Das gilt auch für Art. 21 I 3 GG insoweit, als er es verbietet, daß eine Partei sich in grundsätzlicher Abweichung von demokratischen Prinzipien organisiert. 7/7
#FDGO nach #Art21GG gemäß #SRPVerbotsurteil @BVerfG E2,1 www.servat.unibe.ch/dfr/bv002001...
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#SRPVerbotsurteil
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#FDGO nach #Art21GG gemäß #SRPVerbotsurteil @BVerfG E2,1 www.servat.unibe.ch/dfr/bv002001...
web.archive.org/web/20240705... via @twitlonger.com @archive.org
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Hast Du das #SRPVerbotsurteil gelesen?
Wenn nein: www.servat.unibe.ch/dfr/bv002001... DAS ist der Maßstab.
...und auf einmal wundert es nicht, daß Du nicht mal 2 Dutzend Verfahrensrechtler findest die ein Verbot befürworten.
Willst Du wirklich unbedingt #AfDer - Ministerpräsidenten haben?
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