9.7.1942: Vinzent Furmann vor Sondergericht Der polnische Arbeiter Vinzent Furmann steht vor dem Sondergericht Kattowitz. Ihm wird unerlaubter Waffenbesitz vorgeworfen. In den Vernehmungen beteuert F. immer wieder seine Unschuld. Er wird daraufhin derart schwer zusammengeschlagen, dass er sogar für die Fotografie zur erkennungsdienstlichen Behandlung gestützt werden musste. Selbst das Sondergericht, sonst nie pingelig in Bezug auf die Rechte der Angeklagten und reine Terrorinstanz des NS-Staates, war nicht bereit, das auf diese Art erpresste Geständnis anzuerkennen. "Durch die Beweisaufnahme in der Hauptverhandlung konnte der Angeklagte nicht überführt werden. Der Zeuge Kriminalsekretär Polaczek hat bestätigt, dass der Angeklagte vom Kalfaktor geschlagen worden ist. Die damals abgelegten Geständnisse des Angeklagten konnten daher dem Urteil nicht zugrunde gelegt werden." Trotzallem beantragt Staatsanwalt Karl-Heinz Ottersbach die Todesstrafe. Als das Sondergericht sich aufgrund der Beweislage und des nicht verwertbaren Geständnisses zum Freispruch gezwungen sah, beantragte Ottersbach, den Angeklagten an die Gestapo zu überstellen. Auch diesen Antrag lehnte das Gericht, das sonst keine Skrupel hatte, reihenweise Todesurteile zu fällen, ab. Die Auslieferung an die Gestapo wäre ein all zu offensichtlicher Akt der Willkür gewesen. Ottersbach ist für seine Härte gegenüber Polen bekannt. Nach Kriegsende ist er wieder in der deutschen Justiz tätig. Als Staatsanwalt am Landgericht Lüneburg ist er für politische Straftaten zuständig. In Lüneburg bedeutet dies vor allem die justizförmige Kommunistenverfolgung. Ottersbach kann nahtlos an Ansichten und Auffassungen aus der NS-Zeit anknüpfen.
9.7.1942 Arbeiter Vinzent Furmann 🇲🇨 vor Sondergericht #Kattowitz (#Katowice) wg. Waffenbesitz angeklagt. Ankläger: Karl-Heinz #Ottersbach. Sondergericht spricht F. frei, da auch für seine Verhältnisse das durch Prügel erzwungene Geständnis nicht zu verwerten war.
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