SPD – die Änderungen bei den Sanktionen kritisch diskutiert. Das Bundesverfassungsgericht hat klare Leitplanken gesetzt, wenn es um das gesetzlich garantierte Existenzminimum und mögliche Leistungsminderungen geht. Wir werden als SPD-Bundestagsfraktion sehr genau darauf achten, dass Kürzungen von Leistungen den verfassungsrechtlichen Maßstäben entsprechen. Wenn Leistungsbeziehende ein konkretes Jobangebot ablehnen, dann ist es wie bisher so geregelt, dass ihnen die Leistungen komplett entzogen werden können. Bisher ist dies nur möglich, wenn Personen wiederholt ein konkretes Angebot ablehnen. Neu ist auch, dass die Leistungen für mindestens einen Monat entzogen werden, höchstens für zwei Monate. In dem Zeitraum, in dem die Leistung gestrichen wird, übernehmen die Jobcenter weiterhin die Kosten für die Miete, die direkt an die Vermieter:innen gezahlt werden. Auch bleiben die betroffenen Personen weiterhin krankenversichert.

Besonders kritisch sehen wir, dass künftig nach drei versäumten Terminen die Möglichkeit bestehen soll, dass Leistungen komplett eingestellt werden – inklusive der Mietzahlungen. Sozialverbände warnen vor einer möglichen Zunahme von Wohnungslosigkeit. Im vorgelegten Gesetzentwurf ist geregelt, dass vor einer solchen Maßnahme immer die Gelegenheit gegeben werden muss, dass ein persönlicher Austausch zwischen der betroffenen Person und dem Jobcenter stattfindet, um die Gründe für den Kontaktabbruch zu klären. Menschen mit psychischen Erkrankungen sollen in solchen Fällen besonders geschützt werden und es soll sichergestellt werden, dass ein persönlicher Kontakt tatsächlich stattfindet. Bei dieser Neuregelung haben wir als SPD-Bundestagsfraktion verfassungsrechtliche Bedenken und werden im parlamentarischen Verfahren kritisch prüfen, dass keine Menschen davon betroffen sind, die tatsächlich Hilfe brauchen.

Wir müssen sicherstellen, dass Änderungen am Bürgergeldgesetz nicht zu Wohnungslosigkeit führen. In diesem Zusammenhang wollen wir die aufsuchende Sozialarbeit weiter stärken. Ebenso wollen wir sicherstellen, dass weitere Personen im Haushalt nicht negativ von den Folgen betroffen sind. Wir setzen uns dafür ein, dass Menschen mit gesundheitlichen oder psychischen Einschränkungen besonders geschützt werden und entsprechende Hilfsangebote erhalten.

Besonders kritisch sehen wir, dass künftig nach drei versäumten Terminen die Möglichkeit bestehen soll, dass Leistungen komplett eingestellt werden – inklusive der Mietzahlungen. Sozialverbände warnen vor einer möglichen Zunahme von Wohnungslosigkeit. Im vorgelegten Gesetzentwurf ist geregelt, dass vor einer solchen Maßnahme immer die Gelegenheit gegeben werden muss, dass ein persönlicher Austausch zwischen der betroffenen Person und dem Jobcenter stattfindet, um die Gründe für den Kontaktabbruch zu klären. Menschen mit psychischen Erkrankungen sollen in solchen Fällen besonders geschützt werden und es soll sichergestellt werden, dass ein persönlicher Kontakt tatsächlich stattfindet. Bei dieser Neuregelung haben wir als SPD-Bundestagsfraktion verfassungsrechtliche Bedenken und werden im parlamentarischen Verfahren kritisch prüfen, dass keine Menschen davon betroffen sind, die tatsächlich Hilfe brauchen. Wir müssen sicherstellen, dass Änderungen am Bürgergeldgesetz nicht zu Wohnungslosigkeit führen. In diesem Zusammenhang wollen wir die aufsuchende Sozialarbeit weiter stärken. Ebenso wollen wir sicherstellen, dass weitere Personen im Haushalt nicht negativ von den Folgen betroffen sind. Wir setzen uns dafür ein, dass Menschen mit gesundheitlichen oder psychischen Einschränkungen besonders geschützt werden und entsprechende Hilfsangebote erhalten.

Hier mal die Antwort eines
SPD-Abgeordneten auf mein Schreiben zur neuen Grundsicherung
#NeueGruSi
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Das wusste die @spdfraktion.de doch schon, bevor sie die menschenverachtende "Reform" #NeueGruSi sang- und klanglos mit ihren Brudis von der Union beschlossen hat

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Das fällt der @spdfraktion.de ein, NACHDEM sie die brutale und unmenschliche "Reform" #NeueGruSi mit beschlossen hat?
Lasst euch von den Ex-Sozen nicht verarschen, die sind längst vom Mitläufer zum Täter geworden

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Die #KoalitionDerSchande macht Deutschland für viele Menschen zu einem Land, in dem sie Angst haben müssen

#NeueGrusi #Bundespolizeigesetz
#Abschiebungen

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#NeueGruSi

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