Der prozentual gering erscheinende Sparbetrag trifft eben nicht alle gleichermaßen: Denn Festangestellte in der Verwaltung oder verbeamtete Professoren können nicht einfach gekündigt werden. Den Fakultäten bleibt nur die Option, diese Stellen nicht neu zu besetzen, wenn sie durch Rente oder eigene Kündigung frei werden.
So sind die befristet und in Teilzeit Angestellten die Leidtragenden: Doktoranden, Postdocs, wissenschaftliche Assistenten, Habilitierende und Lehrbeauftragte. Insbesondere wer direkt an der Uni angestellt ist, muss oft auch Lehr- und Verwaltungsaufgaben übernehmen und arbeitet dann de facto mehr als 40 Stunden pro Woche.
Dafür gibt es aber oft kein volles Gehalt: Wer an seinem Doktor arbeitet, hat in der Regel eine befristete 50- oder 65-Prozent-Stelle. Verträge laufen meist zwei bis drei Jahre, die Promotion dauert aber vier bis sechs Jahre.
#Befristungen bringen nur Nachteile mit sich. Nur #Professoren profitieren in diesem System. Das ist zutiefst unfair.
"An der Universität Leipzig ist mehr als die Hälfte aller Stellen befristet – bei den wissenschaftlichen Positionen ohne eigene Personalverantwortung noch deutlich mehr."