"Das Verwaltungsgericht bestätigt die Rechtsprechung, nach welcher Kunden des regulierten Postunternehmens grundsätzlich Anspruch auf gerichtliche Überprüfung der genehmigten Entgelte haben. Derartige Klagen umfassen gleichzeitig auch die Überprüfung der zugrundeliegenden Maßgrößenentscheidung. Diese Klagerechte der Postkunden werden auch unter dem neuen PostG fortbestehen. Das neue PostG reformiert jedoch das Recht der Postentgeltgenehmigungen in vielfacher Hinsicht. So unterfallen nun auch die wirtschaftlich bedeutsamen Teilleistungsverträge und Pakete zum Einzelsendungstarif der vorherigen Genehmigungspflicht. Während es bei der Zweistufigkeit des „Price-Cap“-Verfahrens bleibt, enthalten die einzelnen Verfahrens- und Berechnungsvorgaben teils erhebliche Änderungen."
Das VG Köln hat mit Urteil vom 12.2.2025 (Az. 21 K 2966/22) die Genehmigung der Briefporti für die Jahre 2022 bis 2024 bestätigt. In der aktuellen N&R kommentiert Matthias Kühn diese Entscheidung und wirft einen Blick auf das neue #PostG. #Postrecht
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