Ein SharePic von Amnesty International, das das neue Bundespolizeigesetz thematisiert: Heute wird das neue Polizeigesetz im Bundestag in erster Lesung behandelt!
Amnesty International kritisiert den Entwurf deutlich. Viele eingriffsintensive Befugnisse werden ausgeweitet oder auch neu geschaffen.
Gleichzeitig verkennt die Regierung, dass sie auch verpflichtet ist die Menschen vor der Polizei zu schützen. Das gilt ganz besonders für vulnerable Minderheiten.
Das neue Gesetz enthält keine Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamt*innen, wie sie die meisten Bundesländer bereits jetzt eingeführt haben. Dies schützt Straftäter*innen.
Wirksame Instrumente gegen Racial Profiling, wie zum Beispiel die Kontrollquittungen, werden nicht eingeführt.
Dabei würde auch die Polizei von solchen Maßnahmen profitieren. Durch die Kontrollquittungen könnte die Polizei ihr eigenes Kontrollverhalten evaluieren.
Schon jetzt zeigen Zahlen der Bundespolizei, dass die Kontrollen häufig keinen Sinn machen. Teilweise liegt die Erfolgsrate im Promillebereich.
Im Übrigen bekommt die Bundespolizei völlig neue Zugriffsmöglichkeiten wie z.B. die sogenannte Quellen-Telekommunikationsüberwachung. Damit kann sie in die Handys der Menschen eindringen und diese ausspähen.
Das ist besonders problematisch, weil auf unseren Handys sehr viele persönliche Daten gespeichert werden.
Gleichzeitig muss der Staat für solche Maßnahmen Sicherheitslücken identifizieren und ausnutzen. Und das obwohl er eigentlich zu Schutz der IT verpflichtet ist.
Heute wird das neue #Bundespolizeigesetz im #Bundestag in erster Lesung behandelt! das sagt #Amnesty dazu. 👇