**Barrierefreier ALT-Text (Deutsch):** Infografik zur NIS-2-Richtlinie für Kommunen. Überschrift: „NIS-2 für Kommunen: Grundsätzlich AUSGENOMMEN“. Daneben ein durchgestrichenes NIS-2-Schutzschild als Symbol für die Ausnahme. Darunter der Hinweis: „ABER: Ausnahmen nach BSIG“ mit zwei Punkten: Erstens Einrichtungen nach Anlage 1 des BSIG, zweitens entgeltliche Leistungen an Dritte. Im unteren Bereich drei Beispielbereiche mit Symbolen: Links „Rettungsdienst“ mit einem Krankenwagen und Euro-Symbol, Text: „Krankentransport gegen Entgelt“. In der Mitte „Feuerwehr-/Rettungsleitstelle“ mit einer Leitstelle und Pfeilen zu Gebäuden mit Euro-Symbol, Text: „Umlage/Entgelt“. Rechts „Straßenverkehrsamt“ mit Ampel, Datenwolke und Computer mit Euro-Symbol, Texte: „intelligentes Verkehrssystem“ und „Verkehrsdaten verkaufen/lizenzieren“. Die Grafik verdeutlicht: Kommunen sind meist von NIS-2 ausgenommen, können aber bei bestimmten entgeltlichen oder besonders geregelten Tätigkeiten unter die Vorgaben fallen.
#Kommunen sind von der #NIS2-Umsetzung grundsätzlich ausgenommen!?
Ausnahme: Organisationseinheiten können unter das #BSIG fallen, wenn sie (1) einer Einrichtungsart nach Anlage 1 BSIG zuzuordnen sind UND (2) diese als entgeltliche Leistungen an Dritte anbieten (Vertrag, Rechnung, Umlage). 🧵