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#WaskannDobrindteigentlich
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Briefkopf des BMI

Herrn
Dr. Dieter Romann
Präsident

Berlin, 7. Mai 2025

Sehr geehrter Herr Präsident,

hiermit nehme ich die mündliche Weisung vom 13. September 2015 gegenüber dem Präsidenten des Bundespolizeipräsidiums zurück. 
Die Anwendung der Regelung des § 18 Abs. 2 Nr. 1 AsylG führt dazu, dass Schutzsuchende bei der Einreise aus einem sicheren Mitgliedstaat die Einreise verweigert werden kann.

Erkennbar vulnerable Personen können weiterhin an die zuständigen Stellen oder Erstauf-nahmeeinrichtungen weitergeleitet werden; sofern die Möglichkeit besteht, unter Wahrung der Fiktion der Nichteinreise.

Ich bitte die Bundespolizei, ab sofort im Sinne dieses Gesetzes zu verfahren.

Mit freundlichen Grüßen
Alexander Dobrindt

Briefkopf des BMI Herrn Dr. Dieter Romann Präsident Berlin, 7. Mai 2025 Sehr geehrter Herr Präsident, hiermit nehme ich die mündliche Weisung vom 13. September 2015 gegenüber dem Präsidenten des Bundespolizeipräsidiums zurück. Die Anwendung der Regelung des § 18 Abs. 2 Nr. 1 AsylG führt dazu, dass Schutzsuchende bei der Einreise aus einem sicheren Mitgliedstaat die Einreise verweigert werden kann. Erkennbar vulnerable Personen können weiterhin an die zuständigen Stellen oder Erstauf-nahmeeinrichtungen weitergeleitet werden; sofern die Möglichkeit besteht, unter Wahrung der Fiktion der Nichteinreise. Ich bitte die Bundespolizei, ab sofort im Sinne dieses Gesetzes zu verfahren. Mit freundlichen Grüßen Alexander Dobrindt

Bitte sagt mir dass dieses Schreiben von #Dobrindt an den #Bundespolizeipräsidenten Dieter #Romann nicht echt ist.

#WaskannDobrindteigentlich
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